Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: Free Energy am 21. September 2006, 22:41:32
-
Halo liebe Mitstreiter,
ich habe nochmal eine Frage an die Experten unter Euch:
Wie ist der Grundpreis für Fernwärme/Nahwärme eigentlich genau zu ermitteln ? Ist er individuell z. Bsp. nach Wohnfläche der Abnehmers festzustellen, oder kann der Energieversorger dies auch pauschalisiert für mehrere Einheiten beispielsweise eines Wohngebietes festlegen ? Wie wird sie dann richtig bemessen ?
Ist das irgendwo gesetzlich geregelt ? Kann man bei Mißbrauch auch die Grundgebühr nach § 315 BGB kürzen ?
Gruß :wink:
Free Energy
-
Was ist mit dem Grundpreis gemeint ?
Der Fernwärmepreis/ Kwh setzt sich oftmals aus Arbeitspreis+Grundpreis zusammen.
Dieser multipliziert mit dem Jahresverbrauch ergibt die Jahressumme(netto)
Hinzu kommt ggf. ein monatlicher bzw. jährlicher Hausanschlußkostenbeitrag.
Zuzüglich Mwst. ergibt sich der Jahresrechnungsbetrag.
Mit m2 hat dieses jedoch nichts zutun.
Oder ist die Aufteilung der Heizkostenrechnung auf die einzelnen Mietparteien
gemeint? Hier können z.B. max.50 % nach Wohnfläche und 50% nach Verbrauch aufgeteilt werden. Üblich und günstiger für den Mieter dürfte das
Verhältnis 30/70 sein. Das Verhältnis sollte im Mietvertrag zu finden sein
-
Hallo,
mir ist ein Wohngebiet bekannt, in dem ein Grundpreis pro Wohneinheit verlangt wird.
Dieser ist lohnabhängig, also nicht abnahmeabhängig. :twisted:
Ist bekannt, wie sich dieser zu berechnen hat ? Gibt es da Verhandlungsspielraum ?
Gruß
Free Energy
-
Hallo,
Habe noch nie so etwas gehört.
Am besten mal die Abrechnung hier zum besten geben,damit man sich ein Bild machen kann.
Gruß
M.H
-
Hallo M.H.,
dann schauen Sie sich doch das mal an :
http://www.stadtwerke-ahaus.de/Kalkbruch.html
Wie kann sich ein so hoher Grundpreis ergeben ?
Da ist doch was faul, oder nicht ? Das sind ja mindestens 50 %, die nicht beeinflussbar sind ! :roll:
Kann das richtig sein ?
Gruß
Free Energy
-
50 % ? Kommt drauf an,wieviel Sie heizen und wie die Wärmedämmung der Wohnung ist. Realistisch könnten nachfolgende Werte sein:
Beispiel : 100 m2 Wfl mit 60 W/m2 Heizverbrauch und 1500 Heizstunden im Jahr sind 9000 KWh x 0,06917 E/KWh = 622,53 E/a
+ 422,82E/ WEa
+ 83,03 E/a
------------------
1128,39 E/ a
Das sind 0,94E/m2/ Monat
oder 0,12538 E/KWh
Nicht besonders preiswert(ähnlich wie bei uns )
Ihr Versorger will sicherlich soviel wie möglich an Kosten mit dem Grundpreis abdecken bzw. sich ständig gleichbleibende Mindesteinnahmen sichern. Da können Sie nur beim Versorger nachfragen und um Aufklärung bitten.(hoffentlich sind Sie nicht schon Kunde!)
Mein Versorger hat mir die Gesamtkalkulation seines Fernwärmepreises auch nicht offengelegt. Ich habe ihm daraufhin mit geteilt,daß ich seinen Preis/Tarif als unbillig ansehe und die Abschlagsrechnungen entsprechend gekürzt. Darufhin bin ich nun verklagt worden und hoffe,daß im Gerichtsverfahren die gesamte Preisgestaltung offengelegt werden muß.
mfg
M.H.
-
Hallo M.H.
darf ich mal fragen, wer Ihr Energieversorger ist ?
Haben Sie einen Fachanwalt für Energierecht beauftragt ? Wenn ja, welchen ? Ist es ein Anwalt aus der Liste des BdEv ?
Wie sehen Sie Ihre Chancen ?
Gruß
Free Energy
-
Hallo, Free Energy,
mein Energieversorger sind die Stadtwerke Neubukow GmbH.
Ich werde durch eine Schweriner Kanzlei vertreten.
Dort ist auch ein Fachanwalt für Energierecht beschäftigt.
Es ist kein Anwalt aus der Liste des BdEv.
www.wigu-eurojuris.de
Zu den Chancen- keine Ahnung . Habe noch keine Rücksprache mit dem Anwalt nehmen können. Ich kann nur hoffen,daß der Gesamtpreis und der Tarif offengelegt werden müssen.
mfg
M.H.