Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: Lastorder am 12. Juli 2006, 21:16:06
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Hallo,
nach meinem Gaspreisprotest mit entsprechenden Zahlungskürzungen haben mir die Stadtwerke nun zum 30.09.2006 den Liefervertrag gekündigt (normaler Tarif ohne Extras, Kündigungsfrist lt. AGB: 1Monat).
Frage: Gibt es mit der Gasmarktliberalisierung zum 01.10.2006 noch diese allgemeine Lieferverpflichtung des örtlichen Gasversorgers oder gilt ab da eine andere Rechtslage.
Sprich: Muss ich mich um einen neuen Gaslieferanten (wenn ja: wie und wo) bemühen oder kann ich einfach abwarten, weil eine Versorgungssperre rechtlich nicht durchsetzbar wäre.
Danke im Voraus für Eure Antworten
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@Lastorder
Welcher lIefervertrag?
Zur Grundversorgung sind diee verpflichtet.
Bitte lesen Sie hier im Forum die letrzten 4 Wochen, ist viel Arbeit, ergibt aber einige Antworten auf Fragen. Nutzen Sie auch die Suchfunktion und schauen Sie unter www.energienetz.de Dort finden Sie ähnliche Fälle wie den Ihren.
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@Lastorder
Weil es keinen anderen Erdgaslieferanten gibt, besteht ein Anspruch auf Belieferung neben energierechtlichen Bestimmungen auch nach kartellrechtlichen Vorschriften, etwa nach § 19 GWB.
Alles längst obergerichtlich geklärt.
Gasmarktliberalisierung gab es schon zum 28.04.1998, im Mai 2003, zum 01.April 2006, nun angeblich wieder im Oktober......
Wegen der Kündigung sofort die Kartellbehörden einschalten und ggf. gerichtliche Schritte erwägen, vgl. LG Mönchengladbach.