Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiebezug => Flüssiggas => Vertragliches => Thema gestartet von: Nucki am 02. August 2006, 15:03:27

Titel: vertragliche Erhöhung
Beitrag von: Nucki am 02. August 2006, 15:03:27
Hallo,

hätte mal eine allgemeine Frage. Wir haben einen Gastank im Garten und sind damit an einen Versorger gebunden, da von uns der Gastank nur gemietet wird und uns nicht gehört. Wir könnten den Tank auch nicht kaufen, sondern nur wieder zurück geben. Dies wäre mit enormen Kosten verbunden. Nun meine Frage. Wir haben in unserem Vertrag stehen, dass eine jährliche Erhöhung um höchstens 10 Prozent in Ordnung ist. Könnte ich nun bei der nächsten Preiserhöhung widersprechen, auch wenn sie unter 10 Prozent ist? Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.

Mfg Nucki
Titel: vertragliche Erhöhung
Beitrag von: Watzl am 05. August 2006, 12:52:16
Natürlich können sie Widerspruch einlegen, wenn sie der Meinung sind, in ihrem Vertrag steht etwas anderes als die Gasfirma tut.

Aber! Sie werden immer wieder Einspruch einlegen müssen. Sie werden Geld ausgeben, um ihre Rechte einzufordern. Es gibt eine bessere Geldanlage.
Steigen sie aus dem Vertrag aus. Gut, das kostet aber sie sind anschließen ein freier Mensch, der auf einem freien Gasmarkt einkaufen und damit sparen kann. Ihre Euros sind also besser in den Ausstieg investiert, als in den Kampf gegen die Firma wegen Vertragsbruch.

Neben Geld werden sie sich auch nicht mehr ärgern müssen, was der Gesundheit enorm dienlich ist.

H. Watzl