Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: RR-E-ft am 25. September 2006, 13:53:41
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Wie der SPIEGEL in seiner Ausgabe 39/2006 auf Seite 110 berichtet, liegt auch nach Auffassung des Bundeskartellamtes in einer Sperrandrohung gegen Verbraucher, welche gem. § 315 BGB die Unbilligkeit von Strom- und Gaspreisen eingewandt haben, das missbräuchliche Ausnutzen einer Monopolstellung.
SPIEGEL:
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Die Konzerne drohen ihnen mit Abschaltung.
Dürfen die das?
Bundeskartellamts- Chef Böge:
Nein. Viele Kunden fordern von ihren Versorgern gemäß § 315 BGB den Nachweis der Billigkeit und behalten Geld ein. Ihnen wird vermehrt gedroht, die Strom- oder Gasversorgung einzustellen. Wir haben sogar einen Fall, wo einem Stromkunden wiederholt gedroht worden ist. Hier wird die einseitige Preisbestimmungsmacht durch den Monopolisten missbraucht.
....
Man kann hier nicht ernsthaft von Wettbewerb reden.
SPIEGEL:
Was werden Sie gegen diese Drohungen der Versorger tun?
Böge:
Wir haben deswegen erstmals ein Missbrauchsverfahren eingeleitet. Wer von den Versorgern sich nicht daran hält, muss mit einem Verfahren rechnen. Der betreffende Kunde im genannten Fall musste sich extra einen Anwalt nehmen, sonst wäre ihm innerhalb von acht Tagen der Strom abgedereht worden. Wir wollen mit diesem Schritt die Sperrdrohungen von vornherein unmöglich machen.
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Quelle: http://www.strom-magazin.de (Professionals)
GELDBUßE DROHT
25.09.2006, 13:57 Uhr
Energieversorger dürfen nicht mit Sperrung drohen
Energieversorger dürfen Kunden nicht mit der Einstellung der Strom- oder Gaslieferung drohen, wenn diese die Rechtmäßigkeit von Preiserhöhungen anzweifeln und nicht bezahlen. Das teilte das Bundeskartellamt am Montag in Bonn mit. Ansonsten drohe den Versorger eine Geldbuße von bis zu einer Million Euro.
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Diese Auffassung wird hier schon seit zwei Jahren vertreten.
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Herr Fricke,
dann wirds doch endlich langsam gut !!!!!!
taxman
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Eine entsprechende Mitteilung des Bundeskartellamtes soll bereits an alle Energieversorger in dessen Zuständigkeitsbereich herausgegangen sein:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,439077,00.html
http://www.energate.de/news/85733
http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID5943954_TYP6_THE_NAV_REF1_BAB,00.html
http://www.faz.net/d/invest/meldung.aspx?id=33280957
http://www.handelsblatt.com/news/Unternehmen/Industrie/_pv/_p/200038/_t/ft/_b/1140189/default.aspx/energieversorgern-duerfen-nicht-mit-sperre-drohen.html
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Wie der SPIEGEL in seiner Ausgabe 39/2006 auf Seite 110 berichtet, liegt auch nach Auffassung des Bundeskartellamtes in einer Sperrandrohung gegen Verbraucher, welche gem. § 315 BGB die Unbilligkeit von Strom- und Gaspreisen eingewandt haben, das missbräuchliche Ausnutzen einer Monopolstellung.
Der genaue Wortlaut der heutigen Pressemeldung des Bundeskartellamtes hierzu:
http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/aktuelles/2006_09_25.shtml
Der "Spiess" beginnt sich langsam zu drehen und zu wenden... :twisted: :wink:
Deutschland enwickelt sich mehr und mehr zur Nummer 1 in punkto Verbraucherschutz! Wir sollten doch noch nicht auswandern... :lol:
Gruss,
Santos
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http://www.faz.net/s/RubC8BA5576CDEE4A05AF8DFEC92E288D64/Doc~EE279C8D0AC6F4A6CB9674E837D0C424C~ATpl~Ecommon~Scontent.html
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http://www.energate.de/news/85915