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Energiepreis-Protest => Gerichtsurteile zum Energiepreis-Protest => Thema gestartet von: RR-E-ft am 26. September 2006, 12:09:09
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[ S-37-AS-6702-06-ER 17-08-2006 ]
Quelle: www.strom-magazin.de (Professionals)
URTEIL
26.09.2006, 08:22 Uhr
Stromschulden: Alg-II-Behörde muss Altschulden ausgleichen
Die für Arbeitslosengeld II (Alg II) beziehungsweise Sozialgeld zuständigen Behörden müssen seit 1. April 2006 auch die bei Leistungsempfängern aufgelaufenen Stromschulden übernehmen. Das Berliner Sozialgericht hat jetzt zur Übernahme von Altschulden geurteilt.
Berlin (ddp/sm) - Nach der Gerichtsentscheidung gilt die Verpflichtung auch für Stromschulden, die bereits vor dem Datum der Gesetzesänderung entstanden sind. (Beschluss vom 17. August 2006, AZ: S 37 AS 6702/06 ER).
Damit entschieden die Richter zu Gunsten einer Hilfsempfängerin, die im Wege des einstweiligen Rechtschutzes die Übernahme von Stromschulden verlangt hatte. Die Antragstellerin lebte bereits seit Anfang 2004 wegen offener Rechnungen über mehr als 850 Euro ohne Strom. Dennoch lehnte die zuständige Behörde die Übernahme der Schulden ab. Die Stromkosten seien aus dem Regelsatz zu zahlen.
Das Sozialgericht befand hingegen, dass die Stromversorgung zu den unerlässlichen Mindestbedingungen menschenwürdigen Wohnens gehöre. Der Leistungsträger müsse die Stromschulden daher nicht nur über ein Darlehen ausgleichen, sondern dafür sorgen, dass der Stromversorger tatsächlich wieder Strom liefere.
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Sorry, ich bin leider nicht mehr so drin im Thema ALG II:
Wer ist den der Leistungsträger bei ALG II ?
taxman