Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke Buxtehude => Thema gestartet von: terminator3 am 04. Oktober 2006, 18:13:11
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Seit Jahren akzeptiert mein Gas- Vu meine Einsprüche gem. § 315 nicht. Bis 2004 habe ich immer unter Vorbehalt bezahlt. 2005 dann nur gem. § 315. Inzwischen liegt eine deutliche Überzahlung vor. Jetzt verlangen diese die Restzahlung auf Ihren Preis 2005, sowie mehr Vorrauszahlungen, obwohl noch keine Abrechnung für dieses Jahr vorliegt....
Der Krieg geht also in die nächste Runde....
- Energieaufsicht informiert
- Anwälte eingeschaltet
Ein dickes Ding ! :evil:
Mal sehn wer sich noch darüber aufregt.... :?:
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@terminator3
Um wen handelt es sich denn bei dem EVU?
Wurde die Sperre "nur" angedroht oder tatsächlich bereits gesperrt?
Das ist doch ein gewaltiger Unterschied.
Nach der eindeutigen Positionierung des Bundeskartellamtes vom letzten Montag eigentlich schwer vorstellbar.
Wann erfolgte die Sperrandrohung und wie wurde darauf dann reagiert?
Es handelt sich weniger um einen Krieg, denn um eine sportliche Auseinandersetzung, bei der die Kontrahenten dringend an die geltenden Regeln gemahnt und zu deren Einhaltung angehalten werden müssen.
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@fricke: Die Sperre wurde nicht nur angedroht, sondern auch durchgeführt !
Es handelt sich um die Stadtwerke Buxtehude !
Da die Behörden bereits informiert sind, werde ich morgen ein weiteres Schreiben an das Bundeskartellamt senden.
Die Anwälte wissen davon noch nichts..... :cry:
:evil:
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Nachtrag:
DAS SIND DIE STADTWERKE DIE DEN REKORD DER PREISTREIBEREI HALTEN: in 6 jAHREN ÜBER 250 %, wenn man meinen alten Tarif berücksichtigt....
Da ich in einem alten Haus wohne und die Kiste logischerweise nicht gedämmt ist (über 600kWh/m²) kann man sich vorstellen, wie das hier ohne Gas jetzt abgeht....
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@terminator3
Diese Schlingel.
Und wann kam die entsprechende Sperrandrohung?
Wie wurde die Zeit zwischen der Androhung und Versorgungseinstellung genutzt?
Wie konnte die Versorgungseinstellung erfolgen?
Wurde dazu die Wohnung betreten, der Zähler gesperrt oder die Hauptleitung verändert?
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@fricke: Die Sperrandrohung kam 14 Tage vorher, gem. Gesetz...
In der Zeit wurden die Stadtwerke nochmal angeschrieben mit den entsprechenden Hinweisen und die Rücknahem der Androhung gefordert. Es kam keine Rücknahme, sondern eine weitere Mahnung... Dann nochmal eine weitere Frist gesetzt.
Als diese fruchtlos verlief wurden die Behörden informiert, sowie Anwälte eingeschaltet. Diese baten ebenfalls um Bestätigung der Rücknahme und das die Stadtwerke die Sperre nicht wahrmachen.... :!:
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@terminator3,
Zitat Fricke:
Wurde dazu die Wohnung betreten, der Zähler gesperrt oder die Hauptleitung verändert?
Bitte noch um Antwort.
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@terminator3
Wenn man nacheinander zu viele Fristen setzt, ohne innerhalb laufender Frist wirklich die notwendigen Konsequenzen zu ziehen....
Wie man weiß, schicken ja auch die Versorger oft Mahnung Nr. 2 zum x-ten Mal und werden schon lange nicht mehr ernst genommen.
So kann es einem dabei auch selbst ergehen.
Eigentlich reicht die Zeit regelmäßig aus, um seine Rechte zu wahren.
Wurde Hausverbot ausgesprochen ?
Mussten die Stadtwerke ins Haus/ auf das Grundstück oder wie wurde die Sperre bewerkstelligt ?
Haben die Kollegen wirklich gebeten und nicht gefordert ?
