Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => ENSO => Thema gestartet von: Anonymous am 21. Oktober 2004, 10:17:33
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Die Einzugsermächtigung wurde gelöscht, und die Forderungen sollen
zu den bekannten Fälligkeiten überwiesen werden.
Wie soll ich reagieren ?
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Ich habe bereits einen Beitrag zu den Einzugsermächtigungen/ Abschlägen (Eon WW) in das Forum eingestellt.
Wenn Unklarheiten verbleiben sollten, bitte hier noch einmal zur Diskussion stellen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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grundsätzlich erteile ich keine Einzugsermächtiugungen. Im online-Banking lassen sich Überweisungen terminisieren bzw. Daueraufträge (Krankenkassenbeiträge, Abschlagszahlungen, Grundsteuerabgaben) bis zu einem Datum fest einstellen, welche man selber löschen kann. :D