Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EWE => Thema gestartet von: biene am 23. September 2006, 09:17:52

Titel: EWE antwortet schnell auf Widerspruch....
Beitrag von: biene am 23. September 2006, 09:17:52
soeben flattert der nächste Brief der EWE ins Haus:


in Ihrem Brief vom 6. Sept. 2006 halten Sie Ihren Widerspruch gegen die Erdgaspreisanpassungen zum 1. Sept. 2004, 1. Aug. 2005 und 1. Febr. 2006 weiter aufrecht.
Bezugnehmend auf unser Schreiben vom 2. März 2006 und unser Infoschreiben an alle Kunden vom Februar widersprechen wir der von Ihnen vorgenommenen Änderung bzw. Kürzung der Rechnung.

Das Bundeskartellamt sorgt im Bereich Energie übergreifend für alle Kunden dafür dass kein Preismissbrauch erfolgt. EWE hat das Bundeskartellamt im Vorfeld sowohl über die aktuelle Preiserhöhung zum 1. Febr. 2006 als auch zum 1. Sep. 2004 und 1. Aug. 2005 informiert. In den Gesprächen hat EWE dem Bundeskartellamt die ERforderlichkeit der Preisanpassung dargelegt. Das Amt hat im Gespärch anerkannt, das EWE die Bezugskostensteigerungen  nicht voll an die Kunden weitergibt.

In diesem Zusammenhang dürfen wir sie erneut auf eine im Jan. 2006 ergangene Entscheidung des Amtsgerichts Oldenburg aufmerksam machen - Das Gericht hat die Klage des EWEKunden gegen die Gaspreiserhöhungen aus dem Jahr 2004 kostenpflichtig abgewiesen. Der Kläger wollte gerichtlich feststellen lassen, dass die Preiserhöhung nicht durch gestiegenene Ölpreise und Ölpreisbindung zu rechtfertigen ist. Der Richter konnte die Auffassung des Klägers nicht bestätigen und gag der EWE Recht die die Ölpreisbindung als Begründung für die Preiserhöhung zum 1. Sep. 2004 angegeben hatte.

Bereits im Dez. 2005 wies das Amtsgericht Oldenburg eine Klage des EWE Kunden der unter Hinweis auf § 315 BGB feststellen lassen wollte, dass die Gaspreisanpassung zum 1. Sept. 2004 unangemessen hochwar, kostenpflichtig ab. In der Urteilsbegründung führt das Gericht aus, das der Erdgaspreis von EWE nicht nur marktüblich ist sondern auch zu den günstigsten Erdgasversorgern in Deutschland zählt. Darüber hinaus bestätigt das Urteil auch, dass EWE nicht dazu verpflichtet ist - seine Preiskalkulation offen zu legen mit der gleichen Begründung hat auch das Amtsgericht Leer im Febr. 2006 eine weitere Klage eines Kundes abgewiesen.


Deshalb weisen wir ihren Widerspruch zurück und bitten erneut - von einer Kürzung der Rechnungsbeträge abzusehen - auch weisen wir ausdrücklich daraufhin, dass sich die zusätzlichen Mahnkosten aufsummieren und von Ihnen zu tragen sind
:?:

Die Mahnkosten werden nicht storniert .

Der Vertrag wird geteilt in Strom EWE Regio
und Gas - wie gewünscht

Jahresabrechnungund Abschlagsbeträge sind unter Berücksichtigung des jeweils geltenden Erdgaspreises zu zahlen - Sonst sind wir gezwungen ein Mahnverfahren einzuleiten........

------
Ich habe das Gefühl - das die anderen "verlorenen Gerichtsurteile" gar nicht wahrnehmen will -

Frage an die Fachleute: - stimmt es wirklich -wg. der Mahnkosten - oder nicht? - sonst ziehe ich diese wirklich ab!

Gas/Strom ist jetzt endlich geteilt - meiner Meinung nach ist der Gasbetrag aber viel zu hoch bemessen -

und nachdem ja gestern auch aktuell der Bundesrat getagt hat - im Schutze der Verbraucher - wie sollen wir jetzt alle weiter vorgehen?

Gruß an alle

Biene
Titel: EWE antwortet schnell auf Widerspruch....
Beitrag von: RR-E-ft am 23. September 2006, 10:00:26
@Biene

Ohne Nachweis keine Fälligkeit, ohne Fälligkeit kein Verzug, deshalb auch keine Berechtigung der Mahnkosten.

Steht doch alles unter Fragen und Antworten.....
Titel: EWE antwortet schnell auf Widerspruch....
Beitrag von: biene am 23. September 2006, 10:03:27
@ RR-E-FT

danke - das wollte ich nur noch mal "abgesichert" haben - der Brief ist schon wirklich urig geschrieben.

Dann werd ich den nächsten Brief mal so kurz fassen - oder?

Gruß und schönes Weekend

Biene
Titel: EWE antwortet schnell auf Widerspruch....
Beitrag von: RR-E-ft am 23. September 2006, 11:58:16
@Biene

..oder?

Dieses oder stört.

Mit gleicher Begründung- fehlende Offenlegung der Kalkulation - hat das OLG Karlsruhe am 28.06.2006 die Berufung gegen das eine Zahlungsklage eines Gasversorgers Urteil des LG Mannheim vom 16.08.2004 bestätigt.

Ohne Offenlegung der Kalkulation besteht kein fälliger und durchsetzbarer Anspruch.
Titel: EWE antwortet schnell auf Widerspruch....
Beitrag von: biene am 23. September 2006, 12:05:16
@ RR-E-FT

hallo Herr Fricke  -

danke für die Antwort - nur das aktuelle Urteil vom OLG Karlsruhe hab ich schon im vorherigen Schreiben erwähnt .

 

Biene
Titel: EWE antwortet schnell auf Widerspruch....
Beitrag von: terminator3 am 25. September 2006, 17:38:27
@biene: So einen Brief haben die doch schon mal abgesandt; am Wortlaut hat sich demnach bis heute nichts geändert.... :evil:  

Bis auf das jetzt auch der Bundesrat :)) der Kürzung und der Anwendung gem. §315  zugestimmt hat.... Das ist doch schon mal was !  :lol:

Mir schreiben die keine Briefe mehr... :twisted:  :twisted:
Titel: EWE antwortet schnell auf Widerspruch....
Beitrag von: biene am 25. September 2006, 17:52:54
@ Fricke


Den Gas/ Stromvertrag  haben wir jetzt mit verschiedenen Vertragsnr. - wie vereinbart - Danke erst mal.

Aber Ihren Widerspruch wg. der Mahngebühren akzeptieren wir nicht!
Es dürfen Mahngebühren nicht belastet werden! ( 22,50 €) wenn bei Widerspruch nach § 315 BGB Einwand erhoben wurde ( und das ist hier seit 2004 der Fall!)
Wir fordern die  22,50 € zurück!! Gutschrift auf unserem Konto – bis zum 10.Okt. 2006

Begründung:  „Ohne Nachweis keine Fälligkeit – ohne Fälligkeit kein Verzug, daher auch keine Berechtigung der Mahnkosten!

Mit gleicher Begründung – fehlende Offenlegung der Kalkulation – hat das OLG Karlsruhe am 28.06.2006 die Berufung gegen das eine Zahlungsklage eines Gasversorgers Urteil des LG Mannheim vom 17. Aug. 2004 bestätigt.

Ohne Offenlegung der Kalkulation besteht kein fälliger und durchsetzbarer Anspruch!

Den Erhalt dieses Schreibens teilen Sie mir bitte kurzfristig schriftlich mit.  - Dieses Schreiben legen Sie bitte auch in einem Gerichtsverfahren mit vor.




so lassen?

 :wink:  Biene
Titel: EWE antwortet schnell auf Widerspruch....
Beitrag von: RR-E-ft am 25. September 2006, 19:37:48
@biene

Ich kann hier nicht zu jedem Pipifax was schreiben.

Möglicherweise kann man darauf hinweisen, dass auch die Inrechnungstellung von unberechtigten Mahnkosten kartellrechtswidrig sein könnte und man sich deshalb an das Bundeskartellamt wenden würde.....

Von dort kamen immerhin klare Ansagen an die Energieversorger.

Vielleicht gibt es dafür ein Bußgeld bis zu 10.000 EUR ?
Titel: EWE antwortet schnell auf Widerspruch....
Beitrag von: Free Energy am 25. September 2006, 22:08:07
@ Herr Fricke,

warum denn so ruppig ? Leider sind wir "Ottonormalverbraucher" nunmal des Schreibens und der juristischen Redensart nicht so mächtig, wie Sie es zugegeben sind.

Wir müssen uns dann, oft schon mit schlechtem Gewissen, eben ab und zu mal "rückversichern", weil wir letzlich nur Laien sind und keinen juristischen Fehler machen wollen, der uns dann schließlich den nur einmal vorhandenen Kopf kosten könnte.

Als Experte ist man oft " mit allen Wassern gewaschen", aber als Laie oft derjenige. der eher "ins Schwimmen gerät", um mal beim Bild zu bleiben.

Das nutzt die Gegenseite ja auch wohl oft genug und mit sichtbarer Wonne leidlich aus.

Deswegen lasse ich es mal dahingestellt, sehr geehrter Herr Fricke, ob die Beiträge der mir bekannten und durchaus geschätzten Mitstreiterin "Biene" nun nur als "Pipifax" anzusehen sind.

Gruß

Free Energy
Titel: EWE antwortet schnell auf Widerspruch....
Beitrag von: biene am 26. September 2006, 09:27:03
@ Fricke

Sorry - schliesslich sollen ja auch andere "Mitstreiter" profitieren können - und  wie man nebenbei rausbekam - werden selbst die Kunden eines Anbieters! total verschieden behandelt.....

@ Free Energy

und zu Dir - Herzlichen Dank - ich glaub da spricht jemand mir voll aus dem "Herzen".... :wink:

Trotz allem - vielen Dank!

Biene
Titel: EWE antwortet schnell auf Widerspruch....
Beitrag von: RR-E-ft am 26. September 2006, 11:43:14
@biene

Sorry.

Mea culpa und Asche auf mein Haupt.

Eigentlich ist alles schon unter Fragen und Antworten gesagt.

Auch dass man unberechtigte Mahnungen eigentlich links liegen lassen kann.

Niemand hat die Berge an Papier gesehen, die hier zu bewegen sind, und deshalb bin ich leider nicht in der Lage, zu Marginalien (anderes Wort für Pipifax) jedes mal einen Beitrag zu schreiben.

Wenn ich sehe, dass es um etwas Wichtiges und Grundsätzliches geht, ist es etwas anderes.

Wer ganz sicher gehen will, beauftragt von Anfang an einen Rechtsanwalt,  den man die gesamte Korrespondenz führen lässt, so dass sich die ständige Rückversicherung auch erübrigt. :wink:



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: EWE antwortet schnell auf Widerspruch....
Beitrag von: biene am 26. September 2006, 18:19:04
@ Fricke

schon gut - :wink:   vielleicht fehlt ja auch Urlaub.....

Trotzdem herzlichen Dank!

Biene
Titel: EWE antwortet schnell auf Widerspruch....
Beitrag von: terminator3 am 28. September 2006, 16:54:19
@fricke. Macht nix. Kann schon mal passieren. Ich galube das sieht biene nicht so eng oder ?

@biene: EWE ? Was ist das ? :lol:
Titel: EWE antwortet schnell auf Widerspruch....
Beitrag von: biene am 07. Oktober 2006, 10:47:40
@ terminator

EWE = Energieversorgung Weser Ems

@ fricke

jetzt wirds interessant: EWE hat grad geantwortet - akzeptieren die Widersprüche immer noch nicht und "werden wir leider zu gegebener Zeit gezwungen sein, ein gerichtliches Mahnverfahren gegen Sie einzuleiten, bei dem für Sie zusätzliche Kosten entstehen...."

 :twisted:

Wenn man jetzt bedenkt, dass in Aurich die Sammelklage nach Hannover verschoben wurde/ Kartellamt - wirds ja echt interessant, wie man nun handeln soll......


Gruß Biene
Titel: EWE antwortet schnell auf Widerspruch....
Beitrag von: RR-E-ft am 07. Oktober 2006, 17:11:48
@Biene

Nach einem gerichtlichen Mahnbescheid kann man auch weiterhin nur fristgerecht Widerspruch einlegen.

Es hat sich schlicht gar nichts geändert.

Kein Grund für Grübeleien.

Als S1- Kunde wird man darauf hinweisen, dass man den einfachen Preisvorbehalt gem. § 307 BGB für unwirksam hält (BGH NJW 2000, 651), so dass es an einem Recht zu einseitigen Preisänderungen fehlt.
Titel: EWE antwortet schnell auf Widerspruch....
Beitrag von: angeljustus am 08. Oktober 2006, 11:28:09
Hallo zusammen,

ich habe seit zwei Jahren sämtlichen Preiserhöhungen der EWE, ob Strom oder Gas, widersprochen und die Rechnungen sowie Abschlagsbeträge entsprechend gekürzt.

Außer den lapidaren Antwortschreiben und monatl. Mahnungen hat sich nichts getan und wird sich logischerweise auch nichts tun.

Auf den Punkt gebracht: Ruhe bewahren!   :)

Schönen Sonntag
angeljustus
Titel: EWE antwortet schnell auf Widerspruch....
Beitrag von: biene am 10. Oktober 2006, 14:41:01
hallo

inzwischen ist mir gesagt worden - wg. der Mahngebühren usw. solle ich das Bundeskartellamt informieren?!

Ich hab mich vorsorglich erkundigt - dort hat man mich allerdings drauf hingewiesen - wenn ich nach § 315 BGB Widerspruch gemacht habe - seien die für den Bereich ja nicht zuständig - nur wenn konkret Drohung von Liefersperre sei. - Allerdings war der Herr auch überrascht, dass die EWE einerseits keinen schriftlichen Kontakt haben wolle - aber im nächsten Satz doch ne Erklärung wieder verlangte, warum die "Mahngebühren" nicht akzeptiert würden ..lol

Mir wurde als Tipp gegeben - mich an die Verbraucherzentrale zu wenden - nur es ist leider ja nicht jede VZ gut informiert - wie man inzwischen aus anderen Berichten liest.?

Was meint ihr - habt ihr da schon Erfahrungen?

Gruß Biene
Titel: EWE antwortet schnell auf Widerspruch....
Beitrag von: Free Energy am 11. Oktober 2006, 21:21:56
Hallo Biene,

also ich denke mal, dass man bezüglich der Mahngebühren wirklich "ruhig schlafen kann", denn was wie gesagt nicht fällig ist, kann auch nicht mit Mahngebühren oder Verzugszinsen etc. belastet werden.

Leider sehen das einige EVU´S trotz vielfachr Bemühungen auch ausgewiesener Rechtsexperten wie "trotzige Kinder" immer noch anders und beharren unbelehrbar auf Ihrer Meinung.

Auch gut !

Wie lautet ein alter und weiser Spruch : "Was schert es die alte Eiche, wenn Ihn ein Hund anpinkelt..." In diesem Fall ist der natürliche bildlich gemeinte Hund sicher das EVU.

Also locker bleiben ! :wink:

Gruß

Free Energy
Titel: EWE antwortet schnell auf Widerspruch....
Beitrag von: biene am 24. Oktober 2006, 10:01:52
Hallo zusammen -

obwohl ich diesmal noch gar nicht schriftlich geantwortet hab - jetzt kommt ein Schreiben anderer Art der EWE:

Mahnung -   die aufgelaufenen Beträge +Mahnkosten - bis zum 2. Nov. 2006 zu zahlen.


Die scheinen immer noch nichts kapiert zu haben.

 :evil:

Biene
Titel: EWE antwortet schnell auf Widerspruch....
Beitrag von: RR-E-ft am 24. Oktober 2006, 19:13:59
@biene

"Die" haben das schon längst kapiert.

Sie dürfen es sich bloß nicht anmerken lassen, weil dann keiner mehr zahlt. Und deshalb tun sie eben ganz ungerührt und schicken Mahnungen, als wenn das einen Sinn hätte.

http://www.wdr.de/themen/global/webmedia/webtv/getwebtvextrakt.phtml?p=200&b=014&ex=7

http://www.ratgeberrecht.de/sendung/beitrag/rs2006102106.html

Das ist kein Grund zum Aufregen, sondern zum Schmunzeln. :D

Also nicht aufregen, sondern weiter erfolgreich sparen.
Titel: EWE antwortet schnell auf Widerspruch....
Beitrag von: biene am 25. Oktober 2006, 07:57:44
@ Fricke

erst mal herzlichen Dank!

 :wink:

tja - für viele bleibt immer die Frage - sollte man schriftlich reagieren - oder nicht - nicht dass der Anbieter sich plötzlich "sicher" fühlt....

Aber trotz allem - wir werden auch nicht aufgeben!

Gruß Biene
Titel: EWE antwortet schnell auf Widerspruch....
Beitrag von: Pelikan am 25. Oktober 2006, 08:40:00
moin moin...

moin Biene,
nach meinem letzen "bösen" Schreiben ( Abschläge unterschlagen usw.) ist nun "Ruhe im Schiff". Meine letzte Zahlung war im Juni. Seit dem nichts mehr. Mal sehen wie lange der EV noch still hält.


Mit Gruß vom
Pelikan

Kindermund

...nein, ich will nicht zu Oma und Opa!

Eltern warum nicht?

...die haben nie was an!

Elternwie, Oma und Opa haben nichts an??

...na kein Radio, kein Fernseher, kein Video