Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => L => Stadt/Versorger => LSW Wolfsburg / GVG Gifhorn => Thema gestartet von: RR-E-ft am 17. August 2006, 13:22:52
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http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2165/artid/5782446
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http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2046/artid/6078008
Gericht kippt Gaspreis-Erhöhung
Kunde klagt erfolgreich gegen Wolfsburger Eon-Tochter – Richterin: Signalcharakter
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Die LSW Wolfsburg haben meinen Versorgungsvertrag Aktiv E_12 zum Jahresende 2007 gekündigt und gleichzeitig mit der Kündigung einen neuen Vertrag mitgeschickt, den man doch bitte sofort annehmen möchte und kann (Aktiv E_Direkt mit sehr umfangreichen AGB). Gilt in so einem Falle nicht, was im Fragenkatalog unter 48. steht, Zitat:
"48. Mein Versorger hat mir den Versorgungsvertrag gekündigt, was soll ich tun?
Die Kündigung ist rechtsmissbräuchlich im Sinne von § 242 BGB, weil sie offensichtlich verbunden mit dem Angebot einer Weiterversorgung zu geänderten Konditionen nur dazu dient, den § 315 BGB auszuhebeln. Das lassen die Gerichte nicht zu."
Nun, ich denke, ich werde den Aktiv E_12 mit sofortiger Wirkung kündigen, da am 01.01.2007 eine Preiserhöhung erfolgte, und dann im Grundtarif den Preiserhöhungen seit 01.01.2006 widersprechen. Mal sehen, was dann passiert.
Was sagen andere Mitglieder bzw. RR-E-ft zum Vorgehen der LSW?
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@Thomas S.
Damit begeben Sie sich möglicherweise Ihrerseits auf Glatteis.
Man könnte Ihnen dann Ähnliches unterstellen, wie den Versorgern.
Einfach Sondervertrag kündigen, um in der Grundversorgung zwischenzeitliche Gratisbelieferung zu erreichen, könnte ebenso rechtsmißbräuchlich ausgelegt werden, wie die Vertragskündigung incl. Neuangebotserteilung Ihres Versorgers.
Lassen Sie doch den Vetrag ruhig weiter laufen. Bis Jahresende sind wir sicher alle etwas schlauer.
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
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@Thomas S.
[...] Sondervertrag kündigen, um in der Grundversorgung zwischenzeitliche Gratisbelieferung zu erreichen, könnte ebenso rechtsmißbräuchlich ausgelegt werden [...]
Lassen Sie doch den Vetrag ruhig weiter laufen. Bis Jahresende sind wir sicher alle etwas schlauer.
Nun, "gratis" ist absolut nicht mein Anliegen. Ich würde ja auf alle Fälle als "vertragsloser" in die Grundversorgung rutschen - und kann doch hier den höheren Preisen widersprechen, also nur die bis Ende 2005 gültigen Preise akzeptieren - und natürlich auch zahlen!
Ich mache doch nur von meinem Sonderkündigungsrecht nach Preiserhöhung gebrauch?! Warum also warten?
..........
Ich habe gerade von Ihnen noch ein Zitat gefunden, aus dem "Yello-thread". Darin schreiben Sie doch sinngemäß das, was ich meine bzw. vorhabe:
"[...] Schließlich stellt man sich jetzt wieder "hinten an" und hat im Grunde genommen nur 3 Möglichkeiten:
1. Überregionaler Anbieter - Sondervetrag - Preis gilt als vereinbart
2. Regionalversorger - Sondervertrag - das Gleiche
3. Regionalversorger - Grundversorgung mit sofortigem Preiswiderspruch.
Nur Variante 3 würde uns weiterhin in der Gruppe der "Preisrebellen" belassen. [...]"
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@Thomas S,
empfehle, wie Monaco schon ausführte, zu warten.
Den ersten Stein wirft der Versorger.
Da braucht man noch lange nicht zurückzuwerfen.
Wie H. Fricke ausführte, nicht reagieren und abwarten.
Sie werden doch schon Ihre eigene Jahresrechnung erstellen und dem Versorger mitteilen.
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Hm H. Cremer,
ich habe irgendwie den Eindruck, daß ich nicht verstanden werde. Vielleicht ein Problem mit diesem thread, da er mit GAS begonnen wurde und jetzt, wie hier im Forum gefordert, unter dem gleichen Eintrag des Versorgers "LSW Wolfsburg" für das Thema STROM fortgesetzt wird.
Ich will noch einmal verdeutlichen, daß ich z.Z. einen alten STROMVERTRAG (Sondervertrag) habe, der am 01.01.2007 teuerer geworden ist als der Grundtarif (der erst zum 01.02.2007 angehoben wird und dann erst teuerer wird als der alte Sondervertrag). Nun wird quasi als "Rettungsanker" ein neuer Sondervertrag mit umfangreichen, erheblich schlechteren AGB angeboten, den ich natürlich nicht annehmen werde.
Aber wenn ich jetzt nicht reagiere, zahle ich auf alle Fälle für 2007 einen höheren Betrag als notwendig. Es ist nicht sehr viel, aber ich akzeptiere damit die Erhöhung vom 01.01. zum alten Vertrag. Nun, ich könnte dem auch widersprechen, aber nicht mit §315. Und dann ist der Vertrag eh hinfällig.
Bisher habe ich zum Strom nie widersprochen, da die LSW der bundesweit preiswerteste Anbieter für uns ist. Warum soll ich nun nicht kündigen bzw. warum soll dadurch meine Position geschwächt werden?? Leuchtet mir jetzt absolut nicht ein... ...weil man doch immer Protestieren soll. Hier aber soll ich auf einmal Stillhalten!??
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@Thomas S.
:idea: Strom, o.k. war am Anfang nicht klar.
Frage:
- Ist die LSW der Netzbetreiber?
Wenn ja, würde ich gemäß § 315 auch dem Stromvertrag widersprechen und nur die Preise von 2005 oder 2004 akzeptieren.
- Wieso haben Sie einen Stromsondervertrag ==> Wärmespeicherstrom?
Dann können Sie auch nicht wechseln, der Versorger ist auch an Sie gebunden.
Dann fällt es doch leicht, einen Widerspruch einzulegen. Auch ein Mitglied unserer BI bezieht Wärmestrom und da läuft es genauso wie in der Sparte Gas.
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@Thomas S.
Einen Sondervertrag selbst zu kündigen, um sich dann anschließend grundversorgen zu lassen, §315 einzuwenden und auf 0 oder einen anderen Betrag zu kürzen, ist nicht empfehlenswert.
Siehe auch hier: http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?p=19457#19457
Sie könnten aber gegebenenfalls der Preisklausel in Ihrem alten Sondervertrag den Kampf ansagen. Das wäre dann ein Wiederspruch anhand des § 307. Vorher könnte man Urteile nach unwirksamen Preisklauseln durchforsten und diese mit der Preisklausel im Sondervertrag vergleichen. Wenn die Wahrscheinlichkeit genügend hoch ist, dass die Preisklausel unwirksam ist, Wiederspruch laut Musterschreiben einlegen. Dort ist der § 307 bereits eingearbeitet.
Wenn zum Ende des Jahres 2007 dann die Kündigung Ihres alten Sondervertrages greift und Sie den neuen Vertrag nicht unterschreiben, kommen Sie in die Ersatzversorgung. Bereits im Vorfeld oder auch erst dann, können Sie Ihren Versorger um einen Grundversorgungsvertrag bitten. Dort können Sie dann derart kürzen, wie Sie bereits beschrieben haben.
Zu unwirksamen Preisklauseln siehe auch hier: http://www.pontepress.de/pdf/200602U13.pdf
Gruss eislud
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@Thomas S.
