Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => G => Stadt/Versorger => Gelsenwasser => Thema gestartet von: RR-E-ft am 27. Juli 2006, 16:46:52
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Das Unternehmen erhöht zum 01.08.2006 die Gaspreise um 0,4 Ct/ kWh (netto).
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Seit dem 31.10.2004 wurde der Arbeitspreis (netto) von 3,41 Ct auf 5,21 Ct / kWh erhöht. Also innerhalb von 1 ¾ Jahren um stolze 53 %.
Trotzdem sollten die Verbraucher den Verantwortlichen der Gelsenwasser AG aus Dankbarkeit täglich die Füße küssen, denn die Preiserhöhung(en) hätte(n) noch drastischer ausfallen können, wie man der Begründung des Versorgers vom 26. Juli 2006 entnehmen kann.
http://www.gelsenwasser.de/
Die Verbraucher sollten sich aber warm anziehen. Zum 01.01.2007 wird – neben der Verteuerung durch die Merkelsteuer – wohl die nächste Erhöhung kommen.
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Ich habe bereits der letzten Preiserhöhung widersprochen. Über die neue Erhöhung zum 01.08.2006 habe ich bisher noch keine Mitteilung von Gelsenwasser erhalten. Bei Nachbarn, die bisher nicht widersprochen haben, ist der Erhöhungsbrief dagegen eingetroffen. Meine Frage: Hat eine anderer \'Gaspreisrebell\' die Mitteilung schon erhalten oder werden wir etwa von Gelsenwasser gesondert behandelt?
Viele Grüße!
sun
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@sun,
vermutlich liegt hier ein interner Fehler vor
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Es sieht wohl eher nach Sonderbehandlung aus. Ich habe eine PN von einem Mitstreiter erhalten, der auch noch keine Mitteilung erhalten hat.
Viele Grüße!
sun
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Hallo,
heute ist das Erhöhungsschreiben von Gelsenwasser bei mir eingegangen. Darin wird bestätigt, dass mein Widerspruch zu früheren Gaspreisanpassungen der Gelsenwasser vorliegt und ein erneuter Widerspruch daher nicht notwendig ist.
Meine Frage nun: Ist ein erneuter Widerspruch wirklich nicht erforderlich oder sollte ich doch noch einmal der Preiserhöhung und dem Gaspreis insgesamt per Musterschreiben widersprechen?
Viele Grüße!
sun
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@sun,
wurde bereits in den letzten Tagen es öfteren beantwortet
Gebetsmühlenhaft bei jeder Preiserhgöhung widersprechen.
Widerspruch gegen die Preishöhe an sich und gegen die Preissteigerungen
Bitte Suchfunktion nutzen
Bitte auch hier www.energienetz.de nachschauen und auch dort Suchfunktion nutzen
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@Cremer
Mustertextbaustein Nr. 74 (immer wieder zu verwenden)
\"Man sollte es nicht an der Erhöhung festmachen, sondern diese lediglich zum Anlass nehmen, den jeweils erhöhten Preis, bestehend aus Grund- und Arbeitspreis insgesamt als unbillig zu rügen.
Also nicht der Erhöhung widersprechen, sondern den jeweils erhöhten Preis insgesamt als unbillig rügen und sich gem. § 315 BGB auf dessen Unverbindlichkeit berufen.
Dann wird deutlich, dass das auch, soweit es sich nicht um individuell vereinbarte Preise handelt, losgelöst von einer Preiserhöhung möglich ist (BGH Urt. v. 30.04.2003, VIII ZR 278/02 und v. 05.02.2003, VIII ZR 111/02; OLG Karlsruhe, Urt. v. 28.06.2006, 7 U 194/04).
Das Wort \"Erhöhung\" ist geeignet, die Gerichte zu irritieren.\"
Mustertextbausteine kann man auf dem eigenen Rechner speichern und an geeigneter Stelle gebetsmühlenartig in Forumsbeiträgen verwenden.
Ist dann nicht soviel Arbeit.....
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http://www.gelsenwasser.de/de/unternehmen/presse/pressmeldungen/2006/11/gaspreis_070101.php
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Nachdem die Preise bereits zum 01.08.2006 erhöht wurden, erhielt ich gestern ein Schreiben, in dem eine weitere Preiserhöhung zum 01.01.2007 angekündigt wird. :(
Seit August 2004 wiederspreche ich den Preiserhöhungen wegen Unbilligkeit und akzeptiere auch nur den damals gültigen Gaspreis. Bisher wurde die Differenz weder angemahnt, noch wurden irgendwelche Maßnahmen angedroht. Lediglich in der Jahresabrechnung 2006 wurde ich daran erinnert, dass noch eine Forderung aus 2005 offen ist.
Ich kann nur jeden Gaskunden von Gelsenwasser dazu ermutigen, dieser Preistreiberei zu wiedersprechen. Nachdem in diesem Jahr die Netzgebühren gesenkt wurden und der Ölpreis seit dem Sommer stetig gefallen ist, sollten die Kunden eigentlich mit sinkenden Preisen rechnen können.
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Leider werden unter diesem WDR-Link nur die aktuellen Nachrichten angezeigt und nicht der Artikel zur Gaspreiserhöhung.
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Hallo Majue,
auch im Münsterland gibt es den BdEv als Regionalvertretung !
Wir machen auch dauernd Veranstaltungen. Die nächste findet am 10.01.2007 im "Rodizio" an der Kanalstr. 159 in Münster statt.
Gruß
Free Energy
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Vielen Dank für die Hinweise! Ich habe den Link korrigiert!
sun
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@Majue,
Haben Sie auch gegen den Wasserpreis von Geslenwasser Widerspruch eingelegt??
Wasser ist Lebensmittel und da sind die Preise noch viel höher.
Die SW KH sollen laut HH der STV Bad Kreuznach 20% Gewinn im Bereich Wasser machen.
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Hallo Herr Cremer,
bisher habe ich den Wasserpreis so akzeptiert, zumal hier auch nicht die Preiserhöhungen wie beim Gas vorgenommen wurden.
Gruß
J. Markert
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@Majue
dann rate ich Ihnen sich mal die Geschäftsberichte anzuschauen.
Einen noch größeren "Preissumpf" findet man bei der Sparte Trinkwasser.
Da hat bisher noch niemand drauf geachtet.
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Nachdem ich die Jahresrechnung 2006 auf der Grundlage der Preise von Oktober 2004 - unter Bezugnahme auf § 315 BGB - beglichen habe, kommt jetzt von Gelsenwasser die erste Zahlungserinnerung.
Man möchte „im Verbraucherinteresse die Kundenbearbeitungskosten und damit auch letztlich die Energiepreise möglichst niedrig halten“ und bittet darum, den fälligen Betrag unverzüglich zu überweisen.
Bei weiterem Zahlungsverzug werde man die mit der 1. Zahlungserinnerung bereits fälligen Mahnkosten nachfordern und weitere Verzugskosten je Mahnung berechnen.
Ich kann dieses Vorgehen von Gelsenwasser nur als Versuch werten, den Verbraucher durch Einschüchterung (Androhung von weiteren Mahnkosten) zur Zahlung zu bewegen. Das wird aber nicht gelingen.
Bin eigentlich davon ausgegangen, dass Gelsenwasser über eine Rechtsabteilung mit qualifizierten Juristen verfügt und ihre Kunden nicht mit rechtlich unzulässigen Mahnungen (da die Forderung nicht fällig ist) belästigt. Da habe ich mich aber wohl geirrt.
Gruß
Moin
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@Moin,
Gelsenwasser bittet also neuerdings.
So sehe ich das gerne
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Auch ich habe eine Mahnung bekommen. Habe mich in meiner Antwort auf den Schriftverkehr der letzten Jahre berufen und mitgeteilt, dass ich die Zahlungsaufforderungen bis zu einem entsprechenden Gerichtsentscheid für gegenstandslos halte.
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http://www.waz.de/waz/waz.luenen.volltext.php?kennung=on2wrLOKStaSelm39133&zulieferer=wr&kategorie=LOK&rubrik=Stadt®ion=Selm&auftritt=WAZ&dbserver=1
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:? Ich akzeptiere zur Zeit nur den Gaspreis von 2004. Kann ich denn davon auch 8 % kürzen oder warte ich, bis der Preis unter den Preis von 2004 fällt?
Gruß
Jürgen
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@Majue
Wenn man die Preise insgesamt als unbillig gerügt hat und nicht etwa irgend einen Preis ausdrücklich als angemessen akzeptiert oder gar vereinbart hat, kann man jederzeit neu entscheiden, was man weiter unter Vorbehalt zu zahlen bereit ist.
Im Übrigen ist es Unfug, wenn man die Preiserhöhungen verweigert hat, nun darauf zu schließen, irgend ein unter dem Preis vor den Preiserhöhungen liegender Preis entspräche der Billigkeit.
Diese Vorgehensweise wird sich nicht vermitteln lassen.
Man sollte also überlegen, warum und wie man darauf kam, derzeit nur die Preise 2004 zu akzeptieren.
Dann sollte man im Umkehrschluss auch darauf kommen, wie sich die Preissenkung auswirkt.
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:lol:
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Ich habe diesen Beitrag von wau-wau hier nur eingefügt!
wau-wau
Anmeldungsdatum: 28.07.2006
Beiträge: 2
Verfasst am: Di März 06, 2007 21:48 pm Titel: Gelsenwasser - 01.04.2007 - Neue Preise und neue Bedingungen
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Aufgrund der Bestabrechnung bin ich seit 2001 bei einem Verbrauch von 27000 kWh/18KW als Sonderkunde in den Tarif Erdgas Maxi eingestuft.
Zum 01.04.07 entfällt dieser Tarif, nach meinem Verbrauch käme der Tarif Best in Frage - allerdings werden auch die Bedingungen geändert.
Die Zusendung meiner Vertragsunterlagen ist angekündigt.
Eine Unterzeichnung bedeutet Anerkennung der Bedingungen Sonderkunde und Preise.
Oder kann ich mich gleichzeitig auf § 315 berufen und meinen Widerspruch auf die neue Preisbasis erweitern ?
Alternativ bietet sich mE an, ab 01.04.07 den Tarif Midi zu wählen, der bei meinem Verbrauch 18 € teurer ist.
Dieser Tarif fällt unter "Allgemeine Preise für die Versorgung mit Erdgas im Rahmen der Grundversorgung und der Ersatzversorgung", in den entsprechenden Bedingungen findet sich unter §17 folgender Hinweis im Hinblick auf die Fälligkeit von Rechnungen und Abschlägen: "§ 315 bleibt von Satz 2 unberührt".
Demnach könnte ich bei dem Tarifwunsch Midi gleichzeitig mit der Vertragsunterzeichnung meinen Widerspruch auf den Tarifstand 01.04.07 erweitern.
Was passiert, wenn ich keinen Vertrag unterschreibe ?
Im übrigen:
Bei meinem Verbrauch ist der Vergleich Maxi/Best bei den Arbeitspreisen 11,2 % günstiger, der Grundpreis aber um 38,4 % teurer - in der Summe um 6,4 % billiger.
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Hallo Kampfzwerg,
wir sind auch bei Gelsenwasser und haben ebenfalls die neuen Verträge erhalten.
