Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiebezug => Strom (Allgemein) => Thema gestartet von: muli am 11. Juli 2006, 21:51:15
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Hallo,
als ich heute die Post öffnete traute ich meine Augen nicht 3800 € Nachzahlung. 15.000 kwh zwischen Mai und November 2005 mit einem 4 personen-privat-haushalt sollen wir verbraucht haben. (2 Erwachsene + 4 +1 jährige Kinder)
Sofort lief ich zum Zähler. Ich war sicher, daß ich falsche Daten übermittelt habe. Bein genauen nachsehen am Zählerschrank (dieser steht ausserhalb meines Grundstücks und ist nur von mir und EON zu öffnen) sah ich das der Zähler im November 2005 ausgetauscht wurde. Niemand hatte mich informiert und mich den Zählerstand nachprüfen lassen. Der stromverbrauch vor und nach dem Austausch war wesentlich niedriger obwohl später mehr Verbraucher angeschlossen waren und Winter war.
Beim Anruf beim Versorger (EON) hiess es. "Wir können Ihnen nicht helfen. Das hätten Sie protokollieren müssen. Da ist nichts zu machen"
3800 €!!! Ohne Vorwahnung trifft uns hart!
Was können wir tun?
Rechtsanwalt?
Gruss Muli
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@muli
Man kann Zählerüberprüfung nach § 19 AVBEltV für Alt- und Neuzähler verlangen.
Auch ausgebaute Zähler sind noch vorhanden.
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Moin:
@muli
Ich würde parallel zu der von RR-E-ft angeregten Vorgehensweise auch an die Presse kontaktieren. Z.B.
NDR Fernsehen
Stichwort: markt / abgezockt
20653 Hamburg
markt@ndr.de
(Betreff: abgezockt)
Allzuviel Publizität ist den meisten Unternehmen gar nicht so recht.
Gruß
Fidel
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@muli,
normalerweise wird ein Zählerwechsel schriftlich durch den Versorger angekündigt, so jedenfalls bei den SW KH.
Schriftlich folgendes an den Versorger:
Ich würde da auf alle Fälle Widerspruch einlegen (AVBEltV § 30 Abs. 1) wegen offensichtlichem Rechnungsfehler
Teilen Sie dem Versorger die Verbräuche aus den Vorjahren mit.
Was meinen Sie mit:
Ich war sicher, daß ich falsche Daten übermittelt habe
Hatten Sie selber den Zählerstand abgelesen?
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@muli
Man kann Zählerüberprüfung nach § 19 AVBEltV für Alt- und Neuzähler verlangen.
Auch ausgebaute Zähler sind noch vorhanden.
Nach Auskunft des versorgers werden sie nach 8 Wochen verschrottet. Das war auch in diesem Fall so.
Habe ich einen Anspruch darauf?
@Cremer
ich habe ihn jetzt im Mai aufgefordert abgelesen. In der Rechnung sah ich dann aber das er im November ausgewechselt wurde. Den alten Zähler habe ich nicht abgelesen. Habe den Wechsel auch gar nicht mitbekommen. Mit dem Ergebnis zwischen November und Mai auf dem neuen Zähler bin ich einverstanden.
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Hi Muli,
würde den Quatsch gar nicht lange mitmachen!
Wenn Du durch Belege (letzte 2,3 Abrechnungsperioden) nachweisen kannst, wie Euer Verbrauch war, und nur just in dem Zeitraum des Zählertauschs ein exorbitanter Peak, dann freundlich Widerspruch wg. Ablesefehler einlegen (siehe Anmerkung von Cremer), Hinweis ggf. noch auf die Nachweispflicht des Versorgers (siehe Anmerkung von Fricke) und nicht zahlen.
(vielleicht noch vorher kurz Überlegen, ob nicht doch im genannten Zeitraum für den 4jährigen Nachwuchs ein 220V-Kosmos-Elektrobaukasten und für die Frau eine 30kW-Hochleistungs-Mikrowelle angeschafft wurde)
Überschlagsmäßig (und zum Vergleich) müsstet Ihr ja in dem Zeitraum Mai bis November bei 15.000kWh Verbrauch rund um die Uhr 30 Stück 100W-Glühbirnen unter Strom gehabt haben. (und ich gehe mal davon aus, Ihr habt kein Gewächshaus!)
Gruß
Alex
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@muli,
nochmals,
Widerspruch gemäß Musterbrief einlegen und zusätzlic hauf den § 30 Abs. 1 hinweisen.
Stellen Sie die Zählerstände in Abrede!!!
Woher wissen Sie en Anfangszählerstand im November des neuen Zählers und sind damit einverstanden? Der kann auch einen Vorverbrauch haben.
Lassen Sie sich die Daten des Zählerwechsels geben (Zählerstand alter Zähler, Zählerstand neuer Zähler)
Ich glaube da lag ein Ablesefehler des Monteurs vor als der alte Zähler gewechselt wurde. Die 10.000 - Zahl ist wohl falsch gewesen, eine zuviel.
Hatte ich mal mit dem Wasserzähler, als dieser noch keine Zahlen, sondern Zahnrädchen mit Zahlen drauf hatte. Man hatte sich da auch um 1000 m³ vertan. Wurde aber anstandslos korrigiert.
Belegen Sie die verbräuche aus den letzten Abrechnungsperioden.
Und bitte schön, alles nur schriftlich!!
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Hallo,
inzwischen hat mir der Versorger mitgeteilt das sie den Zähler doch gefunden haben und ich eine Prüfung nach § 19 AVBEltV vornehmen kann. Ich habe die Überprüfung des Zählerstandes als auch der des Zählers beantragt. Die unstrittigen Rechnungsbeträge habe ich überwiesen. Dazu eine auf Basis der Vorjahre errechnete Summe für das strittige Jahr.
Jetzt kam plötzlich die Ankündigung einer Stromabschaltung!? Ist das in Ordnung?
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@muli,
Hatten Sie Widerspruch gemäß § 30 abs. 1 der AVBEltV eingelegt?
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@muli,
Hatten Sie Widerspruch gemäß § 30 abs. 1 der AVBEltV eingelegt?
ja natürlich, der wurde dann abgelehnt. Ich warte jetzt eigentlich auf den Zähler zur Überprüfung.
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ist die frage so schwer?
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Nein, ist sie eigentlich nicht. Gegen die Ankündigung einer Stromabschaltung kann man sich meines (bescheidenen) Wissens nach zum Beispiel mit einer einstweiligen Verfügung zur Wehr setzen.
Und nein, das ist eigentlich nicht in Ordnung.
Was mich ein wenig verwundert. Bei mir wurde wegen der bevorstehenden Zählerüberprüfung der strittige Betrag zur Zahlung ausgesetzt (ich bin aber bei den SW München).
ist die frage so schwer?
Jetzt kam plötzlich die Ankündigung einer Stromabschaltung!? Ist das in Ordnung?