Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => E.ON Avacon => Thema gestartet von: Alinna am 23. August 2006, 17:45:55
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Hallo, kann mir jemand sagen, wann die einbehaltenen Gaskosten verjähren, oder ob die eventuellen Nachzahlungen bis zu einem Gerichtsbescheid Bestand haben. Zahle seit zwei Jahren nur den tatsächlichen Verbrauch zum alten Preis von vor zwei Jahren.
Gruß aus Helmstedt :idea:
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Rückzahlung? :roll:
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Danke für die Antwort, habe ich mir auch beinahe so gedacht, wollte nur mal sicher gehen. Gruss aus Helmstedt