Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => H => Stadt/Versorger => HanseWerk => Thema gestartet von: Fidel am 27. Juli 2006, 12:18:05
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[ 301-O-32-05 07-07-2006 ]
Moin:
Anscheinend hat E.ON Hanse hier nicht so gute Karten:
http://www.abendblatt.de/daten/2006/07/27/590902.html
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Nein, die Karten sind wohl nicht so gut.
Aber jetzt werden offenbar überall die Auswirkungen des Telekom-Urteils des Bundesverfassungsgerichtes diskutiert. Daher wohl die Aussage des Gerichts, E.on Hanse habe aber das Recht, Teile der Verträge unkenntlich machen zu können, sofern sie hinsichtlich dieser Passagen ein konkretes Geheimhaltungsinteresse darlegten.
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@uwes
Der Beschluss liegt vor.
In diesem wird sehr differenziert.
Das Unternehmen muss genau darlegen, weshalb es meint, dass bestimmte Tatsachen einem Geheimhaltungsbedürfnis unterliegen, damit das Gericht dies würdigen kann.
Es kommt nahe heran, das Geheimnis selbst zur Begründung zu nennen..... :wink:
Weniger beschwerlich für das EVU noch das Urteil des LG Dresden, welches sich obiter dicta auch zu der Frage verhält, siehe auch Hanau, ZIP 2006, 1284; dagegen: Riemer, ZNER 2006, 121.
Für die EVU wird es aus meiner Sicht eng.
@Fidel
Vielen Dank für den Beitrag.
Kleine Anmerkung sei mir nachgesehen:
Das LG Hamburg betreibt gerade keine Energiepolitik.
Bei der Offenlegung der Verträge/ Rechnungen handelt es sich vielmehr um eine Grundsatzfrage.
Eine zutreffende Einordnung der Beiträge im Forum hilft uns allen weiter.
Freundliche kollegiale Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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Kleine Anmerkung sei mir nachgesehen:
Das LG Hamburg betreibt gerade keine Energiepolitik.
Bei der Offenlegung der Verträge/ Rechnungen handelt es sich vielmehr um eine Grundsatzfrage.
Eine zutreffende Einordnung der Beiträge im Forum hilft uns allen weiter.
Hallo Herr Fricke,
hab den Thread verschoben. Vielen Dank für Ihre Mitarbeit :D