Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiebezug => Gas (Allgemein) => Thema gestartet von: biene am 19. Juli 2006, 19:38:50
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Hallo zusammen -
soeben brachten sie die Pressemitteilung http://www.ewe.de/363_5952.php?navpoint=1.1
bei uns im Radio!!
Gruß Biene
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Es kommt ja nicht darauf an, ob die Weichen gestellt sind, sondern ob überhaupt Züge auf den Gleisen verkehren.
Und bisher sind weiter alle Signale auf rot.
Manche wollen uns ja weismachen, der Wettbewerb funktioniere schon längstens:
http://www.bgw.de/de/presse/pressemitteilungen/pi-20021112.html
Im Übrigen nichts Neues:
http://www.faz.net/s/RubEC1ACFE1EE274C81BCD3621EF555C83C/Doc~E4B221541026F4238BA59032A2C5B4B32~ATpl~Ecommon~Scontent.html
http://www.faz.net/s/RubEC1ACFE1EE274C81BCD3621EF555C83C/Doc~E4B221541026F4238BA59032A2C5B4B32~ATpl~Ecommon~Sdetail_image~Aimg~E1.html?back=/s/RubEC1ACFE1EE274C81BCD3621EF555C83C/Doc~E4B221541026F4238BA59032A2C5B4B32~ATpl~Ecommon~Scontent§Phtml
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Quelle: http://www.strom-magazin.de (Professionals)
"WETTBEWERB ZUM OKTOBER?
20.07.2006, 10:57 Uhr
Gaszugangs-Vereinbarung trotz Unklarheiten unterzeichnet
Geht es nach der Bundesnetzagentur, könnte der Wettbewerb auf dem Gasmarkt "schon" zum 1. Oktober 2006 starten. Eine entsprechende von BGW und VKU gestaltete Gasnetzzugangsvereinbarung wurde gestern von den ersten 20 Unternehmen unterzeichnet. Dennoch gibt es weiterhin massive Unklarheiten.
...
Siehe auch hier:
http://www.bgw.de/de/presse/pressemitteilungen/article_2006_7_19_3.html
Die umstrittene Kooperationsvereinbarung mit den Unterschriften der Erstunterzeichner:
http://www.bgw.de/pdf/0.1_resource_2006_7_19.pdf
Die zuvörderst genannten Erstunterzeichner BGW und VKU verfügen über gar keine Netze, sondern sind lediglich Lobbyverbände, die ihren beherrschenden Einfluss in der deutschen Gaswirtschaft damit absichern wollen.
Bislang nicht zu den Unterzeichnern gehört die Transportgesellschaft von E.ON Ruhrgas, die künftig nicht mehr unter dem Namen E.ON Ruhrgas Transport, sondern unter E.ON Gastransport AG firmiert.
Die "Männer vom Gaswerk" unterzeichnen und stellen sich zum Gruppenfoto, die wichtigsten Player in der hinteren Reihe:
http://www.bgw.de/zip/0.1_resource_2006_7_19_4.zip
§ 20 Ziff. 3 des Kooperationsvertrages ist wohl schon heute verletzt, eine entsprechende Veröffentlichung nicht ersichtlich.
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http://www.taz.de/pt/2006/07/21/a0105.1/text
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@Fidel
Es gibt bereits einen Beitrag hier zu dem Thema, wo man auch den umstrittenen Kooperationsvertrag nachlesen kann:
„Weichen für den Wettbewerb sind gestellt“ (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=3700)
Nach Ansicht von BGW/ VKU besteht schon immer Wettbewerb - und sei es mit Heizöl und Kohle.
Dieser verstärkt sich nach dieser Lesart allenfalls.
Nach anderer Lesart gibt es bisher keinen Wettbewerb, geschweige denn einen wirksamen.
Ich hoffe, dass mal jemand auf die Idee kommt, dass es sich bei dem BGW/ VKU- Kooperationsmodell wohl um ein Konditionenkartell handelt, welches wohl der Freigabe durch das Bundeskartellamt bedarf und ohne eine solche Freigabe gegen § 1 GWB verstößt und deshalb als unzulässige Kartellabsprache nichtig ist:
http://www.vre-online.de/vre/veroeffentlichungen/03-03-25-LG%20BerlinAbweisungderbneAntraeg.pdf
http://www.pontepress.de/pdf/5%20LG%20Berlin%20U%20060303.pdf
Im Vertrag ist in weiten Teilen nicht die notwendige Kooperation der Netzbetreiber untereinander, sondern ein abgestimmtes diskrimnierendes Verhalten gegenüber den Netznutzern durch Errichtung von Hürden geregelt.
Nach § 15 des Vertrages haben BGW und VKU die Hoheit über den Vertrag, obschon sie selbst gar keine Netzbetreiber und deshalb auch keine eigentlichen - überhaupt von der Vereinbarung betroffenen - Vertragspartner sind.
Der beherrschende Einfluss der Lobbyverbände:
http://www.bgw.de/pdf/0.1_resource_2006_7_20_1.pdf
Beim BGW ist E.ON Ruhrgas Wortführer, beim VKU wohl die E.ON Ruhrgas- Tochter Thüga.
Passt schon.
Man kann den Zucker auch bei den Ameisen zur Verwahrung geben....
Dass diese Verbände ein vollkommen unrealistisches Bild von der Wettbewerbssituation zeichnen, kann man hier erfahren:
http://www.erdgasfakten.de/wettbewerb/wettbewerb_im_erdgasmarkt
Man muss also rechtlich dagegen vorgehen:
http://www.stromtip.de/News/20087/Rechtlich-Schritte-gegen-diskriminierenden-Netzzugang.html
Übrigends hat jeder Endverbraucher als jederman gem. §§ 20 Abs. 1, 21 EnWG Anspruch auf Zugang zu den Netzen und Netznutzung (Zugang zu den Energieversorgungsnetzen also nicht im Wortsinne).
Viel Spaß dabei. Man wird wohl Sicherheiten zu stellen haben (?!!).
Wenn der Netzzugang irgendwann einmal befriedigend geregelt sein wird, stehen die neuen Anbieter immer noch ohne Gas da, weil die Gasmengen zumeist immer noch gebunden sind.....
Auch für Bahnreisende reicht es nicht, dass die Weichen gestellt sind, wenn dann kein Zug kommt.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt