Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => H => Stadt/Versorger => Harz Energie => Thema gestartet von: TW am 21. September 2006, 10:00:22
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Hallo Protestierer und Zuvielzahler,
ich habe mir die Umrechnungszahl Kubikmeter in kWh mal etwas genauer von meinem Gasversorger erklären lassen 8) und musste Erstaunliches feststellen: Die Höhenangaben fallen zu niedrig aus und damit die Druckangaben zu hoch, ergo höhere Umrechnungszahl, ergo höherer Verbrauch und Kosten. Vom Katasteramt habe ich mir die Höhe meines Hauses kommen lassen und siehe da 60 m höher als vom Gasversorger angegeben.
Sollte das Masche sein, bereichert sich der Energieversorger in diesem Fall Eon, äh\'m Thüga, äh\'m Harz-Energie systematisch. Ich werde einen "netten" Brief schreiben und das zu viel Verlangte zurückfordern und kann nur jedem raten, die Umrechnungszahl ganu unter die Lupe zu nehmen.
Soltte sich mein Verdacht bestätigen, werde ich zudem Strafanzeige stellen...
Gruß TW
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Bei der Gelegenheit können Sie ja auch gleich nachfragen, inwieweit dem Gas Luft beigemischt wird. Vor längerer Zeit kam mal aus der Glotze, dass dies erfolgt wenn das angelieferte Gas "zu hohen Brennwert" aufweist.
Gruß Elektriker
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@TW,
das Thema hatten wir bereits letztes ausgiebig besprochen (Fricke <Cremer> niedrigeren Luftdruck=> kleinere Brennwertzahl weil => höhere Gaszählerumdrehungszahl, bedeutet aber Verbrauch bleibt gleich
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Hallo und guten Tag,
die Gasversorger haben Ihre Liefergebiete in Höhenzonen eingeteilt.
In den technischen Regeln Arbeitsblatt G 685 der DVGH wird empfolen die Höhenzonen in 100m Schritten einzuteilen. Die Eon-Avacon hat Ihr Gebiet z.B. in sieben Höhenzonen eingeteilt, wobei die Zone 1 von 0 m - 80 m geht. Zur Berechnung wird hier der mittlere Wert von 40 m angenommen.
Interessant wird es, wenn Verbraucher in der gleichen Höhenzone im identischen Verbrauchszeitraum und im gleichen Versorgungsgebiet unterschiedliche Faktoren haben. Durch die häufigen Preiserhöhungen, zumindest bei der Avacon, gibt es die Möglichkeit zwischen dem 01. 08. 2005 und dem 31. 12. 2005 die Werte zu vergleichen. Also schaut Euch in Eurer Nachbarschaft um.
Gruß
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@AKW NEE
Bekommen Sie denn in Ihrer Abrechnung für jeden Einzelzeitraum auch einen seperaten Brennwert zugeordnet?
Unser Versorger rechnet bei "seiner" Rechnung, die im Übrigen nicht "unserer" Rechnung entspricht, zwar auch mit unterschiedlichen Zeiträumen (wg. gelegentlicher Erhöhungen), der Brennwertfaktor ist jedoch für jeden dieser Zeiträume gleich.
Erläuterung unseres Versorgers: Der Brennwert wird für den gesamten Abrechnungszeitraum ermittelt und fließt dann gewissermaßen als durchschnittlicher Berechnungswert ein. Ob das so korrekt ist sei einmal dahingestellt. In jedem Fall suggeriert er mit dieser Methode einen jährlich gleichbleibenden Faktor. Und das ist deffinitiv nicht korrekt.
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
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@ alle
nochmals zum Verständnis,
ich zitiere den Leiter des Landesamtes für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz aus einem Schreiben vom 23.12.2005 an die BIFEP:
Zur Klarstellung darf ich Ihnen nochmals mitteilen, dass Abrechnungsbrennwerte sowohl von der geodätischen Höhe des Abrechnungsgebietes, als auch vom Abrechnungszeitraum abhängig sind. Aus diesem Grund können sich für das ein und das selbe Abrechnungsgebiet verschiedene Abrechnungsbrennwerte ergeben.
Ich kann dem nicht folgen. Für was bildet man denn Höhenzonen? Doch wohl, um gleiche Brennwerte zu haben,oder?
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Ob es statthaft ist oder nicht. Ich habe die Frage des Brennwertfaktors in meinen Billigkeitseinwand einbezogen. Seit ich den erhoben habe, steigt der Brennwert für den Jahreszeitraum hier bei uns (EWE) Jahr für Jahr.
Ich habe eine amtliche Bescheinigung erbeten und nutze in meiner eigenen Gegenrechnung außer den Preisen von Mai 2005 einen Faktor von 9,4 kWh/m³ bis zur Vorlage einer amtlichen Bestätigung über diesen Faktor.
Letzlich belastet der Faktor die Gasrechnungen nur in vergleichsweise geringem Maße, für die Energieversorger aber summiert sich das Ganze schon.
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Mal etwas Schulphysik:
Brennwert (oder Heizwert) heisst doch bei Gasen: die bei Verbrennung einer bestimmten Volumenmenge (nicht Gewichtsmenge) freiwerdende Wärmemenge, meist 1m³. Dieser Brennwert hängt ab von
1) Zusammensetzung des Gases (Methan, Ethan, Wasserstoff, Luft usw.)
