Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: Rogallo am 22. August 2006, 21:39:02
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Hallo
Ich habe bis heute noch keine Eingangsbestätigung des erneuten Gaspreiswiderspruchs.
Wie soll man reagieren.
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Hallo Rogallo,
haben Sie "Einschreiben mit Rückschein"
oder "Einschreiben mit Einwurf" gemacht.
Bei letzerem erhalten Sie keine Empfangsbestätigung.
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@Rogallo
Manche Versorger reagieren offenbar stets erst nach dem 2. Schreiben - vielleicht weil sie meinen, dass das erste nur aus einer "Schnapslaune" heraus entstanden ist. Schreiben Sie also einen Fünfzeiler "Erinnerung" und fügen Ihre damalige Widerspruchskopie bei. Spätestens jetzt sollte Ihr Versorger annehmen dürfen, dass es Ihnen ernst ist ...
Und die Gebühr für Einschreiben können Sie sich in der Regel auch sparen, da es hier nicht um eine Terminsache geht und spätestens Ihr 2. Brief gehör finden sollte. Die Eingangsbestätigung erhalten Sie dann spätestens gratis mit dem Antwortschreiben ihres versorgers. Möglicherweise hilft auch eine telefonische Nachfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
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Moin:
Aus meiner Sicht sollte ein Telefax die gleichen Dienste tun. Besonders komfortabel ist dies dann, wenn man es direkt aus dem PC versenden kann.
Wenn eine Empfangsbestätigung des EVU nicht kommt, dann ist der Aufwand (auch kostenseitig) nicht so hoch, das EVU nochmals per Fax an diese Empfangsbestätigung zu erinnern.
Optimal ist in diesem Zusammenhang eine Telefon-Flatrate. Da verursacht die Aussendung eines Telfax\' keinerlei zusätzlichen Transferkosten.
Mir ist natürlich klar, dass diese Voraussetzungen nicht jedem der Teilnehmer hier zur Verfügung stehen.
Gruß
Fidel
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Habe meine Widersprüche immer per Fax geschickt. Das Versandprotokoll
ist gleichzeitig die Empfangsbestätigung.