Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => E.ON Westfalen Weser => Thema gestartet von: Anonymous am 21. Oktober 2004, 10:18:52

Titel: Kann ich jetzt noch widersprechen (E.ON Westfalen Weser)
Beitrag von: Anonymous am 21. Oktober 2004, 10:18:52
Wie lange kann nach dem 1.10.2004 (Erhöhungsdatum der E.ON) kann ich den noch widersprechen. Heute ist der 21.10.04.
Gibt es eine Frist?
Titel: Kann ich jetzt noch widersprechen (E.ON Westfalen Weser)
Beitrag von: RR-E-ft am 21. Oktober 2004, 17:42:39
Es gibt keine Frist für den Einwand der Unbilligkeit gem. § 315 BGB.

Dieser kann sogar erst noch in einem Zahlungsprozess des Versorgers erhoben werden.

Jedoch sollte man den Einwand so früh wie möglich bringen. E

Erst nach diesem Einwand ist die Preiserhöhung vollkommen unverbindlich und es gilt bis auf weiteres der alte Preis weiter.


Freundliche Grüße
aus Jena

Thomas Fricke
Rechtsanwalt