Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EWE => Thema gestartet von: biene am 10. August 2006, 14:09:21

Titel: Wie formulieren? -
Beitrag von: biene am 10. August 2006, 14:09:21
Hallo zusammen -

nachdem unsere Jahresendabrechnung da ist - und natürlich auch noch die Mahnkosten zukommen - was ja nicht berechtigt ist - also wieder Widerspruch - auch das Problem mit dem Abbuchen/Dauerauftrag -

bei uns ist der EWE regio Stromtarif mit drin - da war damals vorgegeben, dass dies nur gilt, wenn Abbuchung ist - wenn ich nun mir für Gas eine neue Vertragsnr. geben würde - gilt dann noch der komplette Widerwpruch von 2004 bis dato?

Sonst wäre die ganze Arbeit ja umsonst gewesen.

Müsste da noch was spezielles zu formuliert werden - ausser das Urteil vom LG Oldenburg.?

Gruß Biene
Titel: Wie formulieren? -
Beitrag von: Cremer am 10. August 2006, 16:09:24
@biene,

zu meiner Erinnerungsauffrischung:
hattest Du nur gegen Gas oder auch noch gegen Strom Widerspruch eingelegt?
Titel: Wie formulieren? -
Beitrag von: biene am 10. August 2006, 17:01:55
@ Cremer

bisher war beim Gas der Widerspruch gemacht - seit dem 6. Dez. 2004!

Den  EWE-Regiotarif beim Strom haben wir seit 1. 09.2005 - angeblich wird er nicht mehr angeboten.... :wink:

Gruß Biene
Titel: Wie formulieren? -
Beitrag von: Cremer am 10. August 2006, 21:53:04
@biene,

ich denke, dass es nicht an der Vertragsnummer liegen wiird, entscheidend ist der Name des Kunden mit Adresse und Abnahmestelle