Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke Kreuznach => Thema gestartet von: Anonymous am 04. November 2004, 01:13:17

Titel: Letzte Rate vor Rechnung weglassen ?
Beitrag von: Anonymous am 04. November 2004, 01:13:17
Wenn der Gasversorger trotz Einspruch die neuen Monatsraten abbucht, wäre es dann nicht möglich diese Buchungen zuzulassen und nur die letzte Monatsrate - wenn man meint genug gezahlt zu haben - ersatzlos unter Hinweis auf die Unbilligkeit zu streichen ?

Übrigens: Die Urzeit der Erstellung der Beiträge dieses Forums zeigt noch die Sommerzeit an
Titel: Letzte Rate vor Rechnung weglassen ?
Beitrag von: RR-E-ft am 04. November 2004, 20:37:12
Von dieser Lösung ist abzuraten. Die Fälligkeit der Abschläge ergibt sich aus § 27 II AVBV. Es besteht ein Aufrechnungsverbot gem. § 31 AVBV.

Andererseits. Kleinbeträge werden wohl schon immer von den Versorgern ausgebucht und abgeschrieben und nicht weiterverfolgt. Das wird durch Preissteigerungen mit abgegolten.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Letzte Rate vor Rechnung weglassen ?
Beitrag von: Anonymous am 05. November 2004, 15:11:09
Wo finde ich den Text der AVBV, da auch die Stadtwerke Kreuznach in Ihrer Rechnungsstellung daraufabheben?
Titel: Letzte Rate vor Rechnung weglassen ?
Beitrag von: RR-E-ft am 11. November 2004, 14:33:43
Den Text der AVBV gibt es bei Ihrem Versorger. Sie erhalten dort auf Nachfrage ein gedrucktes Exemplar.

Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt