Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => E.ON Westfalen Weser => Thema gestartet von: Anonymous am 20. Oktober 2004, 16:11:07

Titel: Antwortschreiben E.ON Westfalen Weser auf Musterbrief
Beitrag von: Anonymous am 20. Oktober 2004, 16:11:07
Ich habe das Musterschreiben (§ 315 BGB) an E.ON geschickt und eine  Mitteilung bekommen:
1. Abschlagsanpassung:
Kunde muss einen Rückforderungsprozess anstrengen
2. zur Billigkeit der Preiserhöhung wird nach wie vor die Ölpreiskoppelung
angegeben und die Offenlegung der Preiskalkulation mit Hinweis auf die
Aufforderung eines Gerichtes abgewiesen (BGH VIII ZR 111/02).
3. Einzugsermächtigung      
Teilweiser Widerruf nicht möglich, sondern Widerruf der gesamten
Einzugsermächtigung.  Folglich:
a) demnächst per Rechnung (dennoch erhöhter Abschlag)
b)erneute Erklärung der Einzugsermächtigung

Wie gehe ich weiter vor? Wer kann mir weiterhelfen?
Titel: Antwortschreiben E.ON Westfalen Weser auf Musterbrief
Beitrag von: RR-E-ft am 20. Oktober 2004, 18:14:22
Ich habe bereits eine Antwort auf das Musterschreiben von Eon in das Forum eingestellt.

Wegen der Abschlagsabbuchung/ Einzugsermächtigung gibt es einen gesonderten Beitrag.


Freundliche Grüße
aus Jena

Thomas Fricke
Rechtsanwalt