Genau so, wie es eislud beschrieb, sollten Sie vorgehen.
Überlassen Sie die Initiative doch ihrem Versorger. Sie brauchen auch keinen Vertrag unterschreiben, der Sie ggf. schlechter stellt. Möglicherweise stuft Sie Ihr Versorger nach Jahresfrist zwangsweise in einen Tarif ein. In einen anderen Sondervertrag bekommt er Sie ohne Unterschrift nicht, Sie in die Grundversorgung "abzuschieben" dürfte auch einigermaßen problematisch sein.
Lassen Sie doch Ihren Versorger grübeln, was er mit Ihnen zukünftig macht. Bis dahin kürzen Sie fleißig nach §307-Einspruch und warten Sie ab, was passiert. Zerbrechen Sie sich nicht den Kopf für Ihren Versorger (Den brauchen Sie noch ...).
Das auf mich bezogene Zitat ist völlig korrekt. Zu Ihrer Situation gibt es jedoch einen entscheidenden Unterschied. Ich wurde gekündigt und hatte dieses nicht selbst getan. Ich bin in diese Situation also nicht freiwillig geraten.
In dieser Situation muss man den "Schwarzen Peter" nicht unbedingt annehmen ...
Mit freundlichen Grüßen und der Hoffnung, dass Sie wirklich so verfahren wie von meinen "Vorschreibern" empfohlen.
Monaco.
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Aha, kapiert. "Man hüte sich davor, selbst gierig zu werden" :lol:
Also eher eine rein taktische Erwägung. Gut. Lassen wir den Versorger mal wurschteln. Ich kann ja wirklich in Ruhe abwarten und muß nicht hektisch werden.
Einen Widerspruch werde ich dann erst in Erwägung ziehen, wenn ich ggf. im Grundtarif bin. Vorher ist mir das wegen der geringen Wirksamkeit (der Vertrag ist ja bereits gekündigt) nicht wirklich wirtschaftlich.
Stromsparen ist da deutlich effektiver! :D
Danke an alle für die Infos!!
@ H. Cremer
LSW ist Netzbetreiber. Der alte Vertrag, für "Haushaltsstrom" angeboten, war bisher immer etwas günstiger als der Grundtarif und hatte insoweit annehmbare AGB, weil "außer" der Preisanpassungsklausel keine außergewöhnlichen Besonderheiten vorgegeben waren.
Eine Anmerkung: wäre es nicht sinvoll, die threads in diesem Forum nach "Versorger" UND "Energieart" aufzusplitten, also hier LSW Wolfsburg GAS und LSW Wolfsburg STROM?? Dann kann man sich nicht so leicht vertun...
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@Thomas S.
Eben wollten Sie noch selbst Ihren Vertrag kündigen, um den Preis gehörig kürzen zu können, nun sparen Sie sich sogar den Widerspruch zur letzten Preiserhöhung auf ... :?:
Also: Vertrag gelassen "auslaufen" lassen, aber trotzdem Widerspruch nach §307 BGB einlegen. Möglicherwiese hatte ja Ihr Versorger selbst erkannt, dass er mit der Preisklausel Probleme bekommt und deshalb den Vetrag vorsorglich abgeschafft. :wink:
Wenn Sie das jetzt so (unwidersprochen) zu Ende laufen lassen, lacht sich Ihr Versorger kaputt ... Außerdem treffen Sie mit einem "zeitigen" Widerspruch bereits Vorkehrungen für Ihren Neuvertrag ab 01.01.2008.
Ein Schachspieler sollte bereits einige Züge voraus denken ...
Zugegeben, das ist manchmal gar nicht nötig - aber es schadet auch nicht unbedingt ...
In diesem Sinne, ein schönes Wochenende
Monaco.
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Ja nee, ist schon klar.
Aber da spare ich mir jetzt wirklich den Aufwand, da, wie ich bereits ausführte, die LSW im BUNDESWEITEN Vergleich der preiswerteste Anbieter für unsere Region in Sachen Strom ist - nach verivox. Nur aus Prinzip streite ich mich nicht.
Ich habe schließlich durchaus Besseres zu tun, als mich wegen z.Z. 40-80 Euro jährlich zu ärgern. Und ich habe schon die "Baustelle" Gas bei der LSW, da gehts um mittlerweile ~ 380 Euro jährlich.
Nächstes Jahr sehen wir weiter. Nach §315 vorzugehen ist mir einfach sinniger, als eine freiwillig getroffene Vereinbarung anzufechten, auch wenn das andere als vertretbar ansehen.
UND: aufgeschoben ist ja nicht aufgehoben... :wink:
Ebenso ein schönes Wochenende, Thomas
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@Thomas S.,
Sie müßten mir noch eine Frage beantworten: Wieso sind/waren Sie im Sondertarif und nicht im Haushaltstarif?
Doch Wärmespeicherstrom?
Meine "Baustelle" heißt "Widerspruch Gas und Strom"
Ersparnis in 2005 ca. 650 € und in 2006 ca. 1100 €,
Bei meiner anderen Liegenschaft mit der "Baustelle Gas" Ersparnis in 2005 ca. 800 € und in 2006 ca. 1600 €
Na wer bietet mehr :wink: :wink: :wink:
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eislud
Wenn zum Ende des Jahres 2007 dann die Kündigung Ihres alten Sondervertrages greift und Sie den neuen Vertrag nicht unterschreiben, kommen Sie in die Ersatzversorgung. Bereits im Vorfeld oder auch erst dann, können Sie Ihren Versorger um einen Grundversorgungsvertrag bitten. Dort können Sie dann derart kürzen, wie Sie bereits beschrieben haben.
Es sei denn, der Sondervertrags-Versorger ist der Grundversorger, wovon ich beim Gasbezug mal ausgehe, oder :wink:
Ich bitte den Grundversorger doch nicht, er muss mich nehmen
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@RuRo
Wenn kein Vertrag besteht und eine Entnahme stattfindet, dann sollte es sich dabei um eine Ersatzversorgung beim jeweiligen Grundversorger handeln. Das sollte völlig unabhängig davon sein, ob der ehemalige Sondervertrags-Versorger und der Grundversorger identisch sind oder nicht. Kein Vertrag und Entnahme, dann Ersatzversorgung beim Grundversorger.
Um von der Ersatzversorgung in die Grundversorgung zu gelangen oder vom auslaufenden Sondervertrag direkt in die Grundversorgung zu gelangen, muss ich einen Vertrag mit dem Grundversorger abschließen. Natürlich gehe ich auch davon aus, dass der Grundversorger zu einer Grundversorgung verpflichtet ist. Ich benötige aber dazu einen Grundversorgungsvertrag des Versorgers, den es zu unterschreiben gilt. Normalerweise bitte ich also den Versorger um Zusendung eines entsprechenden Vertrages. Ich meinte nicht bitten im Sinne von betteln, flehen, sondern lediglich eine höfliche Aufforderung :lol:
Siehst Du das anders?
Gruss eislud
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@eislud
Ich dachte mir, dass du so argumentierst :wink:
Bleiben wir bei meinem Szenario.
Das Sondervertragsverhältnis endet infolge Kündigung am 31.12.07 um 23:59:59 - Prost Neujahr - die Stube ist weiterhin warm. Damit kommt § 2 Abs. 2 GasGVV zur Anwendung, weil ich natürlich mitteile, dass ich weiterhin Gas entnehme. Somit bin ich direkt in der Grundversorgung. Vertragsschluss durch konkludente Handlung. Danach folgt Vertragsbestätigung durch den Versorger nach § 2 Abs. 3 GasGVV.
