Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke Mosbach => Thema gestartet von: toml am 02. Oktober 2006, 15:53:31
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Zum 1.10.2006 Haben die Stadtwerke Mosbach die Preise um nur 0,3 Cent pro Kilowattstunde erhöht. und bieten den Kunden einen Neuvertrag an indem eine Garantie des neuen Preises für ein Jahr gewährleistet wird.
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@toml
Achtung:
Keinen neuen Vertrag abschließen, erst recht nicht einen solchen mit einem garantierten Festpreis über die Laufzeit von einem Jahr.
Dieser Vertag ist nicht nach § 315 anfechtbar.
Und vermutlich verlängert er sich jeweils um ein Jahr
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@Cremer
§ 315 BGB bietet eh keine Anfechtungsmöglichkeit, sondern "nur" die Möglichkeit einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass dem Versorger der Billigkeitsnachweis gelingt, auch wenn wir rein tatsächlich davon ausgehen, dass ihm das wohl schwer gelingen kann.
Die Möglichkeit einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle vergibt sich indes, wer einen Fixpreisvertrag abschließt.
Das ist die Aussage, die man eindeutig treffen kann.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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Genau diese Antwort habe ich in einem Leserbrief in unserer Zeitung geschrieben. Wie sie sich natürlich kam gleich ein Widerspruch in der Zeitung. Vielen Dank für Interesse und Hilfe.