Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke Kreuznach => Thema gestartet von: Anonymous am 04. November 2004, 01:13:17
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Wenn der Gasversorger trotz Einspruch die neuen Monatsraten abbucht, wäre es dann nicht möglich diese Buchungen zuzulassen und nur die letzte Monatsrate - wenn man meint genug gezahlt zu haben - ersatzlos unter Hinweis auf die Unbilligkeit zu streichen ?
Übrigens: Die Urzeit der Erstellung der Beiträge dieses Forums zeigt noch die Sommerzeit an
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Von dieser Lösung ist abzuraten. Die Fälligkeit der Abschläge ergibt sich aus § 27 II AVBV. Es besteht ein Aufrechnungsverbot gem. § 31 AVBV.
Andererseits. Kleinbeträge werden wohl schon immer von den Versorgern ausgebucht und abgeschrieben und nicht weiterverfolgt. Das wird durch Preissteigerungen mit abgegolten.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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Wo finde ich den Text der AVBV, da auch die Stadtwerke Kreuznach in Ihrer Rechnungsstellung daraufabheben?
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Den Text der AVBV gibt es bei Ihrem Versorger. Sie erhalten dort auf Nachfrage ein gedrucktes Exemplar.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt