Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EWE => Thema gestartet von: biene am 10. August 2006, 14:09:21
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Hallo zusammen -
nachdem unsere Jahresendabrechnung da ist - und natürlich auch noch die Mahnkosten zukommen - was ja nicht berechtigt ist - also wieder Widerspruch - auch das Problem mit dem Abbuchen/Dauerauftrag -
bei uns ist der EWE regio Stromtarif mit drin - da war damals vorgegeben, dass dies nur gilt, wenn Abbuchung ist - wenn ich nun mir für Gas eine neue Vertragsnr. geben würde - gilt dann noch der komplette Widerwpruch von 2004 bis dato?
Sonst wäre die ganze Arbeit ja umsonst gewesen.
Müsste da noch was spezielles zu formuliert werden - ausser das Urteil vom LG Oldenburg.?
Gruß Biene
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@biene,
zu meiner Erinnerungsauffrischung:
hattest Du nur gegen Gas oder auch noch gegen Strom Widerspruch eingelegt?
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@ Cremer
bisher war beim Gas der Widerspruch gemacht - seit dem 6. Dez. 2004!
Den EWE-Regiotarif beim Strom haben wir seit 1. 09.2005 - angeblich wird er nicht mehr angeboten.... :wink:
Gruß Biene
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@biene,
ich denke, dass es nicht an der Vertragsnummer liegen wiird, entscheidend ist der Name des Kunden mit Adresse und Abnahmestelle