Ich unterschreibe erst mal gar nichts :lol:
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@RoRo,
@eislud,
Natürlich hatte ich seinerzeit gegen Widerspruch gegen den Rauswurf aus dem Sondervertrag eingelegt ( §226 Schikaneverbot und § 246 Treu und Glauben).
Da keine Rücknahme erfolgte und sonst auch nichts, sehe ich mich weiterhin im Sondervertrag. Gleiches Handeln der SWK wie vor 2 Jahren bereits geschehen mit Rauswurf aus dem Energieclub und Rückfall in den Sondervertrag.
Da jetzt kein Vertragverhältnis mehr besteht, werde ich ab dem 1.1.07 auch keine Abschläge mehr für Gas zahlen.
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Da jetzt kein Vertragverhältnis mehr besteht ...
Ah ja - könnten Sie das mal ausführlich begründen, denn ich gehe davon aus, dass Sie weiterhin Gas entnehmen. :roll:
Danke im Voraus
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@Thomas S.,
Sie müßten mir noch eine Frage beantworten: Wieso sind/waren Sie im Sondertarif und nicht im Haushaltstarif?
Doch Wärmespeicherstrom?
Nein, reiner Haushaltstarif. Wurde 2002 von der LSW angeboten, war immer preiswerter als der Grundtarif A. Eigentlich eine faire Angelegenheit. Bisher.
Gehen Sie doch mal auf den Tarifrechner bei verivox und sehen Sie selbst: 3500 kWh Plz 38440. LSW ist am preiswertesten. Neu angeboten wird Aktiv E_Direkt, alt und vom Versorger gekündigt ist Aktiv E_12, nur unwesentlich teuerer.
Ich gebe hier mal die wichtige Passage der Preisanpassungsklausel wieder:
"2.[...]
Darüber hinaus ist die LSW unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von vier Wochen berechtigt, die Preise und Allgemeinen Bedingungen zu verändern. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, das Vertragsverhältnis mit zweiwöchiger Frist auf das Ende des Kalendermonats zu kündigen, der der Bekanntgabe einer Änderung folgt.
[...]"
Die Frist ist sowieso verstrichen, kann eh nicht mehr außerordentlich kündigen. Ob ich demnächst nach §307 widerspreche? Mal sehen, wenn ich sonst nix zu tun habe...
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@RuRO,
Richtig, beziehe weiterhin Gas, Strom und Wasser.
siehe die verschiedenen Abhandlungen von Herrn Fricke
@Thomas S.
Typischer Fall von Preisbestimmung durch eine Partei ==> § 315
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@cremer
Sorry, ich hatte doch eine konkrete Frage gestellt und um deren Beantwortung gebeten. Der Verweis auf Ausführungen von RR-E-ft ist da wenig hilfreich. Und wenn schon darauf verwiesen wird, dann bitte doch mit entsprechendem Link. Ich scheue mich nicht vor dem Lesen :wink:
Sie schreiben auszugsweise:
Da kein Vertragsverhältnis mehr besteht.
Ist das wirklich so, oder beziehen Sie sich mit Ihrer Ausführung nicht viel mehr auf Ihre Pflicht aus dem Vertrag. Die Erbringung der Leistung Ihrerseits nach geführtem Unbilligkeitseinwand ist doch eine ganz andere Thematik.
Ich denke, es bedarf einer Differenzierung und wäre deshalb für ergänzende Ausführungen dankbar.
Zu Ihrer "marktschreierischen" Äusserung vom 26.01.07 um 13:33 Uhr bzgl. der Kostenersparnis erlauben Sie mir eine persönliche Anmerkung:
Ich denke nicht, dass die Forumsmitglieder in einer Art "Energie-Liga" um den 1. Platz in der Unbilligkeitstabelle spielen. § 315 Abs. 3 BGB sollte nie eine Entscheidung des Geldes wegen sein, sondern aus Überzeugung angewandt werden. Insofern waren und sind diese Ausführungen ohne Substanz.
