Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke München => Thema gestartet von: hellblaueszebra am 12. August 2006, 19:43:12
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Hallo,
ich habe von den Stadtwerken München gerade einen Mahnbescheid bekommen, weil ich die Strompreiserhöhungen nicht bezahlt habe. Der Widerspruch wurde schon vor ca. einem Jahr mit Hilfe des Musterschreibens gemacht. Die einzelnen Abschläge wurden „korrigiert“ und rechtzeitig manuell überwiesen.
Aufgrund des Mahnbescheids muss ich jetzt handeln und ich wollte ursprünglich auch alleine widersprechen. Doch hier im Forum habe ich gelesen, dass es besser ist ein Fachanwalt einzuschalten.
Da ich aber keine Rechtschutzversicherung habe, müsste ich jedoch den Anwalt selbst bezahlen.
Es geht um 100 Euro die, die Stadtwerke München haben wolle. Bei dem Betrag macht aber ein Anwalt keinen Sinn, wenn ich alles selbst bezahlen muss und auf den Kosten sitzen bleiben würde.
Habe ich eine realistische Chance die Kosten für den Anwalt den Stadtwerken aufzubrummen oder muss ich dann erst mal selbst die Stadtwerke verklagen, damit ich meine Auslagen für den Widerspruch erstattet bekomme ??
Hat jemand schon Erfahrungen mit den RA von der Leitzone 80000 gemacht (gute oder schlechte)?
Wäre für ein paar Tipps echt sehr dankbar!!!
Gruß
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@hellblaueszebra
Für einen Widerspruch gegen einen Mahnbescheid brauchen Sie zunächst nicht zwingend einen Anwalt. Den können Sie immer noch beauftragen, wenn es wirklich ernst wird (Klage durch Ihren Versorger).
Dem Mahnbescheid widersprechen Sie insgesamt. Wenn Sie möchten (und das ist immer gut), können Sie Ihren Widerspruch noch begründen. Dies ist aber nicht vorgeschrieben.
Danach warten Sie erst einmal ab, was passiert. Ob dem Mahnbescheid überhaupt eine Klage folgen wird, ist ja schließlich noch fraglich.
Mit freundlichen Grüßen
Monaco
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@hellblaueszebra,
warum regen Sie sich auf :wink:
Der Versorger will doch Geld haben, nicht Sie.
Ruhig abwarten.
Bei mir wollen die SW KH 1450 € haben und bei der anderen Liegenschaft 1420 €
Na und??
Der GF hatte seinerzeit bei der Livefernsehdiskusion am 22.11.05 mir öffentlich erklärt ab 600 € klagt er.
Hat er???
Nein, hat er nicht!!
Ich sitze so etwas aus.
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@Cremer
Da kann man doch nicht ruhig abwarten, sondern muss Widerspruch einlegen.
Ob, wann und wieviel die SW KH von Ihnen ggf. noch einmal gerichtlich einfordern werden, hat doch damit schlicht nichts zu tun.
Es sind mehrere Fälle bekannt, wo wegen lediglich 40 EUR geklagt wurde.
@hellblaueszebra
Im SWM- Thread unter Stadt/ Versorger findet sich doch längst alles zur der Problematik Mahnbescheid der SWM.
Bitte erst lesen, dann posten.
Am besten innerhalb der Frist einen entsprechend begründeten Widerspruch einlegen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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Ok ,danke erst mal an alle.
Ich werde es erst mal ohne Anwalt versuchen.
Gruß
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@hellblaueszebra
Erfahrungsgemäß ist es so, dass derjenige, der einen Anwalt beauftragt hat, nichts weiter hört.
Wer keinen Anwalt beauftragt hat, bekommt ggf. eine ca. 60seitige Anspruchsbegründungsschrift eines hochspezialisierten Kollegen zugestellt.
Wenn man dann erst einen Anwalt sucht, kann es passieren, dass man "abgewimmelt" wird, weil sich ein solches Mandat angesichts des Aufwandes für keinen nicht regelmäßig mit der Materie befassten Kollegen rechnet. Das wird aber keiner so sagen. Die Kollegen sind dann gerade überlastet, stehen vor dem Jahresurlaub oder sonst etwas, was der Mandatsübernahme entgegen steht.
Deshalb ist es ggf. sinnvoll, bereits jetzt einen Anwalt einzuschalten, der den Widerspruch einlegt und fortan auch prozessbevollmächtigt bleibt, dann auch später dabei ist, wenn es überhaupt weitergehen sollte.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt