Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: RuRo am 01. Oktober 2006, 10:58:06

Titel: Diskriminierungsverbot bei Verbrauchspreisen
Beitrag von: RuRo am 01. Oktober 2006, 10:58:06
Sachverhalt:

Im BGB finden sich ja explizite Regelungen zum Diskriminierungsverbot z.B. § 611a. Der Gleichbehandlungsgrundsatz findet sich in Art. 3 GG im Abschnitt der Grundrechte. Damit wird vorrangig das Verhältnis Bürger/Staat geregelt. Eine Drittwirkung der Grundrechte (bei privaten Rechtsverhältnissen) ist i.d.R. über die Generalklauseln (z.B. § 242 BGB - Treu und Glauben) gegeben.

Frage:
Gibt es in Bezug auf die Verbrauchspreise auch eine einschlägige Grundlage im BGB oder bleibt es beim Zugang über eine Generalklausel?

Anmerkung:
Die Fragestellung hat in meinen Augen eine Bedeutung, falls der Versorger bereits bei anderen Verbrauchern einen niederen Verbrauchspreis akzeptiert hat.