Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke Kleve / Niederrhein => Thema gestartet von: Randy am 30. September 2006, 13:39:10

Titel: Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
Beitrag von: Randy am 30. September 2006, 13:39:10
Gaspreiserhöhung der Stadtwerke Kleve zum 01.10.2006:  :oops:

http://www.nrz.de/nrz/nrz.onlinesuche.volltext.php?zulieferer=nrz&redaktion=redaktion&dateiname=dateiname&kennung=on3nrzPOLStaKleve38985&catchline=catchline&kategorie=kategorie&rubrik=Stadt&region=Kleve&bildid=&searchstring=Stadtwerke+%26+Kleve&dbserver=1&dbosserver=1&other=
Titel: Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
Beitrag von: ESG-Rebell am 02. November 2006, 18:36:16
Versorger:
Stadtwerke Kleve GmbH
Flutstraße 36
47533 Kleve
Telefon: 02821 / 593 - 140
Fax: 02821 / 593 - 160
Internet: http://www.stadtwerke-kleve.de/
E-Mail: info@stadtwerke-kleve.de

Die Stadtwerke Kleve (SWK) beliefern ihre Kunden nach eigenen Angaben http://www.stadtwerke-kleve.de/erdgaspreise_content.htm als Grundversorger zum allgemeinen Tarif.
Für die Kunden gelten damit die AVBGasV.

Allgemeinen Tarifkunden gegenüber besitzen die SWK unbestreitbar ein Recht zur einseitigen Preisanpassung von Vertragsbeginn an. Daher ist §315 BGB direkt anwendbar.

Kunden der Stadtwerke Kleve können daher mit dem Musterbrief der Verbraucherzentrale einen Billigkeitseinwand erheben und ihre Nachzahlungen und Abschlagszahlungen (Gasanteil) sogar vollständig einstellen bis der Nachweis erfolgt ist. Bei allgemeinen Tarifkunden kann die Forderung auch nicht anteilig fällig werden, solange die Angemessenheit nicht nachgewiesen ist. Dies ist - anders als bei Sondertarifkunden - juristisch nicht strittig.

Die SWK bieten keinen gesonderten Heiztarif an und sie zahlen auch die für den allgemeinen Tarif geltenden hohen Konzessionsabgaben von 0,22 bis 0,61 (statt 0,03) Cent/kWh.

Für Tarif III verlangen die SWK ab dem 1.10.2006 (Netto): Grundpreis: 85,90 Euro, Arbeitspreis: 5,04 ct/kWh

Bei einem Jahresverbrauch von 20000 kWh ergibt dies ab 1.1.2007: 6,51 ct/kWh (Brutto)

Auf einer Informationsveranstaltung bei der Verbraucherzentrale in Stuttgart am 14.10.06 brachte ein Anwalt ein interessantes Argument. Demnach haben Unternehmen der öffentlichen Hand (wozu die SWK gehört) KEINERLEI Geheimhaltungsrecht :shock:!  Daraus folgt, dass offensichtlich jeder - ganz unabhängig von §315 - der Stadt auf ihre Finger schauen darf! :lol:

Gruss,
ESG-Rebell
Titel: Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
Beitrag von: Randy am 22. November 2006, 23:47:45
Wunderlich:

Die Stadtwerke Kleve erhöhten zuletzt den Gaspreis zum 01.10.2006. Ganze 6 Wochen nach Veröffentlichung wird nun eine Senkung zum 01.01.2007 angekündigt.     :D

http://www.rp-online.de/public/article/regional/niederrheinnord/kleve/nachrichten/kleve/376793

http://www.stadtwerke-kleve.de/erdgas_index.htm

Die Preise im Tarif III:

ab 01.10.2006:   5,04 ct/kWh + 85,90 EUR/Jahr zzgl. 16% MwSt
ab 01.01.2007:   4,87 ct/kWh + 85,90 EUR/Jahr zzgl. 19% MwSt

Wunderlich:

Unter Berücksichtigung von Meß- und Grundpreis ergiebt sich bei einem Verbrauch von etwa 20.000 kW/Jahr durch die steigende MwSt der gleiche Jahresbetrag!   :wink:

Wird hier die Mehrwertsteuer-erhöhung dem Kunden geschenkt?   :idea:

Einige Autohersteller verschenken ja sogar die gesamte MwSt! Die armen SW Kleve leider nur die Erhöhung.

Trotz dieser Schenkung verbleiben stolze 38,7% Preiserhöhung in 2 Jahren.   :!:
Titel: Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
Beitrag von: Cremer am 23. November 2006, 07:29:27
@Randy,

glaube nicht, siehe hier
http://www.zfk.de/zfk/knowhow/pdf_tipps/tipps04_10_06.pdf
Titel: Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
Beitrag von: Randy am 23. November 2006, 14:18:11
@Cremer

Zitat

glaube nicht, siehe hier
http://www.zfk.de/zfk/knowhow/pdf_tipps/tipps04_10_06.pdf


Ist mir bekannt. Ich kann allerdings keinen Bezug zur "Schenkung" erkennen.
Titel: Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
Beitrag von: Lawyerboy am 03. Januar 2007, 00:05:23
Wenn ich dies nun alles richtig interpretiere, heißt dass doch eigentlich, dass die Stadtwerke, wenn sie wollen auch noch die Abschlussrechnung mit 16 % MSt belegen können. Oder?
Titel: Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
Beitrag von: eislud am 03. Januar 2007, 17:28:08
@Lawyerboy

Meines Erachtens können die EVUs eine Abschlussrechnung, die Leistungen aus 2007 beinhaltet, nicht mit 16 % MWST belegen - bzw. sie können das zwar tun, müssen aber trotzdem 19 % MWST abführen.
Nach dem BMF-Schreiben vom 11.08.2006 könnten sie aber unter bestimmten Umständen eine Abschlussrechnung, die Leistungen neben 2007 auch aus 2006 beinhaltet, komplett mit 19 % MWST belegen (Kapitel 3.6 des BMF-Schreibens).

Es scheint aber zumindest allgemeine Praxis zu sein, dass die EVUs innerhalb eines Abrechnungszeitraums auch Preisänderungen einbeziehen und die Verbrauchsdaten vor und nach der Preisänderung berechnen. Bei der MWST-Erhöhung kann und wird das deshalb in der Regel wie eine Preiseränderung kalkuliert. Die Leistungen in 2006 mit 16 % und die Leistungen in 2007 mit 19 %.

Ausnahmen könnten Sonderverträge sein, in denen zum Beispiel explizit keine Abweichung vom Abrechnungszyklus zugelassen ist, falls es denn so etwas gibt. Hier könnten es dann komplett 19 % sein.

Das war aber hier eigentlich garnicht Thema. Wenn geschrieben wird, dass die MWST-Erhöhung geschenkt wird, ist hier von einer Preisreduzierung die Rede. Das EVU muss trotzdem 19 % MWST abführen. Ein Verbraucher muss dann auch regelmäßig 19 % MWST zahlen, das hat sich nur eben nicht ersichtlich im Preis niedergeschlagen.

BMF-Schreiben vom 11. August 2006:
http://www.dnoti.de/DOC/2006/BMF_Schreiben_4as5_s7210_23_06.pdf

Beitrag zum Thema MWST-Erhöhung:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4710
Titel: Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
Beitrag von: Cremer am 03. Januar 2007, 18:23:32
@eislud,

Die Versorger werden schon aus eigenem Interesse bezogene Leistungen aus 2006 mit 16% gegenüber dem FA mit 16% abrechnen.

Alles andere aus 20076 dann mit 19% Märchensteuer
Titel: Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
Beitrag von: Randy am 26. Januar 2007, 20:04:22
Der Anregung von @RR-E-ft folgend,

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=3697

wurde die Differenz der

monatlichen Erdgasimportpreise (netto, ohne Erdgassteuer, in ct/kWh) und

der jeweiligen Gaspreise SW Kleve (netto, incl. Grundpreis, ohne Erdgassteuer, in ct/kWh bei Jahresverbrauch 20.000 kWh)

berechnet.

In der Tat ist diese Differenz seit 1999 stark angestiegen, immerhin um 2/3.
Zum Vergleich hier die Jahresmittelwerte dieser Differenz:

1999     1,56 ct/kWh
2000     1,75   "
2001     2,18   "
2002     2,02   "
2003     2,16   "
2004     2,21   "
2005     2,36   "
2006     2,58   " (bis Nov)

Es fällt auf, daß der stärkste Anstieg 2000/2001 und 2005/2006 erfolgte. Die monatlichen Werte zeigen dies noch deutlicher als die Jahresmittelwerte.

Die Handelsspanne zwischen Gasimportunternehmen und Gasversorger muß also entsprechend gestiegen sein.

Ist damit die Unbilligkeit der Gasspreise bewiesen?
Titel: Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
Beitrag von: RR-E-ft am 26. Januar 2007, 20:26:54
@Randy

Der Kunde muss die Unbilligkeit nicht beweisen.

Ich würde sie als erwiesen erachten.

Den billigen Preis kennt man damit immer noch nicht, weil ja der Abstand 1999 aus einer Monopolsituation resultierte weil der Versorger seinen Lieferanten nicht frei wählen und wechseln konnte.

Die Stadtwerke Kleve haben zum 01.10.2006 den Altvertrag beendet, dabei ab diesem Tag günstigere Bezugspreise erzielt und einen entsprechenden Vorteil an größere Kunden (zB. Gartenbaubetriebe in der Region) weitergegeben.

Jedenfalls teilte der Anwalt der Stadtwerke Kleve größeren Kunden entsprechendes mit.

Wundersam also, wenn für Haushaltskunden von diesem Vorteil nichts ankam, sondern die Preise noch einmal steigen mussten.

Womöglich hat das Unternehmen gegenüber seinen Haushaltskunden so getan, als wäre alles im alten Trott einfach weitergegangen. Ist es aber gar nicht. Die Stadtwerke Kleve hatten den Langfristvertrag beendet.

Man sollte deshalb mal genauer nachfragen.

Womöglich mussten die Preise für Haushaltskunden erhöht werden, um größeren Kunden noch weit bessere Preisvorteile zu bieten, nachdem diese möglicherweise an einen Bündeleinkauf jenseits der Grenze dachten.


Das betrifft die Stadtwerke Kleve GmbH, Flutstr. 36,  47533 Kleve, GF Dipl. Ök. Rolf Hoffmann.

www.stadtwerke-kleve.de
Titel: Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
Beitrag von: Randy am 26. Januar 2007, 21:59:02
@RR-E-ft

Vielen Dank für diese interessante Info. Die SW Kleve haben tatsächlich zum 01.10.2006 im Allgemeinen Tarif den Arbeitspreis  von 4,78 auf 5,04 ct/kWh erhöht.

Werde wie empfohlen mal genauer nachfragen.
Titel: Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
Beitrag von: Lawyerboy am 30. Januar 2007, 11:48:22
Nun habe ich, wie jedes Jahr und jeder andere auch, meine Rechnung von den Stadtwerke bekommen. Für den Abrechnungszeitraum 2005 hatte ich den Stadtwerken eine Preiserhöhung um 2% auf die Preise zum 01.01.2005 "gebilligt". Alle anderen Preiserhöhung im Jahr 2005 hielt ich für unbillig und hatte die Rechnung damals dementsprechend gekürzt. Für den Abrechnungszeitraum 2006 halte ich die Preisgestaltung auch für unbillig. Nur aber zu meiner Frage. Um wie viel Prozent sollte man den Stadtwerke eine Preisanhebung zubilligen? Kann ich eine etwaige Überzahlung für das Jahr 2006 mit den zu zahlenden Abschlägen 2007 verrrechnen?

*Wenn ich hier von Presierhöhung spreche meine ich natürlich die Billigkeit der geforderten Preise, insgesamt bestehend aus Grund- und Arbeitspreis.

CU
Titel: Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
Beitrag von: Cremer am 30. Januar 2007, 14:31:59
@Lawyerboy

keine.

es ist schon allen bekannt, dass 2% Preiserhöhung nicht zugestanden werden muss.

Die Billigkeit des Pereises setzen nicht Sie fest, sodorn ein Gericht, wenn der Versorger klagt.
Titel: Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
Beitrag von: Lawyerboy am 30. Januar 2007, 16:48:25
@Cremer

Kann man die Rückforderung mit den Abschlägen verrechnen? Sollten man das sogar?
Titel: Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
Beitrag von: Randy am 30. Januar 2007, 17:28:56
@Lawyerboy
Zitat
Kann man die Rückforderung mit den Abschlägen verrechnen? Sollten man das sogar?

Nach vorherrschender Meinung in diesem Forum ist diese Verrechnung nicht statthaft. Es gibt aber anscheinend Teilnehmer, die die Rückforderung verrechnet haben und damit Erfolg hatten.

Versuchen Sie es doch mal.

Weitere Info über pn
Titel: Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
Beitrag von: Randy am 02. Februar 2007, 13:17:19
Die Rheinische Post meldet:

http://www.rp-online.de/public/article/regional/niederrheinnord/kleve/nachrichten/kleve/402693

erstellt am:  01.02.2007
 
Kleve
Kleve: Strom heute teurer

(RP) Die Stadtwerke Kleve erhöhen die Strompreise. Wie das Unternehmen gestern Abend mitteilte, müssen die Kunden je Kilowattstunde ab heute, 1. Februar, pro Kilowattstunde 1,6 Cent mehr bezahlen. Das macht ab sofort 13,98 Cent pro Kilowattstunde – und die Mehrwertsteuer von 19 Prozent kommt dann noch hinzu. Die Stadtwerke rechneten es vor: „Bei einem Durchschnittsverbrauch von 3500 Kilowattstunden pro jahr führt das zu Brutto-Mehrkosten fünf fünf Euro pro Monat.


Noch Ende Januar hieß es in des Kundeninformation 2007 der SW Kleve:

...Auf Grund der gestiegenen Beschaffungskosten sind wir jedoch leider gezwungen, unsere Tarifpreise in Kürze anzupassen. Hierüber erhalten die Kunden der Stadwerke Kleve eine separate Mitteilung.

Wie zu erwarten ist dies nicht geschehen.
Titel: Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
Beitrag von: Lawyerboy am 02. Februar 2007, 13:24:17
So, mein Schreiben ist nun mal wieder an die Stadtwerke unterwegs.
nun habe ich noch eine Andere Frage. AB dem 01.April 2007 bietet in Kleve die Firma :
E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH
Brienner Straße 40
80333 München

Strom und Gas preiswerter an, als die SW Kleve. Sicher ist ein Wechsel zu einem günstigeren Anbieter immer lohnenswert. Aber sollte ich nicht zu einen günstigeren Anbieter wechseln, darf ich dann noch die Gaspreisforderung der SW Kleve für unbillig erklären? Denn eine Monopolstellung habe sie nicht mehr inne. Auch ist mit klar, dass der Gaspreis nicht dadurch billig wird, wenn ein anderer Anbieter günstiger ist. Mir würde es aber nun frei stehen den Abieter zu wechseln.

CU Lawyerboy[/b]
Titel: Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
Beitrag von: taxman am 02. Februar 2007, 13:56:01
Vielleicht hilft Ihnen das weiter:

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=5500

Grüße
taxman
Titel: Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
Beitrag von: RR-E-ft am 02. Februar 2007, 14:07:39
@Lawyerboy

Die Meldung:

http://www.energate.de/news/87570

Manch ein Stadtwerke-Vertreter mag über den Auftritt des E.ON-Schnellbootes in schwarz erleichtert sein, weil er meint, nun käme § 315 BGB nicht mehr zum Zuge.

Liest man jedoch den Beschluss des LG Gera vom 08.11.2006 zur Billigkeistkontrolle von Allgemeinen Strompreisen, der am 24.01.2007 nochmals bestätigt wurde, könnte man jedoch schnell eines besseren belehrt sein.
Titel: Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
Beitrag von: Randy am 08. Februar 2007, 23:32:32
@alle

Der JVA für 2006 ist zu meinem Erstaunen zu entnehmen, daß der Anteil Netzkosten für die Stromlieferung netto 255,49 EUR beträgt. Eine Aufteilung nach Kosten pro kWh und Grundkosten ist nicht erfolgt.

Bei meinem Verbrauch entspricht dies Netzkosten von netto 8,44 ct/kWh in 2006.

In der JVA 2005 war dagegen das Entgeld für die Netznutzung mit 5,01 ct/kWh zzgl 45,79 EUR/Jahr Grundkosten (zzgl. Mehrwertsteuer) angegeben.

Wird der geiche Verbrauch wie in 2006 zu Grunde gelegt, entsprachen die Netzkosten in 2005 197,44 EUR oder netto 6,52 ct/kWh.

Dies bedeutet eine Steigerung der Netzkosten von 2005 auf 2006 um exorbitante 29,4%.

Meine Bitte um Erklärung wurde von den SW Kleve nicht beantwortet.


Zur Historie:
Der Rat der Stadt Kleve hatte im Herbst 2006 eine Erhöhung des Eigenkapitals der Stadtwerke beschlossen mit der Begründung:

Insbesondere wegen der Vorgaben aus den Netzentgeltverordnungen ist die Aufstockung (Anm. von mir: der Eigenkapitalausstattung) zu befürworten und die Eigenkapitalausstattung zu stärken.


Kann die dramatische Steigerung der Netznutzungskosten mit der Erhöhung des Eigenkapitals zusammenhängen?
Ist dies ein Fall für die Landeskartellbehörde?
Titel: Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
Beitrag von: taxman am 09. Februar 2007, 13:30:45
Ich denke das es sicherlich nicht schaden kann, gegenüber der Kartellbehörde, seine Vorbehalte mitzuteilen.

Wenn die Stadtwerke sich schon nicht in der Lage sehen hier für Transparenz gegenüber den Kunden zu sorgen, so sollte dies zumindest gegenüber den Kartellbehörden erfolgen. Dies natürlich nur im begründeten Einzelfall, was hier gegeben ist, denke ich.

Aufklärung/Transparenz tut Not!    :oops:

Grüße
taxman
Titel: Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
Beitrag von: Han am 14. Februar 2007, 16:58:16
Moin, moin

Betr. Die Strompreiserhöhung der Stadtwerke Kleve zum 01.02.2007

In der Energie Depesche Ausgabe 4, 2006, Seite 28, steht etwas über neue Verordnungen drin. Unter anderen zu Preisänderungen.
Ich zitiere wörtlich aus der Energie Depesche:

Preisänderungen können nur jeweils zum Monatsbeginn erfolgen und müssen sechs Wochen zuvor öffentlich und im Internet bekannt gegeben werden. Zeitgleich mit der Bekanntgabe müssen die Änderungen allen Kunden schriftlich mitgeteilt werden.  Der Kund kann anlässlich einer Preisänderung den Anbieter sofort wechseln und muss nicht erst die Restlaufzeit des Vertrages abwarten.


Vorgehensweise der Stadtwerke Kleve GmbH
 
Veröffentlichung der Preisänderung zum 01.02.2007 am 01.02.2007 in der Rheinischen Post.
Preismitteilung an die Kunden , kam bei mir am 06.02.2007 an, per Brief.



So nun meine Frage: Ist diese Verordnung aus der Energie Depesche verbindlich für alle Versorger ?  Aus der Antwort resultierend, wenn die Verordnung verbindlich ist, ist die Preisänderung dann überhaupt wirksam?


Gruß
Michael
Titel: Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
Beitrag von: Monaco am 14. Februar 2007, 17:24:39
@Han

Im letzten § dieser Verordnung ist eine Übergangsfrist bis 30.06.2007 ausgewiesen. Damit darf Ihr Versorger die Preisanpassungen derzeit noch nach "altem" Recht durchführen.

Soweit ich mich jedoch erinnern kann, wird die Preisänderung hiernach erst am Tag nach der Ankündigung (öffentliche Bekanntmachung) wirksam. Ob die Voraussetzungen hierfür gegeben sind oder nicht, mag ich nicht einzuschätzen. Vielleicht war die öffentlich Bekanntgabe anderswo einen Tag frührer erfolgt. Auf den Postzugang kommt es nach alter Vorordnung bzw. den Übergangsvorschriften nicht an. Dieses greift erst nach dem 30.06.2007.

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.
Titel: Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
Beitrag von: Randy am 20. Februar 2007, 19:10:58
@all

Laut Geschäftsführer der Stadtwerke Kleve, Rolf Hoffmann, gibt es bereits 250 Widersprüchler gegen die Energiepreise der SW Kleve. Bei lediglich 25000 Kunden sind dies immerhin schon 1%. Unter Berücksichtigung der Struktur dieses ländlichen Raumes eine kleine Überraschung.  

Herr Hoffmann sieht die Hauptschuld bei der Verbraucherzentrale und nicht in der eigenen Preisgestaltung.
Na dann....


Das Inerview:
http://www.rp-online.de/public/article/regional/niederrheinnord/kleve/nachrichten/kleve/408522


erstellt am:  17.02.2007
Kleve
Strom: Nur Kosten umgelegt

(RP) Der Geschäftsführer der Stadtwerke Kleve, Rolf Hoffmann, über die Preispolitik des kommunalen Unternehmens. Selbstkritik an Informationspolitik. Seit vier Jahren erste Strompreis-Erhöhung.


Es hat Kundenkritik an den Stadtwerken Kleve gegeben, nachdem die Jahresrechnungen zugestellt waren. Kurz darauf folgte die Information über höhere Strompreise. Über die Geschäftspolitik sprach RP-Redakteur Ludger Distelkamp mit dem Geschäftsführer der Stadtwerke, Rolf Hoffmann.

Gab es wütende Proteste?

Rolf Hoffmann Es gab sehr kritische Anfragen und vereinzelt wütende Proteste. Die Kunden haben geglaubt, die Stadtwerke hätten am 25. Januar bei der Versendung der Jahresrechnungen schon gewusst, dass der Strompreis zum 1. Februar angehoben wird. Das war nicht der Fall, weil die Stadtwerke erst am 31. Januar zunächst per Telefax vom NRW-Wirtschaftsministerium die Genehmigung zum 1. Februar erhalten hatten, den Tarif zu erhöhen. Noch am 26. Januar hat es wegen der Anfrage eine Korrespondenz mit dem Ministerium gegeben. Da gab es noch keinen Hinweis, dass der neue Tarif genehmigt würde.

Herr Hoffmann, um es vorsichtig zu sagen, diese Begründung klingt nicht gerade glaubwürdig?

Hoffmann Wir haben am 15. August 2006 beim Ministerium den Antrag auf Erhöhung des Strompreises gestellt und die Genehmigung am 31. Januar 2007 erhalten. Wir haben zwar in den Jahresabrechnungen vom 25. Januar auf eine Strompreis-Anhebung im Laufe dieses Jahres hingewiesen, aber das hätten wir deutlicher machen sollen.

Wie begründen die Stadtwerke die Strompreiserhöhung um 1,6 Cent pro Kilowattstunde plus 19 Prozent Mehrwertsteuer?

Hoffmann Das ist die erste Strompreisanhebung seit dem 1. Januar 2003, obwohl die Strompreise anderer Versorger in der Zeit sprunghaft gestiegen sind. Die Stadtwerke Kleve haben jetzt lediglich die erhöhten Bezugskosten für Strom an die Kunden weitergegeben. Sogar höhere Personalausgaben haben wir durch eine bessere Effizienz bei den Arbeitsabläufen aufgefangen.

Verbraucher schlucken nicht mehr einfach höhere Energiekosten. Wie viele Widersprüche hat es gegen die Strompreis-Anhebung gegeben?

Hoffmann Wir haben in den vergangenen drei Jahren 250 Widersprüche von etwa 25 000 Kunden der Stadtwerke Kleve gegen die Erhöhung von Strom- und Gaspreis bekommen. Seit drei Jahren steigen weltweit die Energiepreise stark. Seit diesem Zeitpunkt sind verstärkt Proteste festzustellen.

Warum?

Hoffmann Der Hauptgrund ist, dass die Verbraucherzentrale die Energiepreise für zu hoch hält. Sie betrachtet dies undifferenziert und urteilt pauschal über 900 Energieversorger in Deutschland.

Aber die Stadtwerke legen die Tarife einseitig fest, ohne dass der Kunde sich wehren kann?

Hoffmann Der Kunde kann sich wehren. Er kann den Stromlieferanten wechseln. Beim Gas soll es den Wettbewerb ab 1. Oktober 2007 geben.

Aber die Tarifgestaltung ist undurchsichtig?

Hoffmann Die Verbraucherzentrale argumentiert, die Begründung der Preiserhöhung muss dem Kunden offen gelegt werden. Dazu wird der Bundesgerichtshof im März ein Grundsatzurteil fällen. Danach werden sich die Stadtwerke selbstverständlich richten. Aber: Der Antrag auf Strompreis-Erhöhung beim Ministerium umfasst einen kompletten Aktenordner, voll mit Zahlen gespickt. Er ist sehr sorgsam von qualifizierten Mitarbeitern des Wirtschaftsministeriums vom 15. August bis 31. Januar geprüft worden. Der Bundesgesetzgeber hat übrigens beschlossen, zum 30. Juni 2007 das Tarifgenehmigungs-Verfahren für Strom zu beenden. Der Grund ist, dass jeder Verbraucher nach der Liberalisierung des Marktes den Anbieter wechseln kann.

Dann ist doch dem Wucher Tür und Tor geöffnet?

Hoffmann Eine Missbrauchs-Aufsicht bei der Preisgestaltung wird es weiterhin für alle Energietarife geben. Jeder Bürger kann sich ans Kartellamt wenden und sich danach erkundigen, ob die Preise der Stadtwerke Kleve überhöht sind.

Und was, wenn sie überzogen wären?

Hoffmann Das halte ich nicht für realistisch. Alle neutralen Ranglisten zeigen, dass wir unserer Verantwortung für sichere, umweltfreundliche und preisgünstige Energieversorgung für die Bürger gerecht werden. Die Stadtwerke Kleve haben als einziger Versorger im Regierungsbezirk Düsseldorf ihren ersten Platz in der Liste der „Top 5“ halten können. Das ist auch eine Form der Wirtschaftsförderung, wenn die Bürger mehr Kaufkraft in ihrem Portemonnaie haben.
Titel: Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
Beitrag von: Lawyerboy am 05. März 2007, 00:16:03
Ich habe die RP gebeten, mich das nächste mal das Interview führen zulassen. Auch in dem Interview ist wieder festzustellen, das selbst der Geschäftsführer der Stadtwerke Kleve nicht weiß, was im Wirtschaftsminiterium genehmigt wurde. Selbst wenn sie 20 Aktenordner hingebracht hätten, hätte und hat das Wirtschaftministerium nicht die Billigkeit geprüft.
Titel: Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
Beitrag von: Randy am 30. März 2007, 17:02:46
@alle

Am Do Feb 08, 2007 schrieb ich:

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4316&postdays=0&postorder=asc&highlight=stadtwerke+kleve&start=19

Zitat
Der JVA für 2006 ist zu meinem Erstaunen zu entnehmen, daß der Anteil Netzkosten für die Stromlieferung netto 255,49 EUR beträgt. Eine Aufteilung nach Kosten pro kWh und Grundkosten ist nicht erfolgt.

Bei meinem Verbrauch entspricht dies Netzkosten von netto 8,44 ct/kWh in 2006.

In der JVA 2005 war dagegen das Entgeld für die Netznutzung mit 5,01 ct/kWh zzgl 45,79 EUR/Jahr Grundkosten (zzgl. Mehrwertsteuer) angegeben.

Wird der geiche Verbrauch wie in 2006 zu Grunde gelegt, entsprachen die Netzkosten in 2005 197,44 EUR oder netto 6,52 ct/kWh.

Dies bedeutet eine Steigerung der Netzkosten von 2005 auf 2006 um exorbitante 29,4%.

Meine Bitte um Erklärung wurde von den SW Kleve nicht beantwortet.


Nach Beschwerde bei der zuständigen Aufsichts- und Genehmigungsbehörde (Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes NRW, Düsseldorf) kam nunmehr die erstaunliche Erklärung:

....
Im Vergleich zur Abrechnung des Vorjahrs haben sich die Netzentgelte nicht wesentlich verändert. Sie gehen bei Ihrer Berechnung aber von zwei unterschiedlichen Ansätzen aus.

In 2006 errechnen Sie Netzkosten in Höhe von 8,44 ct/kWh, für 2005 geben Sie Netzkosten von 5,01 ct/kWh zuzüglich Grundkosten in Höhe 45,79 Euro an.

Auch für das Jahr 2006 beträgt das Netzentgelt 5,01 ct/kWh, dazu kommen noch die Konzessionsabgabe von 1,59 ct/kWh und die Umlage nach KWKG in Höhe von 0,336 ct/kWh. Multipliziert mit Ihrem Verbrauch von 3.027 kWh erhält man einen Betrag von 209,95 Euro. Diesem muß noch die Grundgebühr von 45,54 Euro hinzugerechnet werden und man erhält den Netzkostenbetrag von 255,49 Euro, den die Stadtwerke Kleve zutreffend ausgewiesen haben.
....


Diese Erklärung ist m.E. insofern falsch, als die KWKG-Umlage auch 2005 bereits im NNE enthalten sein sollte. Für 2006 ist sie somit vermutlich zweimal in den Netzkosten eingepreist.

Muß ich davon ausgehen, daß in 2006 auch die Konzessionsabgabe zweimal abgerechnet wurde, einmal in Netzkosten, ein zweites mal im Arbeitspreis??

Wo bleibt die geforderte Transparenz der Rechnung insbesondere der NNE, wenn diese nich mehr explizit in der Rechnung ausgewiesen werden sondern mit anderen Kosten vermengt??

Wie soll der Kunde zukunftig die Umsetzung der gekürzten NNE kontrollieren?

Ich empfinde diese Antwort als unbefriedigend und hoffe auf Hinweise für meine weitere Reaktion.
Titel: Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
Beitrag von: Lawyerboy am 03. Juli 2007, 19:11:39
Hallo,
hat sich den jemand aus dem Kreis Kleve mit dem Gedanken eine eigene Genossenschaft zu gründen, auseinander gesetzt?
Wie ich nun gelesen und auch recheriert habe, scheint dieses auch zu funktionieren. Das dies nicht einfach ist, ist mir schon klar. Kann mir jemand mehr Informationen geben?
Gibt es denn schon Reaktionen der Stadtwerke Kleve auf das BGH Urteil?

CU Lawyerboy
Titel: Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
Beitrag von: Randy am 04. Juli 2007, 18:00:11
@Lawyerboy

Zitat
Original von Lawyerboy

Hallo,
hat sich den jemand aus dem Kreis Kleve mit dem Gedanken eine eigene Genossenschaft zu gründen, auseinander gesetzt?


Ist mir nicht bekannt. Wäre allerdings auch grundsätzlich interessiert.


Zitat
Original von Lawyerboy

Gibt es denn schon Reaktionen der Stadtwerke Kleve auf das BGH Urteil?


Habe bisher von keiner Reaktion der Stadtwerke Kleve gehört. Ist wohl auch nicht zu erwarten; insbesondere nicht vor Veröffentlichung des Urteils.

Randy
Titel: Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
Beitrag von: Lawyerboy am 14. Juli 2007, 16:31:27
Ich habe mich nun ein wenig, auch mit Gründern andere Genosenschaften, in Verbindung gesetzt. Nun wie ich festgestellt habe, braucht man für eine Gründung einer Genossenschaft vorallem viel Zeit. Und alleine ist dies gar nicht zu meistern. Angefangen über eine Homepage bis zur Öffentlichkeitsarbeit. Einige Genossenschaften bzw. Mitglieder davon habe zumindest ihre Bereitschaft erklärt mich/uns zu unterstützen. Selbst wenn dies alles funktioniert, benötigen wir noch eine Energieform die den Mitgliedern angeboten werden sollte. Aber auch hier könnten wir auf Unterstützung hoffen.
Auf folgenden Sites kann man sich ein bisschen Informieren:
http://www.energiegenossenschaft-del.de/
http://www.foerderland.de/626+M5e68af94a7d.0.html
Wer würde mich dabei unterstützen?
CU Lawyerboy
Titel: Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
Beitrag von: Lawyerboy am 19. Januar 2008, 14:30:09
Hallo und Gesundes neues Jahr noch,
die Jahresanrechnung der SWK für Gas ist nun da.
Nun habe ich eine Frage.

Ist die Rechnung insgesamt unwirksam?

meine Rechnung sieht wie folgt aus. Zahlen nur beispiel

GAS                                                        1000,00
Gesamtbetrag                                        1000,00
abzüglich der angeforderter Beträge:    1200,00
Rechnungsbetrag                                    - 200,00

zuzüglich bestehender Forderung             300,00

noch zu zahlender Betrag                         100,00

Leider ist die Rechnung in der Gesamtheit m.E. falsch, da ich insgesamt Abschläge in Höhe von 800,00 gezahlt habe. Nun steht aber in der Rechnung \"abzüglich angeforderter Beträge\". Die sollten mir aber egal sein. Denn m.e. besteht eine Rechnung aus dem SOLL, ggf. dem IST und daraus ergibt sich ggf. eine Differenz.

Alle die ihre Abschläge gekürzt haben, sollten dieses Problem kennen. Was sollte man am besten bei solchen Rechnungen machen?

CU
Titel: Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
Beitrag von: Christian Guhl am 19. Januar 2008, 15:10:22
@Lawyerboy
Wenn die auf der Rechnung ausgewiesenen Abschlagsbeträge nicht mit den tatsächlich gezahlten Beträgen übereinstimmen, sollte man die Rechnung als offensichtlich falsch bemängeln und bis zur Erstellung einer korrekten Rechnung die Zahlung gem. § 17.1 GVV verweigern.Voraussetzung ist allerdings, dass die Zahlungen gem.§ 366 BGB zweckgebunden geleistet wurden.Dazu reicht es, wenn die Zahlungen als \"Abschlag\" gekennzeichnet waren.
Titel: Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
Beitrag von: Randy am 20. Januar 2008, 19:02:31
@Lawyerboy

Kenne dieses Problem noch von der vorjährigen Jahresrechnung. Hatte damals - gleichzeitig mit meiner Neuberechnung - die fehlenden tatsächlichen Abschlagszahlungen \"nur\" bemängelt.

Sollte dies in der neuen Jahresrechnung, die ich bisher noch nicht erhalten habe, wieder so gehandhabt werden, werde ich wie von Christian Guhl vorgeschlagen, vorgehen. Außerdem werde ich auf der getrennten Berechnung von SOLL, Abschlägen und IST jeweils für Gas, Strom und Wasser bestehen.

Also nur Mut bei der Forderung nach einer korrekten Abrechnung.

Randy
Titel: Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
Beitrag von: Lawyerboy am 28. Februar 2008, 17:58:20
Ich hätte dazu noch eine Frage. Wenn also die Rechnung der Stadtwerke, hier (nur das rechnerische berücksichtigt) offensichtlich falsch ist und keine neue Rechnung schicken, ist die Forderung auch nicht fällig. Gilt in diesem Fall eine andere Verjährungsfrist?

CU Lawyerboy
Titel: Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
Beitrag von: Randy am 05. März 2008, 19:20:38
@Lawyerboy

Soweit ich es verstanden habe, kann bei einer nicht fälligen Rechnung auch keine Verjährungsfrist beginnen. Diese kann erst beginnen, wenn die Rechnung fällig ist.

Insofern sind es die gleichen Bedingungen wie bei den Rechnungen, denen man wegen §315 BGB widersprochen hatte. Anders ist es natürlich bei unwidersprochenen Rechnungen.

Daneben gibt es noch die Verwirkung. Aber das ist ein anderes Kapitel...

Aber ich schließe aus Ihrem Beitrag, daß Sie die offensichtlich falsche Rechnung (wegen der nicht ausgewiesenen Abschläge) zurückgewiesen, aber noch keine Korrektur erhalten haben.

Genau so in meinem Fall. Der Eingang wurde bestätigt und um Verständnis wegen des hohen Arbeitsanfalls gebeten.

Deshalb habe ich jetzt eine Frist zur Erstellung der korrekten Rechnung gesetzt, mit der Maßgabe, nach erfolglosem Ablauf keine Verbrauchsabrechnung mehr anzuerkennen und keine Zahlungen darauf zu leisten.

Mal sehen was kommt.

Randy
Titel: Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
Beitrag von: Lawyerboy am 07. Mai 2008, 19:40:03
Hallo Zusammen, hat jemand die AGB´s der Stadtwerke Kleve? Online habe ich sie nicht gefunden.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass der normale SW Kunde Tarifkunde ist?

LG Lawyerboy
Titel: Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
Beitrag von: ESG-Rebell am 09. Mai 2008, 14:27:09
Zitat
Original von Lawyerboy
Gehe ich richtig in der Annahme, dass der normale SW Kunde Tarifkunde ist?
Meine Verwandten in Kleve zumindest haben keine Sonderverträge und werden auch nicht zu Sondertarifen beliefert. Ergo sind sie Tarifkunden.

Gruss,
ESG-Rebell.
Titel: Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
Beitrag von: Lawyerboy am 14. Mai 2008, 20:11:29
Hallo zusammen,

nun ist der Tag X gekommen und die Stadtwerke haben mich nach fast 3 Jahren aufgefordert die ausstehenden Beträge zuzahlen.
Der Text lt wie folgt:
Sehr geehrter Herr...........,
wir beziehen uns auf den bislang geführten Schriftverkehr insbesondere auf Ihr Schreiben vom 21. Januar 2008 sowie unsere Schreiben vom 17.01.08 und 01.03.08.
Leider hat sich die steigende Preisentwicklung auf den Energiemärkten bis heute fortgesetzt. Dennoch haben wine Gaspresierhöhung letztmalig zum 01.10.2006 durchgeführt. Danach haben wir zum 01.01.2007 eine Gaspreissenkung vornhemen können, der leider eine gesetztliche Umsatzsteuererhöhung gegenüberstand. In Folge konnten wir - trotz eines sehr schwierigen Marktes- bis heute die Gaspreise für unsere Kunden stabil halten.
Wir glauben, dass dies zum Ausdruck bringt, dass wir erhebliche Anstrengungen unternehmen, damit wir unseren kunden ein bestmögliches Preis- Leistungsverhältnis anbieten können. Dies wird durch gute Platzierungen in einer Vielzahl von Untersuchungen und neutralen Ranglisten über viele Jahre bestätigt. Zur rechtlichen Beurteilung ist Folgendes zu sagen.
Bezüglich der Gasversorgung liegt zwischenzeitlich ein Utreil des BGH`s vom 13.06.2007 (BHG VIII ZR 36/06= einschließlich aktueller Kommentierung vor. Demnach sind Gaspreiserhöhungen nach § 315 BGB zulässig, wenn Versorger lediglich gestiegene Einkaufskosten weitergeben.
Dies ist bei unseren Gaspreisanpassungen selbstverständlich der Fall.
Ferner hat der BGH entschieden, dass Versorgungsunternehmen von ihren Kunden nicht veranlasst werden können, die Energiepreiskalkulation gegenüber dem Kunden darzulegen. Diese BHG- Entscheidung wird sicherlich manchen Kunden schwer verständlich sein. Unseres Erachtens ist die Entscheidung darin begründet, dass Energiepreiskalkulationen äußerst komlex sind, so dass sogar die hierfür ausgebildeten Fachleute des Wirtschaftsministeriums mehrere Monate benötigen um eine Kalkulation zu prüfen.

Auf ein weiteres BGH Urteil( verkündet am 29. April 2008) möchten wir an dieser Stelle aus aktuellen Anlass kurz eingehen. In dem betreffenden Rechtsstreit ging es um einen Sonderlieferungsvertrag, in dem gereglt war, dass nur Kostenerhöhungen, keine Kostensenkungen an den Sondervertragskunden weitergegeben werden.
Dieses Urteil ist insofern hier nicht anwendbar.

Aus den vorgenannten gründen bitten wir um Verständnis, dass wir Sie bitten müssen unsere Forderung,..........., nunmehr auszugleichen.

Erlauben Sie uns abschließend den Hinweis, dass wir stets bestrebt sind, unseren Kunden ein fairer Partner mit wirtschaftlichen Konditionen und umfassenden Beratungsangebot zu sein. Unser Unternehmen hat einen erheblichen lokalen Bezug. Wir leisten hohe Investitionen, die asl Aufträge den ortansässigen Unternehmen zugute kommen. Wir engagieren uns für kulturelle und soziale lokale Zwecke und aufgrund unserer kommunalen Anteilseigentschaft kommen unsere Erlöse der kommunalen Gemeinschaft zugute.

MFG
SW

Ich weiß, dass einige Widersprüchler noch keine Post bekommen habe. Und irritierender Weise auch kein weiterer aus unserer Strasse.

Was sollte ich am besten tun. Auf dieses Schreiben antworten, halte ich für Zeitverschwendung. Ich würde lieber auf den Mahnbescheid warten und dann Widerspruch einlegen und mir in der Zwischenzeit einen guten Anwalt suche. Meine Nachforderung beträgt ca. 150 € jedes Anwaltliche Schreiben ist schon fast teuer. Also was nun und wie kann ich mich mit anderen zusammen tun, vorallem wie finde ich die? Aufruf über meine Homepage?

CU Lawyerboy
Titel: Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
Beitrag von: Randy am 18. Mai 2008, 16:18:32
@Lawyerboy

Die Füße still halten und gar nicht reagieren, halte ich in diesem Fall (150 € Nachforderung) für die beste Reaktion.

Zitat
Original von Lawyerboy

..und mir in der Zwischenzeit einen guten Anwalt suchen.

Das ist sicher sinnvoll und angezeigt. Vielleicht ist dies leichter bei mehreren Mandanten in gleicher oder ähnlicher Lage. Ich wäre dabei.  

Zitat
Original von Lawyerboy
Also was nun und wie kann ich mich mit anderen zusammen tun, vorallem wie finde ich die? Aufruf über meine Homepage?

Wie wär`s mit Aufruf über dieses Forum und entsprechendem Leserbrief in der Presse?

Randy

PS. Nach meiner Kenntnis sind alle Haushaltskunden der SW Kleve Tarifkunden. Sonderverträge der SW Kleve sind mir nicht bekannt. Ich vermute aber, daß es solche für Betriebe/Unternehmen gibt.

AGB\'s habe ich auch nicht gefunden. Tipp: Von den den SW anfordern
Titel: Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
Beitrag von: Lawyerboy am 18. Mai 2008, 22:53:29
Zitat
Original von RR-E-ft
@Randy



Die Stadtwerke Kleve haben zum 01.10.2006 den Altvertrag beendet, dabei ab diesem Tag günstigere Bezugspreise erzielt und einen entsprechenden Vorteil an größere Kunden (zB. Gartenbaubetriebe in der Region) weitergegeben.

Jedenfalls teilte der Anwalt der Stadtwerke Kleve größeren Kunden entsprechendes mit.

Gibt es dieses Schreiben auch als Kopie das ich benutzen könnte?
Ich werde diese Woche darüber entscheiden, ob ich überhaupt etwas schreibe. chön wäre es natürlich, wenn ich noch andere Mitstreiter finden würde.
Gruß Lawyerboy
Titel: Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
Beitrag von: guisi31 am 27. Januar 2010, 21:54:16
Hallo ... lege nun mittlerweile auch schon seid 2006 jedes Jahr Widerspruch bei den Stadtwerken Kleve ein. Letztes Jahr habe ich es dann mal einem Anwalt in Kleve übergeben. Für den war das aber auch alles Neuland. Ich hatte mal gehört, daß Klever Gaskunden das an einen Anwalt in Düsseldorf übergeben haben. Näheres konnte ich leider nicht in Erfahrung bringen. Es wäre natürlich schön, wenn die Sachen von Kleve ein Anwalt in der Hand hätte (zwecks eventueller Sammelklage).
Falls es bei Ihnen auch noch aktuell ist, wäre ich über eine Antwort dankbar. Gruß guisi31
Titel: Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
Beitrag von: bolli am 28. Januar 2010, 13:19:20
Zitat
Original von guisi31
Letztes Jahr habe ich es dann mal einem Anwalt in Kleve übergeben. Für den war das aber auch alles Neuland.

Wenn ich das richtig mitbekommen habe, scheint es bei den Klever Stadtwerken (möglicherweise?) überwiegend Tarifkunden (also Kunden in der (gesetzlichen) Grundversorgung) zu geben. Wenn dem so ist, sollte man sich umsomehr um einen Anwalt bemühen, der in dieser Materie ein wenig Erfahrung hat, da insbesondere der Nachweis der Unbilligkeit nicht unwesentlich davon abhängt, dass Ihr Anwalt die richtigen Fragen stellt und die Bilanzen richtig zu lesen weiss. Das ist nicht so einfach, wie die Begründung der unwirksamen Preisänderung in einem Sondervertrag.

Zitat
Original von guisi31
Ich hatte mal gehört, daß Klever Gaskunden das an einen Anwalt in Düsseldorf übergeben haben. Näheres konnte ich leider nicht in Erfahrung bringen. Es wäre natürlich schön, wenn die Sachen von Kleve ein Anwalt in der Hand hätte (zwecks eventueller Sammelklage).
Es gibt eine Anwaltsliste beim BdEV ( siehe hier  (http://www.energienetz.de/de/site/Preisprotest/Rechtsanwaelte__1713/)), in dem eine ganze Reihe von Anwälten, die Erfahrung im vorliegenden Sektor haben, aufgenommen sind. Diese ist naturgemäß nicht abschließend, kann aber Hilfestellung geben. Da gibt\'s auch mindestens einen Anwalt (Anwältin  :D ) in Düsseldorf.
Titel: Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
Beitrag von: Randy am 28. Januar 2010, 19:49:32
@bolli

Zitat
Original von bolli
Wenn ich das richtig mitbekommen habe, scheint es bei den Klever Stadtwerken (möglicherweise?) überwiegend Tarifkunden (also Kunden in der (gesetzlichen) Grundversorgung) zu geben.

So die Auffassung der SW Kleve und wohl auch die der meisten Kunden.

Wegen der \"Bestpreis\" -abrechnung bei Gas (Tarif I, II, III) aber fraglich.

Beim Strom gibt es inzwischen ein trickreiches Festpreisangebot bis zum 31.12.2011:

Zitat
Der Clou dabei:   Sinkt der Allgemeine Tarif der Stadtwerke Kleve, profitieren Sie sofort und ohne Abstriche.
Man lernt ja dazu.

Randy
Titel: Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
Beitrag von: RR-E-ft am 28. Januar 2010, 20:15:44
Nur dass es eben die Stadtwerke selbst in der Hand haben, ob Sie den Allgemeinen Tarif absenken oder nicht, ob sie gesunkene Großhandelspreise weitergeben oder nicht.  :D

Während ein Tarifkunde wegen der gesetzlichen Bindung des Allgemeinen Tarifs an den Maßstab der Billigkeit noch eine Hoffnung hat, die gesetzliche Verpflichtung zur Preisabsenkung bei rückläufigen Kosten notfalls gerichtlich durchzusetzen, hat der Sondervertragskunde einen solchen Anspruch grundsätzlich nicht. da wurden die Kunden, die hohe Strompreise bis zum 31.12.2011 vereinbart haben, wieder ganz schön veralbert, zumal sie auch den Versorger vorher nicht wechseln können. Nun kleben sie am süßen Honigtopf.
Titel: Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
Beitrag von: Randy am 28. Januar 2010, 22:33:31
@RR-E-ft

Das sehe ich genau so. U.a. deshalb \"trickreich\".
(Der süße Honigtopf war gut)

Die SW Kleve sehen das allerdings ganz anders.
Groß und fett auf Seite 1 oben des Flyers der SW Kleve (\"Kundeninformation\"):

Zitat
- Strom zum Festpreis

*Gilt sogar für den gesamten Niederrhein!
*Preissicherheit bis zum 31.12.2011
*Profit bei Preissenkungen
*Transparenz und Fairness
Aber ganz klein auf Seite 3 ganz unten als Fußnote (ich brauch dafür \'ne Lupe):

Zitat
Sollten sich Steuern, Abgaben oder Netzentgelte vermindern oder erhöhen, ändert sich der Preis in der gleichen Höhe.
Also weder Preissicherheit, noch Transparenz, noch Fairness.

Interessenten am gesamten Niederrhein, dreimal ganz genau lesen, dann vergleichen und abwägen!!

Randy
Titel: Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
Beitrag von: bolli am 28. Januar 2010, 23:25:17
Zitat
Original von Randy
Aber ganz klein auf Seite 3 ganz unten als Fußnote (ich brauch dafür \'ne Lupe):

Zitat
Sollten sich Steuern, Abgaben oder Netzentgelte vermindern oder erhöhen, ändert sich der Preis in der gleichen Höhe.
Also weder Preissicherheit, noch Transparenz, noch Fairness.
Nun, dann haben Sie keinen Anbieter, der Ihnen einen \"Festpreis\" anbietet. Diese Klausel haben nämlich (fast?) alle Anbieter in Ihren Festpreisangeboten, da sie diese Fremdentgelte halt nicht beeinflussen können.
Da sind wohlgemerkt nicht die Beschaffungskosten für\'s Gas mit drin. Wenn sich dort der Preis nach oben ändert, braucht der Kunde nicht mehr zu zahlen, ob und wann er profitiert, wenn er sinkt, bleibt wie immer abzuwarten.
Titel: Stadtwerke Kleve (Niederrhein)
Beitrag von: RR-E-ft am 28. Januar 2010, 23:34:37
Man darf Zweifel haben, ob eine solche kleingedruckte Klausel hinreichend transparent ist. Ist sie unwirksam, hat man einen Festpreis.  ;)