Forum des Bundes der Energieverbraucher
		Energiepreis-Protest => Gerichtsurteile zum Energiepreis-Protest => Thema gestartet von: RR-E-ft am 01. August 2006, 19:57:09
		
			
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				[ 201-Kart-1-06  19-07-2006 ]
 
 
 Die Meldung:
 
 http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=15641
 
 Ersichtlich wird, dass es auf die reinen Gasbezugspreise der Vorlieferanten für die Beurteilung der Gastarifpreise nicht ankommen kann, da vielfältige Rabatte und Boni gewährt werden.
 
 Dies muss auch bei der Billigkeitskontrolle von Gastarifpreisen eine Rolle spielen.
 
 Deshalb sind die gesamten Gasbezugsverträge nebst aller Zusatzvereinbarungen und die Gasbezugsrechnungen offen zu legen (vgl. LG Bonn, LG Düsseldorf, LG Hamburg, LG Mönchengladbach, LG Hannover)
 
 Merkwürdig erscheint, wenn man sich auf angebliche Geschäftsgeheimnisse Dritter (nämlich der Vorlieferanten) berufen will.
 
 
 Freundliche Grüße
 aus Jena
 
 
 
 Thomas Fricke
 Rechtsanwalt
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				http://foto.arcor-online.net/palb/alben/86/1558586/1024_3465653432356631.jpg
 Soviel zur Geheimhaltung
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				http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?sessionid=AA1E6324C3E745689EA5F6A615705758&docid=189053