2) Temperatur des Gases an der Entnahmestelle
3) augenblicklicher Umgebungsluftdruck an der Entnahmestelle
Das Gaswerk kann nur 1) beeinflussen. Gleicher Brennwert/m³ kann damit niemals allen Verbrauchern geliefert werden, sondern nur gleicher Preis/kWh, indem 2) und 3) irgendwie rechnerisch (also bei der Abrechnung) berücksichtigt werden. Wer höher liegt, muss den m³ also billiger bekommen. Ebenso müsste bei Vorherrschen eines (meteorologischen) Tiefdruckgebietes der Preis für alle gesenkt werden, genauso im Hochsommer, wenn das Gas wärmer aus dem Rohr kommt. Können die beiden letzten Faktoren mit "Abrechnungszeitraum" gemeint sein?
Gruß Elektriker
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Hallo und guten Tag,
@ monaco
In den Abrechnungen hier in Lüchow-Dannenberg sind den ausgewiesenen
Zeiträumen seperate Brennwerte/Faktoren zu gewiesen.
@ cremer
Die angeblichen Unterschiede ergeben sich im gleichen Versorgungsgebiet
bei gleicher geodätische Höhe allein durch die unterschiedlichen Ablese- bzw. Abrechnungstage. Um Hier eine unfruchtbare Diskussion mit dem Versorger zu vermeiden ist es hielfreich, wenn es in den einzelnen Jahresabrechnungen innerhalb eines solchen Gebietes vergleichbare Zeiträume gibt. Nun haben die Versorger im vergangenen Jahr mehrmals die Preise erhöht, wodurch solche Zeiträume in den Abrechnungen abzulesen sind. Bei der E.ON Avacon ist dies der Zeitraum zwischen August und Dezember 2005. Eine Veränderung kann es nur geben, wenn sich der Brennwert des vom Vorlieferanten gelieferten Gases am Übergabepunk verändert.
@ elektriker
Für die Berechnung des Brennwertes/Faktors in unseren Abrechnungen werden eine Vielzahl von Drücken, Temperaturen, Höhen, Feuchte usw. verwendet.Bei fast allen Zahlen werden unveränderbare Durchschnitts-werte verwendet. Ist gibt nur zwei variable Werte dies sind:
- der Brennwert des Gases um Übergabepunkt in das Versorgungsnetz,
dieser Brennwert wird vom Vorlieferanten gemessen und dem jeweilig-
gen Versorger mitgeteilt.
- die mittlere geodätische Höhe. In der Regel haben die Versorger Ihr
Versorgungsgebiet in unterschiedliche Höhenzonen eingeteilt, empfolen
wurde hier dies in 100 m Schritten zu tun.
Nachzulesen ist dies in den technischen Regeln der DVGW Arbeitsblatt
G 685. In einer alten mail von @ cremer gab es einmal eine Hinweis hierzu.
In der DVGW sitzen auch die Versorger.
Um die einzelnen Abrechnungen anzufechten ist es zwingend der Brenn-wert des Vorlieferanten in Erfahrung zu bringen.
Gruß
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Hallo und guten Tag,
@ cremer
Die Aussauge des Amtsleiters ist so quatsch, zumindest aber unvollständig. Der Wert ändert sich nicht durch ein Mehr oder Weniger an Abrechnungstagen, sondern nur, wenn vom Vorlieferanten für die Zeit ein anderer Brennwert des Gases angegeben wird. Diese Erklärung sollte mensch von seinem Versorger verlangen.
Gruß
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@AKW NEE
Bitte welche Genauigkeit erreichen (oder versuchen zu erreichen) denn die Versorger bei der Berechnung des tatsächlich gelieferten Brennwerts? Im Gegensatz zu Strom hat der Verbraucher bei Gas ja leider keine Möglichkeit, die gelieferte Energiemenge selbst mit einem eigenen Messgerät genügend genau (z.B +/-2%) zu überprüfen.
Gruß Elektriker
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Hallo und guten Tag,
@ elektriker
Die erste Frage müßte sein, wollen die Versorger bei der Berechnung eine Genauigkeit erreichen?
Da ist ein eindeutiges nein die Antwort!
Der Faktor in unseren Abrechnungen wird errechnet, indem der Brennwert
vom Vorlieferanten mit einer Zustandszahl multipliziert wird.
Die Zustandszahl wird nach einer umfangreichen Formel errechnet. Hierbei werden verarbeitet: die Normtemperatur ( 0° C ), die Gastemperatur, der Luftdruck ( der mit Hilfe der geodätischen Höhe errechnet, nicht gemessen wird), der Effektivdruck des Gases, die relative Feuchte des Gases, Sättigungsdruck, und dem Normdruck. Alle Werte, bis auf den Luftdruck, sind Norm- oder Durchschnittswerte und gelten unverändert zumindest seit 1993 für die gesamte BRD.
Der Brenwert wird vom Vorlieferanten gemessen und dem Versorger zur Berechnung mitgeteilt.
Ich glaube nachweisen zu können, das der hiesige Versorger mehr Gas in kwh an die Endabnehmer verkauft, als er vom Vorlieferanten bezieht. Es geht hier um eine Größenordnung von 5% - 10%. Wenn ich hier weiter bin, gebe ich es hier bekannt.
Gruß