Wenn Du also diese neuen Verträge einfach so unterschreibst, bist Du plötzlich Sondervertragskunde und kannst dich so ohne weiteres nicht mehr auf § 315 BGB berufen !!! :twisted:
Das wäre dann wohl eher nicht so toll, weil dann wohl Deine früheren Bemühungen im Zusammenhang mit dem § 315 BGB hinfällig wären, d.h. Du könntest dann Deinen ganzen bisherigen Widerspruch vergessen, logisch oder ? :roll:
Ich würde weiter in der Grundversorgung bleiben, und ganz normal Widerspruch nach § 315 BGB einlegen, die Gasabschläge auf den Preisstand von 9/2004 kürzen, und gut ist`s. 8)
Alles andere wäre ein Festlegung für ein Jahr und evtl. mehr auf viel zu hohem Preisniveau, okay ? :(
Also, hefte die Sonderverträge lieber ab und schicke sie auf keinen Fall zurück, sonst kannst Du gleich alles zahlen, was Gelsenwasser von Dir fordert ! :idea:
Gruß
Free Energy
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@ Free Energy
herzlichen Dank für Deine Antwort, der ich nur voll zustimmen kann, aber ich bin der falsche Adressat! :lol:
Mein statement zu einem Sondervertragsangebot meines Versorgers findest Du hier:
NGW (Niederrhein. Gas- u. Wasser-Werk), Niederrhein/Duisburg (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=25974#post25974)
Und ich werde den :twisted: tun, die Preise von Stand 09/2004 zu zahlen, ich zahle nur vertragsgerechte 1,5 Pfg!!! :D
Also brauchst Du Dir keine Sorgen um mich zu machen :)
Ich hatte den obigen Beitrag von wau-wau nur an dieser Stelle eingefügt :wink:
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Zum 01.04.2007 habe ich den von Gelsenwasser angebotenen Sondervertrag nicht unterschrieben, weil ich nicht auf die Überprüfung der Gaspreise / Preiserhöhungen nach § 315 BGB verzichten wollte.
Jetzt teilt Gelsenwasser mit, dass zum 01.08.2007 der Arbeitspreis im Grundversorgungstarif um netto 0,4 Cent / kWh oder 8,4 % erhöht wird (bei einem festen, leistungsunabhängigen Grundpreis)
Die Abrechnung würde aber automatisch zu den - um 3,2 % gesenkten - günstigen Sonderpreisen erfolgen (der Arbeitspreis ist netto 11,9 % niedriger), wenn ich bis zum 31.07.2007 keine gegenteilige Nachricht gebe.
Die neuen Sonderkundenbedingungen wurden der Info als Anlage beigefügt.
Werde ich jetzt automatisch Sonderkunde (mit Gültigkeit der Sonderkundenbedingungen), wenn ich nicht bis zum 31.07.2007 gegenteilige Nachricht gebe?
Könnte also mein Schweigen ggf. als zustimmende Willenserklärung ausgelegt werden mit der Folge, dass ich dann meine bisherigen Widersprüche nach § 315 BGB vergessen kann?
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Guckst Du hier (http://www.forum.energienetz.de/thread.php?postid=28719#post28719)
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Auszug aus dem Schreiben von Gelsenwasser:
„in die Diskussion um die Gaspreise in Deutschland ist Klarheit gekommen. Das oberste deutsche Gericht, der Bundesgerichtshof (BGH), hat am 13. Juni 2007 zu diesem Thema ein Urteil gefällt. Da Sie gegen die Erhöhungen unserer Gaspreise Einspruch eingelegt und die Rechnungen gekürzt haben, wird Sie das interessieren.
Der BGH sagt, dass § 315 BGB grundsätzlich eine gerichtliche Überprüfung der Billigkeit einer Preiserhöhung erlaubt. Gasversorgungsunternehmen haben jedoch die Möglichkeit, gestiegene Bezugskosten weiterzugeben. Die Pressenotiz des BGH zu diesem Urteil liegt bei.
Gelsenwasser hat die Gaspreise nur angehoben, wenn die Bezugskosten gestiegen sind. Das hat ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt, wie wir es Ihnen in der Vergangenheit auch mitgeteilt haben. Er hat uns bescheinigt, dass wir teilweise sogar geringere Steigerungen an unsere Kunden weitergegeben haben. In diesem Jahr haben wir die Preise schon zweimal gesenkt.
Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, unsere Forderungen in Höhe von ..... € in den nächsten Tagen auszugleichen. Vielen Dank.“
Sollte man darauf reagieren? – Die geforderte Offenlegung der Kalkulationsgrundlage steht immer noch aus.
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Hallo,
bitte hier mal weiterlesen:
Umstellung auf Sondervertrag \"Best\" (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=6669)
und hier Nachforderung der einbehaltenen Beträge (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=6934)
Gruß
Jürgen Markert
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Auch ich habe den Brief von Gelsenwasser des Moin aktuell erhalten.
Die beiden Links vom vorigen Posting führen ins Nichts.
Kann ich den Musterbrief bezüglich BGH 2007 anwenden?
Sind Rückflüsse der GeWa bekannT? Gruss thomas
PS: Kann manchmal nicht schreiben. Mir wird ausgerichtet, ich habe keine Befugnisse, obwohl ich eingeloggt bin. Nun funktionierts auf einmal wieder...
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Original von Tomkol
Auch ich habe den Brief von Gelsenwasser des Moin aktuell erhalten.
Die beiden Links vom vorigen Posting führen ins Nichts.
Kann ich den Musterbrief bezüglich BGH 2007 anwenden?
Sind Rückflüsse der GeWa bekannT? Gruss thomas
PS: Kann manchmal nicht schreiben. Mir wird ausgerichtet, ich habe keine Befugnisse, obwohl ich eingeloggt bin. Nun funktionierts auf einmal wieder...
Erhalten hier nur ausgewählte/erwählte Antwort?
Der Link greift nicht mehr.
Das Musterschreiben, sowie der dazugehörige Thread sind schon älter. Also müsste es doch erfahrungen zum Prozedere geben...
Ich habe den Musterbrief auch abgesendet.
http://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=901&file=dl_mg_1185986444.doc
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@Tomkol,
auf konkrete Fragen erhält man sicherlich Antworten von demjenigen, an die man diese richtet.
Und für sowas ist der Bereich \"Diskussion über das Forum\" vorgesehen.
zum Beispiel dieser Thread: Teilweise Schreibrechte in einem Bereich? (http://forum.bdev.de/thread.php?threadid=10030)
eignet sich über das Problem weiterdiskutieren, wenns auch so sein sollte. Auf diese Weise haben andere User auch was davon.
Die obigen Links gehen deswegen nicht, da das dreifache -w- zuviel ist. Habs geändert.
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Die Frage war doch konkret gestellt. Angesprochen, sollten diejenigen sein, die über diesen Musterbrief und die Erfolge oder Mißerfolge Bescheid wissen.
Klar ist es für mich interessant zu wissen, was von der Gelsenwasser als nächstes kommt. Einige ältere Mitstreiter haben hier aus dem Raum sicher schon den Überblick verloren und gezahlt. Hatte jüngst ein Telefonat mit einem Herrn, der sich unsicher wurde und da kann man nur wenig tun.
Bei diesen fadenscheinigen Gesetzen, was di e Ölpreisbindung angeht, die sich ja offensichtlich im \"rechtssicheren\" Raum bewegt, wenn sie 6 Monate verspätet auf die billigeren Ölpreise umberechnet. Eigentlich ein Skandal sowas.
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Original von Tomkol
Bei diesen fadenscheinigen Gesetzen, was di e Ölpreisbindung angeht, die sich ja offensichtlich im \"rechtssicheren\" Raum bewegt, wenn sie 6 Monate verspätet auf die billigeren Ölpreise umberechnet.
Es gibt keine Gesetze, in denen die Ölpreisbindung definiert ist.
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Original von Tomkol
Die Frage war doch konkret gestellt. Angesprochen, sollten diejenigen sein, die über diesen Musterbrief und die Erfolge oder Mißerfolge Bescheid wissen.
Klar ist es für mich interessant zu wissen, was von der Gelsenwasser als nächstes kommt. Einige ältere Mitstreiter haben hier aus dem Raum sicher schon den Überblick verloren und gezahlt. Hatte jüngst ein Telefonat mit einem Herrn, der sich unsicher wurde und da kann man nur wenig tun.
Das besagte Schreiben der Gelsenwasser erhielt ich bereits im Sommer 2007.
Danach kamen einige Schreiben Infopost Preisanpassungen, eine Jahresrechnung mit einem halben Dutzend Tarifumstufungen, 3 Angebote zu neuen Sonderverträgen und noch insg. 3 weitere Aufforderungen zum Zahlungsausgleich unter jeweiliger Fristsetzung, Androhung eines gerichtlichen Verfahrens und mit Begründung des BGH-Urteils v. 13.06.07 zu Tarifkunden, Wirtschaftsprüfer-Testaten etc..
Nicht zu vergessen natürlich auch der Bezug auf das nicht rechtskräftige Urteil des LG Düsseldorf, Urt. v. 04.06.2008 - 34 O 207/07 (NGW Gastarif)
LG Düsseldorf, Urt. v. 04.06.2008 - 34 O 207/07 (NGW Gastarif) - Berufung eingelegt (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=9871)
Das für Sondervertragskunden massgebliche BGH-Urteil vom 29.04.08, Urt. v. 29.04.2008 - KZR 2/07- Erdgas- Sondervertrag,
BGH, Urt. v. 29.04.2008 - KZR 2/07- Erdgas- Sondervertrag - eigenständiger Erdgasmarkt für Endkunden (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=9483)
wird ebenso hartnäckig ignoriert, wie das Urteil zu den Tarifkunden hartnäckig strapaziert wird.
Der \"richtige\" Tarifstatus des Kunden ist der Gelsenwasser scheinbar egal und dass sie in der Vergangenheit überwiegend Sondervertäge mit ihren Kunden geschlossen haben, versuchen sie offensichtlich vollkommen zu verdrängen.
Was also als nächstes kommt?
Nichts.
Aber das ist hübsch verpackt in jeder Menge Papier.
Kann ich den Musterbrief bezüglich BGH 2007 anwenden?
Sind Rückflüsse der GeWa bekannT?
ja, kannst Du.
Rückflüsse der Gelsenwasser? Was meinst Du denn damit?
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Original von Kampfzwerg
Original von Tomkol
Die Frage war doch konkret gestellt. Angesprochen, sollten diejenigen sein, die über diesen Musterbrief und die Erfolge oder Mißerfolge Bescheid wissen.
Klar ist es für mich interessant zu wissen, was von der Gelsenwasser als nächstes kommt. Einige ältere Mitstreiter haben hier aus dem Raum sicher schon den Überblick verloren und gezahlt. Hatte jüngst ein Telefonat mit einem Herrn, der sich unsicher wurde und da kann man nur wenig tun.
Das besagte Schreiben der Gelsenwasser erhielt ich bereits im Sommer 2007.
Danach kamen einige Schreiben Infopost Preisanpassungen, eine Jahresrechnung mit einem halben Dutzend Tarifumstufungen, 3 Angebote zu neuen Sonderverträgen und noch insg. 3 weitere Aufforderungen zum Zahlungsausgleich unter jeweiliger Fristsetzung, Androhung eines gerichtlichen Verfahrens und mit Begründung des BGH-Urteils v. 13.06.07 zu Tarifkunden, Wirtschaftsprüfer-Testaten etc..
Nicht zu vergessen natürlich auch der Bezug auf das nicht rechtskräftige Urteil des LG Düsseldorf, Urt. v. 04.06.2008 - 34 O 207/07 (NGW Gastarif)
LG Düsseldorf, Urt. v. 04.06.2008 - 34 O 207/07 (NGW Gastarif) - Berufung eingelegt (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=9871)
Das für Sondervertragskunden massgebliche BGH-Urteil vom 29.04.08, Urt. v. 29.04.2008 - KZR 2/07- Erdgas- Sondervertrag,
BGH, Urt. v. 29.04.2008 - KZR 2/07- Erdgas- Sondervertrag - eigenständiger Erdgasmarkt für Endkunden (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=9483)
wird ebenso hartnäckig ignoriert, wie das Urteil zu den Tarifkunden hartnäckig strapaziert wird.
Der \"richtige\" Tarifstatus des Kunden ist der Gelsenwasser scheinbar egal und dass sie in der Vergangenheit überwiegend Sondervertäge mit ihren Kunden geschlossen haben, versuchen sie offensichtlich vollkommen zu verdrängen.
Was also als nächstes kommt?
Nichts.
Aber das ist hübsch verpackt in jeder Menge Papier.
Kann ich den Musterbrief bezüglich BGH 2007 anwenden?
Sind Rückflüsse der GeWa bekannT?
ja, kannst Du.
Rückflüsse der Gelsenwasser? Was meinst Du denn damit?
Hi Kampfzwerg,
offenbar sieht es bei mir etwas anders aus.
Nachdem ich das Musterschreiben gegen die Jahresabrechnung aus diesem Thread abgeschickt hatte: kam nun folgendes Schreiben:
Sehr geehrer Herr Kol**, wir haben aus Ihrer Mail zur Kenntnis genommen, dass Sie Ihren Widerspruch gegen die Anpassung der Erdgaspreise weiterhin aufrecht erhalten und die ausstehenden Beträge nicht zahlen. Wir werden unsere ausstehenden Forderungen nunmehr auf dem Rechtswege geltend machen. Mit freundlichen Grüßen .......... GELSENWASSER AG
Was kann ich nun tun?
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Original von Tomkol
offenbar sieht es bei mir etwas anders aus.
Was kann ich nun tun?
Erst einmal ganz entspannt abwarten!
Ich glaube ganz sicher nicht, dass es bei Dir wirklich anders aussieht.
Ich glaube eher, dass Gelsenwasser keine Lust mehr auf den ewig selben Papierkrieg hat. ;)
Bist Du Sondervertrags- oder Tarifkunde?
Gab es schon Zahlungserinnerungen, Mahnungen mit Fristsetzung und/oder Angabe einer konkret bezifferten Forderungssumme?
Wie hoch ist deren Forderung überhaupt?
Ich halte den letzten Satz für einen bluff mit dem Ziel der Einschüchterung.
Ich weiss übrigens immer noch nicht, was Du mit \"Rückflüsse\" gemeint hast?
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Ich meinte mit Rückfluß Erfolgsmeldungen aufgrund der Musterschreiben. Ob sich nach der Versendungen der Schreiben durch die Verbraucher bisher der KOnzern was einfallen lassen hat.
Nein, Mahnungen oder Zahlungserinnnerungen habe ich bisher nicht erhalten. Soweit ich das sehe, bin ich Tarifkunde im Besttarif.
Die Summe der zusätzlichen Forderung beläuft sich auf 527,63 zusätzlich zu meinen Abschlägen von 189 vierteljährlich. Den wollen sie auf 238 Euro erhöhen.
Man will einen Verbrauch von 16.284 kwh abgelesen haben. Letzte Zählerwechsel war 10/02. Erscheint mir zwar etwas hoch, da wir unser Dach ganz erfolgreich wärmegedämmt haben, aber der Zähler steht auf dem Stand.
Gruß Tom
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Ich dachte bei \"Rückflüssen\" irgendwie an \"Bares\" ;-)
Auf meine/n Antwort/Musterbrief hat Gelsenwasser überhaupt nicht reagiert. Statt dessen haben sie mich ganz normal mit Papier \"beschossen\", das ich dann, ordentlich wie ich bin, abgeheftet habe. Ohne Reaktion.
Ich bin allerdings SV-Kunde. Wobei das konsequent völlig ignoriert wird, soll heissen der Versorger schreibt mir den gleichen Kram wie einem TK.
Sprich wie Dir - und passiert ist mir noch nichts. Obwohl ich bereits höflich darum gebeten habe.
Entspanne Dich, der beisst nicht - der will nur spielen.
Richtig interessant wird es immer nur einmal im Jahr mit dem Erhalt der Jahresrechnung.
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Hallo zusammen,
bei der Gelsenwasser ist das nicht ganz so Klar mit dem Kundenstatus.
Ursprünglich habe ich auch einen Sondervertrag in G70 abgeschlossen.
Aber seit der Tarifumstellung in 2007 ignoriert Gelsenwasser diesn Status, obwohl der ursprüngliche Sondervertrag nie gekündigt wurde. Jedes Jahr wird nach irgend einem x-beliebigem Mondscheintarif abgerechnet, Mini oder Maxi ...
Gruß
sischka