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@cremer
Hm, ich sehe das entgegen anderer Ausführungen etwas differenzierter. Solange ich mit dem Preis einverstanden bin, bleibe ich dabei. Wenn nicht, kann ich kündigen. Keiner hat mich in den Vertrag GEZWUNGEN. Bei anderen Verträgen käme auch niemand auf die Idee, mit §315 zu arbeiten, z.B. bei Versicherungsverträgen, die ja auch EINSEITIG neu tarifiert werden (ich weiß, der Vergleich hinkt ein wenig). Kann ich auch kündigen und mir was preiswerteres suchen. Ich gehe da lieber auf "Nummer sicher". Im Grundtarif bzw. der Ersatzversorgung sehe ich das allerdings gaaaanz anders... :wink:
Aber so wie Sie vorgehen, halte ich für mindestens bedenklich: gar nicht zahlen (oder bezieht sich das nur auf die Abschläge???). Immerhin beziehen Sie eine Leistung. Hier wäre wenigstens eine "angemessene" Vergütung angebracht, die ja auch unter den Preisen von 2004 liegen kann (sozusagen "hilfsweise", da kein Preis ermittelt werden kann). Aber gar nix bezahlen... Nee, das widerspricht nun ganz meinem Gerechtigkeitssinn, und stellt einen doch für den Fall einer Zahlungsklage sehr schlecht vor Gericht.
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@RuRo
Da scheinst Du völlig recht zu haben :-)
Danke für die Klarstellung.
Eine Ersatzversorgung sollte es in deinem Szenario nicht geben.
Entsteht der Grundversorgungsvertrag durch Entnahme, ist der Vertragsschluss dem Kunden unverzüglich zu bestätigen. Einer Unterschrift sollte es also nicht bedürfen.
@all
Ich sehe noch nicht ganz klar, wann es dann überhaupt zu einer Ersatzversorgung kommt.
Laut § 2 Abs. 2 GasGVV kommt der Grundversorgungsvertrag bereits durch die Entnahme zustande. Die zweite Hälfte des Satzes, dass der Kunde auch verpflichtet ist, das mitzuteilen, verstehe ich nicht als Bedingung für das Zustandekommen des Grundversorgungsvertrages. Wenn es aber bereits durch die Entnahme zum Grundversorgungsvertrag kommt, wie kann es dann überhaupt zur Ersatzversorgung kommen.
Kann mir hier jemand Licht ins Dunkle bringen?
Gruss eislud
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@eislud
Ich sehe es so, dass beim Gasbezug eine Ersatzversorgung derzeit noch graue Theorie ist, da es ja, bis auf wenige Ausnahmen, keine Versorgerkonkurrenz gibt. Jedenfalls verstehe ich den § 38 Abs. 1 Satz 1 EnWG dahingehend ("als von dem Unternehmen geliefert").
Nach meiner unmassgeblichen Meinung, stellen die anwendbaren Rechtsnormen (EnWG, GasGVV) bereits auf die freie Versorgerwahl ab. Da diese Situation eben noch nicht gegeben ist, sorgen die gewählten Formulierungen eher für Verwirrung, als das sie klarstellend wären.
Entsprechend deiner "Watschn" per PN habe ich daher auch dieses Thema eröffnet: http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=5447 :wink:
Mal schauen, ob dadurch mehr Licht ins Dunkel kommt
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@eislus
@RuRo
Ihr habt da ein recht interessantes Thema aufgegriffen. Ich muss zugeben, dass ich auch noch nicht so richtig verstehe, wann nun Ersatzversorgung, wann nun Grundversorgung?
Ein konkreter Fall:
Unser Stromvertrag wurde vom (überregionelen) Versorger im Oktober 2006 zum 31.12.2006 gekündigt. Wir hatten uns darauf hin beim Grundversorger gemeldet, mitgeteilt, dass wir auch nach 01.01.2007 Strom entnehmen werden und um einen Vertrag gebeten.
