Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => E.ON Westfalen Weser => Thema gestartet von: Anonymous am 21. Oktober 2004, 10:18:52
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Wie lange kann nach dem 1.10.2004 (Erhöhungsdatum der E.ON) kann ich den noch widersprechen. Heute ist der 21.10.04.
Gibt es eine Frist?
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Es gibt keine Frist für den Einwand der Unbilligkeit gem. § 315 BGB.
Dieser kann sogar erst noch in einem Zahlungsprozess des Versorgers erhoben werden.
Jedoch sollte man den Einwand so früh wie möglich bringen. E
Erst nach diesem Einwand ist die Preiserhöhung vollkommen unverbindlich und es gilt bis auf weiteres der alte Preis weiter.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt