Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepolitik => Fossile Energie / Atomkraft => Thema gestartet von: Fidel am 23. August 2006, 15:08:44
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Moin:
Hier wieder einmal eine neue Variation des Themas "Gewinne privatisieren - Kosten und Verluste sozialisieren":
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=15846
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Es ist wohl kein Thema einer Durchgriffshaftung, sondern der Nachschusspflicht der Aktionäre, wenn die RAG entsprechend ihrer eigenen Verantwortung Zahlungen nicht leisten kann.
Die Frage wäre doch, ob man die RAG bei fianzieller Überforderung aus den Bergbaufolgekosten einfach in Insolvenz schicken kann oder ob dann nicht etwa die Aktionäre Kapital nachzuschießen hätten.
Unter einer "Durchgriffshaftung" versteht man hingegen, dass die Gläubiger Direktansprüche gegen die Aktionäre verfolgen können.
Das ist etwas vollkommen anderes.
Womöglich wird wieder mit einem Gutachten die Diskussion im politischen Raum vernebelt.