Den angebotenen Sondervertrag hatten wir mit Verweis auf eine nicht wirksame Preisklausel und eine damit verbundene mögliche Benachteiligung abgelehnt.
Der Versorger gab danach sogar zu, die beanstandete Klausel derzeit zu überarbeiten. Mitte Januar wurde uns dann mitgeteilt, dass wir derzeit "Aushilfsenergie" beziehen und Kundennummer sowie Abschläge mitgeteilt.
Eine Einstufung in die Grundversorgung ist offenbar - warum auch immer -noch nicht geschehen.
Bisher war ich davon ausgegangen, dass die Ersatzversorgung eine Art Übergangsversorgung sichern soll. Z.B. wenn jemand neu in eine Wohnung einzieht und erst einige Tage/Wochen später die Anmeldung beim Versorger vornimmt. So könnte man sich ggf. auch noch Rückwirkend den Sondertarif sichern. (Ersatzversorgung = Übergangszeit bis zur (ggf. rückwirkenden) Entscheidung Sondervertrag oder Allgemeinder Tarif - eventuell sogar ein alternativer Versorger (von Anfang an).
Eine "bewusste", absichtliche Einstufung in die Ersatzversorgung, bei Vorliegen aller Daten, hielt ich bisher auch für nicht korrekt.
Wenn kein Sondervertrag oder kein anderer Versorger, dann eben Grundversorgung.
Eine Vereinbarung für eine Belieferung in der Grundversorgung wurde uns bisher nie angeboten. Ich dachte immer, dass eine Versorgungsbestätigung dafür ausreicht, es einer Unterschrift hierfür gar nicht bedarf.
Offensichtlich ist es dann doch ganz anders.
Auch wenn das Thema vermutlich inzwischen in den Bereich "Grundsatzfragen" gehört, würde ich mich über eine weitere Diskussion sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
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@RuRo,
Die ganze Sache läuft ja schon seit über 2 Jahren
Siehe Thread Stadtwerke Kreuznach
Ich will nicht immer alles von vorne an wiederholen.
Nur kurz ab dem 16.8.06:
Tatsache ist doch, dass der Vertrag geändert wurde, Widerspruch daraufhin eingelegt, dann wurde der Vertrag zum 1.1.07 gekündigt, daraufhin Widerspruch eingelegt.
Und nun zahle ich keine weiteren Abschläge für Gas ab dem 1.1.07 mehr.
Es ist schwer hier und für alle umfassend den/die persönliche Fälle darzustellen.
@Thomnas S.
Mit Versicherungen oder Tankstellen kann man dies nicht vergleichen, weil man die Gasenergie nur von einem Lieferanten beziehen kann.
Vergleiche mit Versicherungen oder anderen können hier nicht herangezogen werden, weil diese frei wählbar sind.
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@Cremer
:oops: ...sagte ich doch schon: mir geht es um STROM, folglich auch um STROM-Anbieter. Diese Anbieter sind doch frei wählbar (nur eben teuerer als der Grundversorger, zumindest hier in Wolfsburg).
Doch wegen ständiger Verwechslung zwei threads pro Versorger?
Grüße aus WOB Thomas
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@Thomas S.
drehen wir uns im Kreis?
Bei Strom Widersrpuch durch das EVU, wenn man nicht beim Netzversorger ist.
Gut!
Dann eben Rückgabe zum Netzversorger und dann eben dort erneut Widerspruch auf die Preise Sept. 2004.
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Zum Thema Ersatzversorgung siehe hier: http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=5270
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Da hier immer Gas und Strom durcheinandergeworfen werden, ich aber noch gezielte Fragen zum Strom habe: bitte unter
LandE-Stadtwerke Wolfsburg - STROM (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=5584)
mal nachsehen, danke :oops: