Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => T => Stadt/Versorger => Thüringer Energie AG => Thema gestartet von: ursel56 am 12. Juli 2006, 17:52:03
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Hallo liebe Forumsleser,
obwohl sehr viele von den Gaspreiserhöhungen betroffen sind, hört man viel
zu wenig voneinander und ist doch mehr oder wenig Einzelkämpfer. Ich habe einen
älteren Vierseitenhof und die Erhaltung desselben geht langsam aber sicher einer
Schmerzgrenze entgegen.
Von 2002 bis 2004 ist mein Gasverbrauch stetig gesunken, die monatliche Belastung
um ca. 50,00 Euro gestiegen. Im vergangenen Jahr habe ich erstmals meinen Einwand
laut Musterschreiben erhoben und die Einzugsgenehmigung zurückgenommen.
Im gegenseitigen Einvernehmen durfte ich die Abschlagszahlungen von 240,00 Euro
auf 210 kürzen. Im Januar sollte ich anrufen, den Zählerstand durchgeben und habe
dabei erfahren, dass bis Jan. 2006 keine Nachzahlung erforderlich wären. Der Schock
kam mit der Gasabrechnung für 2005 im Juni! Eine Nachzahlung von über 500 Euro
und die Abschlagszahlung auf ca. 270 Euro hochgesetzt.
Wieder habe ich Widerspruch eingelegt und mitgeteilt, dass ich die Abschläge auf 220
Euro kürzen werde und als Nachzahlung nur 200 Euro akzeptiere. So erfolgte auch die
Einzahlung( mit entspr. Vermerken).
Bis heute erhielt ich noch keine Antwort, stattdessen heute die Mahnung mit Androhung
der Gassperre. Das Verrückteste aber, jeglicher Zahleingang wird mit der ältesten Forderung
verrechnet, d.h. mit der Nachzahlungsforderung.
Damit hätte ich für Juni noch keinen Abschlag bezahlt, da ich ja erst die 500 Euro
aus der Nachzahlung begleichen muss.
Obwohl ich nicht bereit bin, diese hohe Nachzahlung zu begleichen, wird dies automatisch
getätigt. Außerdem fallen ab nächster Woche Mahngebühren an.
Jetzt kommt der berühmte Paniksatz. „Hoffentlich wird es kein Fass ohne Boden.“
Gibt es vielleicht Kunden von EON Thüringen, denen es ähnlich geht?
Wie nun weiter? Aufgeben und damit sich ergeben ( bei einem Jahresüberschuss von über
100 Mio. Euro für EON) oder weiterkämpfen mit ungewissen Ausgang?
Herzl. Grüße aus Thüringen
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Hallo Ursel
Leider hast Du Recht damit das man zu wenig voneinander hört. In meinem Falle liegt es etwas anders, denn wir sind dem Aufruf des Thüringer Verbraucherschutz gefolgt uns gegen die hohen Gaspreise zur Wehr zu setzen. Wir schicken seitdem alle Originalschriften von und an E.ON an die VZ. Dann überwiesen wir einen Prozesskostenvorschuss und erteilten Rechtsanwalt Fricke die Vollmacht uns bei einer Gemeinschaftsklage gegen E.ON Thüringen zu vertreten. Seitdem ist allerdings sehr viel Wasser die Saale hinunter geflossen.
Wir haben Widerspruch per Musterbrief eingelegt und den alten Abschlag weitergezahlt. E.ON ließ nicht lange auf sich warten und drohte mit Sperrung der Gaszufuhr. Also haben sie erneut einen Musterbrief vor den Latz bekommen http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/site__1717/
Daraufhin entschuldigten sie sich und es war Ruhe bis jetzt. Nach der Jahresabrechnung und meinem Brief in dem ich E.ON mitteilte was ich an Abschlägen zu überweisen bereit bin, kam erst ein Brief in dem Stand das sie meinen "Widerspruch aufrechterhalten" aber nach wie vor auf ihre offenen Forderungen bestehen. Im zweiten kam dann die Zahlungserinnerung Gasbezug mit erneuter Drohung das Gas abzustellen.
Der Thüringer Verbraucherschutz ist etwas träge und daher empfehle ich dir im Energienetz Mitglied zu werden und für einen kleinen Jahresbeitrag
Unterstützung zu erhalten. Aufgeben kommt gar nicht in die Tüte, lass die
Gasaffen drohen und erteile ihnen Hausverbot. Wie du schreibst ist der Ausgang ungewiß, daher ist es besser für den Fall der Fälle eine Rücklage zu bilden um beim schlechtesten Ausgang zahlen zu können. Ein großer Fachmann ist Rechtsanwalt Herr Fricke und hier im Forum wirst du durch seine Beiträge und natürlich auch durch Beiträge der anderen Spezies alles erfahren was dir weiterhilft. Ich drück dir die Daumen !!!
Grüße aus Bad Klosterlausnitz/ Thüringen :wink:
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@ursel56,
sofern Sie Widerspruch mit Musterbrief eingelegt haben und sich dabei auf § 315 BGB berufen, ist alles o.K.
Diesec Spielchen kenne ich jetzt von fast allen deutschen Gasversorgern.
Neu dabei ist, dass E.ON Thüringen jetz eine Sperrandrohung verkündet, obwohl denen der ganze Sachverhalt bekannt ist.
Haben Sie denn Ihre 200 € Nachzahlung auf Ihre Abrechnung mit Preisen vom Sept. 2004 errechnet?
Oder haben Sie nur einfach die Nachzahlung geschätzt. Bitte nähere Erläuterung. Sofern Sie nur gesagt haben, "ich zahle dann mal 200 €", dann haben die E.ON Thüringen recht mit ihrere Sperrandrohung.
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Moin:
@ursel56
Auf jeden Fall solltest du bei allen Zahlungen an dein EVU auf dem Überweisungsbeleg vermerken, wofür der überwiesene Betrag ist. Da du wahrscheinlich Strom und Gas von einem EVU erhältst, solltest du auch für jede Energieart eine separate Überweisung vornehmen.
Also nicht:
"Abschlagszahlung Juli 2006"
sondern:
Abschlagszahlung Strom Juli 2006
Abschlagszahlung Gas Juli 2006
Auf der letzten Jahresverbrauchsabrechung hat dir dein EVU die Höhe der zukünftigen Abschlagszahlungen je Energieart mitgeteilt. Du kürzt dann also den Betrag der Abschlagszahlung für Gas entsprechend deinen eigenen Berechnungen, die auf dem Gaspreis von 2004 basieren.
Gruß
Fidel
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@ursel56
@Tomas
Falsches Forum, Herr Cremer bitte verschieben.
Mit E.ON Thüringen habe ich gestern wegen diverser Mahnschreiben unter Hinweis auf eine mögliche Versorgungseinstellung nach § 33 AVBV gesprochen.
Dort meint man, die Schreiben seien ungeschickt. Im Servicecenter selbst scheint den Mitarbeitern nicht mehr ganz wohl dabei zu sein.
Nach wie vor soll wohl gelten, was ich mit Mitarbeitern der GVT und Vertretern der Rechtsabteilung der Thüga aus München hier in Jena besprochen habe, dass Mahnsperren gesetzt werden und keine Sperrandrohungen erfolgen, wenn Unbilligkeit eingewandt wurde.
Jeder Betroffene sollte indes von dem Unternehmen - zur Meidung einer gerichtlichen Auseinandersetzungeine - eine unverzügliche schriftliche Erklärung verlangen, dass von einer Sperrandrohung nach Unbilligkeitseinwand kein Gebrauch gemacht wird, weil nach der Rechtsprechung des OLG Karlsruhe nun einmal keine fälligen Forderungen bestehen.
Vorsorglich schriftlich Hausverbot für Versorgungseinstellungen erklären.
Sollte eine solche schriftliche Erklärung von E.ON nicht innerhalb sehr kurzer Frist eintreffen, dann bitte ggf. Thüringer Wirtschaftsministerium (Herrn Jürgen Lange/ Herrn Pultke) sowie die 8. Beschlussabteilung des Bundeskartellamtes in Bonn per Mail/ Telefon/ Fax informieren und zudem ggf. Anwalt einschalten, um die notwendigen Schritte vorzubereiten, damit wieder Frieden einkehre und man mit seiner Familie wieder ruhig schlafen kann.
Es ist tatsächlich so, dass große Verunsicherung erzeugt wird, was nicht hinnehmbar ist.
Richtig ist, dass die Verbraucherzentrale Thüringen Vorbereitungen getroffen hat, um das ihre zu tun. Wer diesbezüglich Rückfragen hat, wende sich ausschließlich dorthin.
Ich selbst kann dazu -erst recht an dieser Stelle - keine Aussagen treffen, wofür ich um Verständnis bitte.
Weil sich von den vielen Thüringern, die sich alle einzeln zur Wehr setzen viele als Einzelkämpfer empfinden, sollte man ggf. an die Medien herantreten und von seinen Erfahrungen berichten, darüber auch den Kontakt zu anderen suchen, im näheren Umfeld Mitstreiter finden und sich untereinander vernetzen, so wie es etwa die E.ON- Kunden in Paderborn und Umgebung erfolgreich praktizieren.
Man mag es nicht glauben, wie viele Thüringer sich bereits wehren.
Und bitte eines nicht vergessen:
Aus der Thüringer Denkfabrik kam der Anstoß.
http://www.taz.de/pt/2004/10/16/a0336.1/text.ges,1
Gemeinsam kann man mehr erreichen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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Hallo,
auch ich habe eine von diesen Mahnungen mit Sperrandrohung gem. §33AVBV erhalten und mich heute telefonisch an den Kundendienst von e.on Th gewandt.
Die Aussage von Herrn Fricke, daß den Mitarbeitern nicht ganz wohl bei der Sache ist, kann ich nur bestätigen.
Anscheinend scheint man aber auch etwas überfordert zu sein, mein Anfang Juni eingelegter Widerspruch gegen die Jahresrechnung scheint dort untergegangen zu sein (ich hatte der Jahresrechnung wg. falscher Ablesung und Unbilligkeit widersprochen).
Jedenfalls ist die Mahnung erstmal wieder vom Tisch.
Wobei es natürlich seitens e.on nicht hilfreich ist, auf jedem ihrer Schreiben eine andere Postadresse anzugeben.....da kann schon mal was verloren gehen. :twisted:
Da schreib ich lieber per Mail, was e.on übrigens auch anstandslos akzeptiert.
In der Hoffnung, das sich hier im Forum noch mehr Thüringer finden
(auch wenn die Mehrzahl der Beiträge wahrscheinlich von hier kommt, Danke Herr Fricke)
Grüße
Frank
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@Frank
Nie mit telefonischen Auskünften zufrieden geben, sondern eine unverzügliche schriftliche Erklärung fordern, so dass dort der entsprechende Druck entsteht und die Schreiben der Mahnläufe endlich geändert werden.
Damit hilft man nicht nur sich, sondern zugleich auch allen anderen Betroffenen.
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@Ursel56
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um zum Eröffnungsbeitrag zurückzukommen. Dort wurde die Frage gestellt, ob Versorger mit "neuen" Überweisungseingängen zunächst die "alten" (ggf. unberechtigten) Forderungen tilgen dürfen.
Das dürfen sie natürlich nicht. Viele machen es aber trotzdem. Verlangen Sie, dass man die Eingänge korrekt zuordnet und verbucht!
Ich hatte vor einiger Zeit meinen Versorger (MITGAS) aufgefordert, diese Vorgehensweise abzustellen, und die Mahnungen schon allein wegen der rechtswidrigen Aufrechnung zurückgewiesen.
Es hatte zwar einige Zeit gedauert, aber dann hatte man sich sogar für die falsche Aufrechnung entschuldigt - natürlich ohne die Gesamtforderung zurückzunehmen (was natürlich auch nicht zu erwarten war).
Jetzt bekommen wir in regelmäßigen Abständen 2 Mahnungen - eine für die Rechnungsdifferenz 2004/05, eine für rückständige Abschläge 2005/06. Immerhin tut man nun dem Recht genüge.
Ergänzend kann ich empfehlen, immer den Zeitraum mit anzugeben: z.B.
Kd.-Nr.: 123456789 Abschlag Juli 2006 für Abrechnungsperiode 2005/06, Fälligkeit: 30.07.2006. So geht man ggf. ganz auf Nr. sicher. Und wenn man die Überweisungsvorlage gespeichert hat, macht es auch kaum zusätzliche Arbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
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Hallo liebe Forumsteilnehmer, oder sollte ich sagen – liebe Mitkämpfer,
vielen Dank für die aufschlussreichen Antworten.
Meinen „Schlachtplan“ habe ich entworfen und ich danke euch für eure
Unterstützung.
Auf jeden Fall werde ich die Mahnung anfechten und verlangen, dass meine
sehr genau formulierten Überweisungen auch entsprechend verbucht werden.
Des weiteren werde ich mich doch um professionelle Hilfe bemühen, allein
habe ich weder Zeit, noch den Nerv und schon gar nicht die Fachkenntnisse
um mit diesem Paragraphenkram ( Entschuldigung Herr Fricke! ) klarzukommen.
Wie ich aus Herrn Cremer seiner Antwort entnehmen konnte, habe ich schon den
ersten Fehler gemacht. Zu meiner Schande muss ich gestehen, dass ich mit der
Gasabrechnung für 2005 nicht im geringsten klar kam und tatsächlich statt 500 Euro
einfach nur 200 zahlen möchte, zumal auch mein Verbrauch ein wenig gestiegen ist.
Die Rechenbeispiele hier im Forum konnten mir auch nicht sehr helfen,
wahrscheinlich – und das vermute ich mal ganz stark- sind da sehr viele überfordert,
wenn sie auf ihre Rechnung schauen. Zwei Erhöhungen konnte ich heraus
lesen. Auf die Endzahlen bin ich nie gekommen. Wichtig war der Verbrauch,
auch im Vergleich zum letzten Jahr und die Endsumme, daraus folgend die
monatlichen Belastungen.
Danke noch mal für eure Antworten!
Ursel
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@ursel56
dass ich mit der
Gasabrechnung für 2005 nicht im geringsten klar kam
In dem Fall und auch für die Berechnung der neuen Abschlagssumme kann man sich entweder an den Bund der Energieverbraucher oder auch an die VZ wenden.
Schönen Gruß aus Friedrichroda
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Danke "Zeus" für deinen Hinweis. Ich habe heute über die Verbraucherzentrale Erfurt sehr kompetent Antwort erhalten.
Tschüß ursel56
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Na klasse, was macht man eigentlich, wenn E.ON auf meine Briefe überhaupt nicht reagiert? Im ersten Brief der Unbilligkeitseinwand, im 2. Brief eine Korrektur meiner Abrechnung und die Aufforderung, meine Einzahlung korrekt zu verbuchen. Per Einschreiben ist nicht möglich, da nur
Postfachnummern angegeben sind. Trotzdem habe ich wenigstens den
Nachweis, dass ich die Briefe überhaupt weggeschickt habe, die Einlieferungsbelege habe ich wohlweislich ausstellen lassen.
Wie gesagt, keine Reaktion von E.ON.
Nach der freundlichen Erinnerung kam heute die erste Mahnung mit der Aufforderung bis 2.8.06 zu zahlen.
"Sollte uns der Betrag bis zum genannten Zeitpunkt nicht zur Verfügung stehen, sehen wir uns leider gezwungen, die Gasversorgung kurzfristig ohne nochmalige Ankündigung gemäß § 33 der AVBGasV einzustellen."
Die nehmen weder meinen Unbilligkeitseinwand noch die Aufforderung, meine Einzahlungen korrekt zu verbuchen zur Kenntnis.
Die Androhung der Gassperre wird nun doch konkreter. Es müssten doch eigentlich schon einige Thüringer ein ähnliches Schreiben erhalten haben.
Jetzt wird wohl die Beauftragung eines Rechtsanwaltes und das Hausverbot
für E.ON folgen müssen.
ursel56
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qursel56,
Hausverbot wäre angebracht.
Kann den e.on einfach an den Zähler ran (Mietshaus oder ähnliches)?
Anderenfalls ist kein Blutdruck notwendig
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@Cremer
Ohne Blutdruck sieht es ganz schlecht aus.
Damit endet in der Regel die Stellung des Verbrauchers als Vertragspartner eines EVU.
@ursel56
Die Adresse lautet:
E.ON Thüringer Energie AG
z.H. dem Vorstand
Schwerborner Str. 39
99087 Erfurt
Faxnummer zu erfragen unter 0361/ 652 - 0
Man sollte wie oben aufgezeigt die unverzügliche schriftliche Rücknahme fordern und Hausverbot wegen einer Sperre erteilen.
Für das Hausverbot ist es gänzlich unerheblich, wo sich der Zähler befindet und ob es sich um ein Mietshaus handelt.
Nach fruchtlosem Fristablauf die weiteren Schritte unternehmen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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Hallo Herr Cremer,
es ist ein Vierseitenhof und es dürfte eigentlich keiner sofort an den Zähler.
Aber weiß mans?
Sie haben recht, der Blutdruck schießt schon etwas hoch. Aber E.ON ist verdammt groß..... David gegen Goliath?
Danke erst mal für die sofortige Antwort.
ursel56
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Danke auch Herr Fricke,
bin schon am Brief basteln und werde es als Mail senden.
Bei der letzten Mahnung habe ich doch eine Adresse entdeckt.
Das "Forderungsmanagment" managt aus Hildburghausen.
Meine Briefe gingen alle nach Jena. Jena, Erfurt, Hildburghausen - ich fürchte, die E.ON Damen und Herren verlieren den Überblick, bzw. freuen sich, wenn der Kunde den Überblick verliert.
In der Hoffnung, dass dies nicht geschieht
ursel56
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@Ursel56
Schicken Sie es an die Erfurter Adresse zu Händen des Vorstandes.
Dann landet es auf dem richtigen Schreibtisch und wird auch sonst bevorzugt behandelt, landet also nicht etwa in einem großen Waschkorb.
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Danke an alle, die mir in irgendeiner Weise geholfen haben.
Die Sperrandrohung ist vom Tisch, wobei sicher bald die nächste Mahnung
eindrudelt, da ich ja auch nicht bereit bin, diese hohe Nachforderung zu
begleichen.
Die Abschlagszahlung hat man sogar noch weiter heruntergesetzt, als ich bereit bin zu bezahlen, was mich natürlich sofort wieder stutzig macht????
Geärgert habe ich mich schon, dass ich es nicht bei der Stromrechnung genauso gemacht habe wie mit dem Gas. Aber im nachhinein ist das sicher nicht mehr möglich.
Gruß von ursel56
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@Ursel56,
wie hat man denn die geringere Abschlagszahlung begründet?
Stutzig wäre ich da auch, wenn mein EVU mir eine geringere vorschlägt, als diejenige, die ich errechnet hab.
Nicht das da ein Ei gelegt werden soll, wo dann eine Sperrung evtl berechtigt wäre.