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@cremer: Hausverbot zu erteilen war nicht notwendig, da das Absperrventil vor dem Haus ist....(wurde mal eingebaut...). Somit ist es dem VU möglich ohne jegliche Rücksprache einfach zu sperren...
@fricke: Fristen wurden schon korrekt gesetzt, aber diesmal kam vom VU keine Reaktion mehr, das bedeutete Sperre... Deshalb der Einsatz der Anwälte...
Der entscheidende Punkt bei der ganzen Sache, es werden die unbilligen Forderungen aus 2005 + der aktuelle Preis und nicht mein akzeptierter Preis in die Mahnung geschrieben. Also kein einziger Cent davon ist fällig... Soviel zu bisherigen Verfahrensweise...
Ich denke dieses ist jetzt die neue Vorgehensweise gehen uns Rebellen, insbesondere gegen diejenigen, die schon jahrelang gegen zu hohe Preise bzw. unbillige Preise kämpfen. :!:
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@terminator3
das mit dem Absperrventil würde ich mal schnell ändern.
Wieso vor dem Haus und allzeit zugänglich, da kann ja sonst irgend jemand fremdes einem einen bösen Streich spielen, zum Beispiel den Hahn wieder umlegen (schon läuft das Gas wieder).
Ist dieses auf den Grundsatück? ==> Hausverbot
oder ist es der Schieber in der Straße?
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@terminator3
Wenn man einmal - gleich nach Erhalt der Sperrandrohung - eine kurze Frist zur Rücknahme gesetzt hatte und diese war fruchtlos verstrichen, ist es doch vollkommen unsinnig, noch einmal eine neue Frist dafür zu setzen.
Dann muss man sofort nach fruchtlosem Ablauf der gesetzten Frist eine einstweilge Verfügung beantragen, gerade wenn man denkt, dass ein Hausverbot sowieso nicht schützt.
Es wäre etwa drei Tage nach Erhalt der Sperrandrohung bereits soweit gewesen, so dass man noch genügend Zeit gehabt hätte, bei den Gerichten Rechtssschutz zu suchen, undzwar bevor gesperrt wird.
Wenn man selbst eine einstweilige Verfügung beantragt und erhält, muss man diese auch noch dem Gegner mit Gerichtsvollzieher zustellen, damit diese wirksam wird. Auch das braucht ggf. etwas Zeit.
Keinesfalls darf man sich darauf verlassen, dass eine Sperrandrohung freiwillig zurück genommen wird.
Sperrung des Gasanschlusses ohne Benachrichtigung? (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=4216)
Vorsorglich Hausverbot zu erteilen schadet nie. Ein solches schützt auch vor einem entsprechenden Betreten des Grundstücks.
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@cremer: Wie soll das gehen ? Der Schieber (ich nehme mal an) wurde vom VU eingebaut, nicht von mir. Den kann ich selber sicher nicht einfach ausbauen. Hier die Frage ist das überhaupt rechtmäßig ?? Das werden jetzt die Anwälte klären.
@fricke: Sicher wußte ich das die Sperre kam, deshalb ja die Einschaltung der Anwälte, das die Sache noch nicht vor Gericht gebracht haben ist deren Entscheidung. Jetzt wird das Gericht entscheiden, nämlich auch per Einstweiliger Verfügung. Ausserdem werden wir evtl. Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn hier jetzt irgendetwas kaputt geht....
Ausserdem sind die Stadtwerke für ihr Vorgehen bereits ausreichend bekannt.
Ausserdem wurden die Behörden informiert, was widerrum bereits nach der 1. Mahnung geschehen ist. Auch hier dauert es bekanntlich länger...
Im übrigen wird das wahrscheinlich die teuerste Sperre Deutschlands werden... :twisted:
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nachtrag: @cremer: Hausverbot hatte ich ebenfalls erteilt....ohoh dann muß ich auch noch zur Polizei oder wie ? :P
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@terminator3,
ich muss nochmal zum Verständnis nachfassen
Ist der Schieber auf dem Grundstück frei zugänglich für jedermann oder ist es der Absperrschieebr in der Straße um das Grundstück komplett von der Gasversorgung abzutrennen?
Es wäre ungewöhnlich, wenn ein Schieber auf dem Grundstück frei zugägnlich wäre.
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@ terminator
das ist ja ein starkes Stück, was die EVU sich da erlaubt!
@ fricke
Bei uns wäre das auch ein Problem - weil der Hauptanschluß auf der Strassenseite ggü ist - wie sollte man da als "Betroffener" dann reagieren können? :evil:
Gruß Biene
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@Biene
Wie man reagieren kann und sollte, ergibt sich doch wohl aus den Beiträgen deutlich.
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@biene,
was heißt der Hauptanschluß auf der Straßenseite gegenüber?
Man sollte hier unterscheiden.
- Absperrschieber auf der Straße für die Stichleitung ins grundstück
- Hausanschlußhahn nach Eingang in das Haus, direkt an der Hausaußenwand. Manchmal auch in Verbindung mit einer Anschlußeinheit für Strom, Gas, und Wasser (z.B. in Krefeld)
- einfacher Absperrhahn an der Gaszählerhalterungvor dem Zähler
Du meinst sicherlich hiermit den Gasschieberanschluß in der Straße für das ganze Grundstück.
Oder?
Normalerweise wird der Hausanschlußhahn gesperrt.
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@ cremer
Hallo Gerd -
das könnte schon so heissen - mich machte das stutzig - vor einiger Zeit waren ja bei uns die Gasarbeiten gemacht worden - und die haben den Hahn ggü des Hauseinganges total ruhig gelegt. :? daher war ich auch irritiert - somit bräuchten die ja nicht mal aufs Grundstück bzw. Haus betreten und da würde ja auch nicht das Hausverbot usw helfen....
Gruß Biene
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@biene
Es gibt keinen Grund zur Ängstlichkeit.
Schließlich bleibt regelmäßig immer genügend Zeit, zu reagieren.
Nun wollen wir uns aber nicht darüber vebreiten, was denn aber sei, wenn man doch gerade im Urlaub sei.
"Wenn der Topf aber nun ein Loch hat, lieber Heinrich, lieber Heinrich..."
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@cremer: Hier noch schnell ein kurzes Feedback:
- Der Schieber ist wahrscheinlich nicht auf dem Grundstück, da er von der Straßenseite eingebaut wurde, Hausverbot hätte also nichts gebracht...
@fricke: Es bleibt immer genügend Zeit....und es wurde ja auch reagiert...
und natürlich wenn man gerade im Urlaub ist hätte es auch wenig genützt...
@biene: Jo ein starkes Stück! :evil:
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Hallo Terminator 3,
wie ist die Sache bei Dir ausgegangen bis heute ?
Gruß
Free Energy
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@Free Energy:
Hallo, danke der Nachfrage, ich dachte schon das wurde vergessen....
Da dieses inzwischen ein Rechtsfall ist, kann ich dazu noch nichts sagen, die Sache läuft..... :twisted:
.... Gas habe ich jedoch noch nicht... :evil:
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UPDATE:
:P
::::DER ANTRAGSGEGNERIN WIRD AUFGEGEBEN ZUR VERMEIDUNG EINES ORDNUNGSGELDES BIS ZU 250.000 € DIE VERSORGUNGSSPERRE AUFZUHEBEN UND DIE ENERGIELIEFERUNG FÜR DEN ANTRAGSSTELLER WIEDERHERZUSTELLEN ::::
GRUß AN ALLE MIT GLEICHEN PROBLEMEN ! :arrow:
:twisted: :twisted: :twisted:
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Hallo terminator 3 !
Wenn du wieder Gas hast, dann sag mal Bescheid !:wink:
Hattest Du einen Rechtsanwalt eingeschaltet ?
Gruß
Free Energy
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@free energy: Jo, Gas gibts längst wieder ! Logo ging das nur mit Hilfe vom Anwalt, der Gerichtsbeschluss kam prompt !
Wir haben ebenfalls die Mehrkosten für die Beheizung mit Strom in der Zeit Sperre geltend gemacht.
Des weiteren müssen die Herrschaften mit einer weiteren Klage rechnen...
Also alle die es ebenfalls betrifft: Nicht aufgeben ! :twisted: