Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke München => Thema gestartet von: redbluewitch am 17. Juli 2006, 11:45:47
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sollte es dazu schon einen Thread geben, so habe ich den nicht gefunden
Das Landgericht München I hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die Kürzung der Erdgas-Rechnung durch den Kunden unberechtigt ist, weil die Stadtwerke München Versorgungs GmbH (SWM) glaubhaft gemacht haben, dass die streitigen Gaspreis-Erhöhungen der Billigkeit entsprechen, da damit lediglich die gestiegenen Bezugskosten der SWM an den Kunden weitergegeben worden seien. Den von den SWM vorgelegten Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft lasse sich entnehmen, dass die Zunahme der Preise beim Gasbezug höher sei als die Erhöhung der Preise beim Absatz an die Tarifkunden und damit die Rohmarge gesunken sei.
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=15401&g=gas
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@redbluewitch
Diese Entscheidung wurde bereits hier im Forum behandelt:
Stadtwerke München (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=1855)
Verivox war auch schon einmal aktueller.
So wurde das Gaspreis- Urteil des OLG Karlsruhe dort bisher nicht berichtet, dafür jedoch im Strom-Magazin und im ZfK- Tagesticker.
Aus diesem geht ganz klar hervor, was der Gasversorger nachweisen muss. Dem wurde die SWM bisher nicht gerecht.
Anders als das LG München I sieht es das LG Oldenburg (WuM 2006, 162).
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt