Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => V => Stadt/Versorger => Vattenfall Berlin => Thema gestartet von: MikeV2002 am 10. Juli 2006, 17:30:59
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Hallo,
ich bin für dieses Forum wahrscheinlich zu doof!
Unter der Suchfunktion "Vattenfall" finde ich nur einen geschlossenen aktuellen Thread, der sich auf Vattenfall Berlin bezieht.
Gibt es hier jemanden, der einen Widerspruchsbrief an Vattenfall bezüglich der Abrechnung geschrieben hat?
Ich finde hier auf den Energienetz-Seiten nur einen Musterbrief für GAS.
Ansonsten finde ich irgendwelche Gerichtsurteile, die mir als Nichtjuristen nicht weiterhelfen.
Soll man nur gegen Gas Widerspruch einlegen, was ich schon im letzten Jahr gemacht habe?
Mit dem Strom scheint es ja wohl zu risikoreich zu sein, sonst gäbe es hier ja auch einen Musterbrief und nicht nur so einen nichtssagenden Thread wie mit "Hildchen".
Wenn ich meinen Stundenlohn hochrechne mit der Zeit, die ich für diesen eventuellen Widerspruch verbrauche, lohnt sich der Widerspruch sowieso nicht!
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@MikeV2002
Bitte hier lesen:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?p=14908
Vielleicht hilft ja das Suchwort "Strompreis" weiter:
aktuell 121 Ergebnisse.
Dabei vor allem die ältesten Beiträge beachten.
Schreiben wir aber ggf. sicher gern alles noch einmal neu, schon
wegen des Stundenlohnes.
Wenn man selbst der Meinung ist, dass der Aufwand nicht lohne, braucht man ggf. nicht noch andere damit beschäftigen, die auch eine entsprechende Rechnung aufmachen könnten.
Für diese lohnt sich nämlich eine Antwort auf so einen Beitrag gleich gar nicht.....
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@MikeV2002,
natürlich gilt für Strom das Gleiche wie bei Gas. Auch da können und sollten Sie Widerspruch einlegen.
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Musterbriefe gibt es u.a. auch hier für Strom:
http://www.vzs.de/UNIQ115281241014511/link27963A.html
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@RR-E-ft
Dieser Musterbrief basiert auf einer "Vorbehaltszahlung" des Kunden. Hier im Forum sind wir uns jedoch weitestgehend einig, dass von einer Zahlung unter Vorbehalt abzuraten ist. Auch wenn die Preisproblematik im Strombereich sicher etwas schwieriger ist, wäre es doch vor allem auch im Sinne einer "gemeinsamen Strategie" möglicherweise besser, von Vorbehaltszahlungen abzuraten.
Bei allem Verständnis für manche Verbraucherzentralen - die sicher nicht unbedingt angehalten sein sollten, dem Verbraucher gleich den riskantesten Weg zu weisen - würde der Kunde im Endeffekt auf einen (aussichtslosen) Rückforderungsprozess verwiesen. Und das wollten wir ja eigentlich so nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
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@Monaco
Da haben Sie vollkommen recht.
Die Verbraucherzentralen machen allerdings deutlich, dass man sich auch bei Strompreisen auf § 315 BGB berufen kann.
Hinsichtlich des Weges selbst rate ich von Vorbehaltszahlungen ab.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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Ich hatte nun an Vattenfall diesen Musterbrief, den man hier herunterladen kann, mit Änderung für Strom geschickt und in meiner Berechnung die Preise von September 2004 zugrunde gelegt.
Mein Verbrauch in der Vorjahres-Rechnung lag bei 2241 kWh, in der aktuellen Rechnung bei 2212 kWh. Meine Abschläge sollten sich von 79,- EURO alle 2 Monate auf 87,- EURO erhöhen.
Ich habe nun unten stehenden Antwortbrief von Vattenfall erhalten. Ich habe hier im Forum gelesen, daß man auf die Briefe nicht zu reagieren braucht. Für mich als Laien klingt der Inhalt aber so, als wäre Vattenfall im Recht.
Hier das Antwortschreiben
Sehr geehrter Herr...
vielen Dank, dass Sie sich an uns gewandt haben.
In Ihrem Schreiben fordern Sie von uns einen Nachweis, dass die Preise nach billigem Ermessen gemäß $315 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) erhöht wurden.
Vattenfall Europe Berlin AG&Co.KG versorgt Sie zu den Konditionen des Allgemeinen Tarifs Berlin Klassik.
Dieser wird in Berlin von der Preisgenehmigungsbehörde, der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen, geprüft. Eine Tarifgenehmigung ist nach ständiger Rechtsprechung ein gewichtiges Indiz für die Billigkeit des genehmigten Stromtarifes.
Die Preisgenehmigungsbehörde hat die neuen Preise für Ihr Produkt Berlin Klassik zum 01.05.2006 genehmigt. Einen Anspruch auf Erläuterung unserer Kalkulation haben Sie nicht. Die wesentlichen Bestandteile des Strompreises, d.h. Steuern und Abgaben sowie Netznutzungsentgelte, sind auf der Stromrechnung erläutert und auch im Internet einsehbar. Weitere Detaillierungen können wir aus Wettbewerbsgründen nicht darstellen.
Wir sind dazu verpflichtet die Preise nach Genehmigung durch die Senatsverwaltung öffentlich bekannt zu geben. Dieser Pflicht sind wir am 24.03.2006 nachgekommen.
Wir haben zur Kenntnis genommen, dass Sie mit der Preiserhöhung nicht einverstanden sind. Ein rechtswirksamer Widerspruch gegen die Preiserhöhung ist nicht möglich.
Die Möglichkeit der Kürzung ihrer Abrechnung besteht nicht. Wir bitten um unsere berechtigte Forderung. Ihre Rechtsauffassung haben wir zur Kenntnis genommen. Wir weisen darauf hin, dass wir diese nicht teilen und uns vorbehalten, von unseren Rechten Gebrauch zu machen, falls es zu Zahlungsrückständen kommen sollte.
Ihre jetzigen Abschlagsbeträge wurden nach dem zuletzt abgerechneten Verbrauch, also ca. 2.250 kWh, einschließlich des Verrechnungspreises und der Umsatzsteuer ermittelt. Sie umfassen 90% der zu erwartenden Forderung für die aktuelle Abrechnungsperiode.
Uns ist es wichtig, Sie mit unseren Leistungen zu überzeugen. Wir freuen uns, wenn wir Sie auch weiterhin zuverlässig und sicher mit Strom beliefern können.
Fragen beantworten wir gern unter 0180-1-267 267, Montag bis Freitag von 7-19 Uhr (9-18 Uhr 4,6 Cent/Min, 18-9 Uhr 2,5 Cent/Min. aus dem Festnetz der T-Com).
Mit freundlichen Grüßen
Vattenfall Europe Berlin AG & Co.KG
i.A.
S.G.
Muß ich jetzt die neuen höheren Abschläge zahlen, obwohl sich mein Verbrauch vermindert hat?
Vielen Dank für eine Antwort!!!
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@MikeV2002
Sie hatten wohl § 315 BGB eingewandt und einen nachvollziehbaren und prüffähigen Nachweis gefordert und sich auf die Unverbindlichkeit berufen, so dass die weitergehende Forderung nicht fällig ist.
Bei genügender Aufmerksamkeit wurde die Unbilligkeit der Gesamtpreise und nicht nur der Preiserhöhung gerügt.
Selbst die Erteilung der Tarifgenehmigung wurde bisher wohl lediglich behauptet.
Die Tarifgenehmigung verpflichtet nicht dazu, die Tarifpreise zu erhöhen und hiefür neue Tarife zu veröffentlichen. Sie ist lediglich Voraussetzung einer Tariferhöhung.
Ob davon Gebrauch gemacht wird, ist eine Ermessensentscheidung des Unternehemns, die sich nach § 315 BGB überprüfen lässt.
Es bestand deshalb gerade keine Verpflichtung zur öffentlichen Bekanntgabe einer Preiserhöhung.
Die Tarifgenehmigung, alle Antragsunterlagen einschließlich der Kostenträgerrechnung wurden wohl bisher nicht eröffnet, so dass noch nicht einmal geprüft werden kann, ob diese ggf. Zweifel an der Ordnungsgemäßheit des Tarifgenehmigungsverfahrens gebieren.
Entsprechende Urteile (insbesondere zu BEWAG) wurden bereits zugänglich gemacht.
Mehr kann an dieser Stelle nicht geleistet werden.
Lesen Sie doch einfach noch einmal "Fragen und Antworten" genau durch und auch die Strompreisurteile.
Lesen Sie etwa BGH ZNER 2005, 320, 322 re.Sp. unter d):
http://www.pontepress.de/pdf/200504U3.pdf
Nach diesem Urteil müssten selbst Wettbewerbern (Stromhändlern) gegenüber detailliertere Nachweise erbracht werden.
http://www.pontepress.de/pdf/5_BGH_U_v_30_4_2003.pdf
http://www.kanzlei-doehmer.de/bgb812_1.htm
Wenn danach immer noch nötig, müssten Sie sich ggf. sich im konkreten Einzelfall durch einen Rechtsanwalt beraten lassen.
In der Anwaltsliste finden Sie auch Berliner Kollegen.
Die Frage nach dem zeitlichen/ finanziellen Aufwand sollte dabei nicht wieder gestellt werden.
Dann lassen Sie es eben und rechnen einfach noch einmal Ihren Stundenlohn hoch.
Übrigends:
Wegen 30 kWh im Jahr weniger allein (ohne Unbilligkeitseinwand), kann man selbstredend keine Herabsetzung der Abschläge verlangen.
Vielleicht hatten Sie schnell mal ausgerechnet, was die 30 kWh im Jahr am Rechnungsbetrag ausmachen (Unsummen!!!).
Bei dieser Hitze braucht der Kühlschrank vielleicht mehr Strom.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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@RR-E-ft
Wie Sie in meinem Beitrag lesen konnten, habe ich IHREN Musterbrief verwendet und den Unbilligkeitseinwand erhoben.
Auf Ihre anderen Bemerkungen will ich gar nicht eingehen.
Wenn es Ihnen zu zeitaufwendig ist, einerseits hier Leute gegen die Energiekonzerne aufzustacheln, andererseits beleidigt sind, wenn man als Laie Fragen stellt, verzichten Sie doch einfach auf die Beantwortung.
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand eine SACHLICHE Antwort geben könnte.
Vielen Dank!!!
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@MikeV2002
So genau können Sie die Beiträge hier wohl nicht verfolgt haben, sonst wüssten Sie schon, dass Sie keinen Musterbrief von MIR benutzt haben können, weil es einen solchen hier nicht gibt. MEINEN Musterbrief können Sie also nicht benutzt haben.
Was nun genau in Ihrem Schreiben stand, kann auch keiner wissen, außer Vattenfall, die es bekommen haben.
Ich bedauere, überhaupt noch einmal auf Ihren Beitrag geantwortet und dafür Zeit aufgewendet zu haben, um die o. g. Entscheidungen zusammenzustellen.
Es war und ist nicht meine Absicht, irgend jemanden für oder gegen etwas"aufzustacheln".
Sie schon gar nicht.
Es wäre mir auch bei niemandem sonst aufgefallen.
Ggf. wurde da etwas falsch verstanden.
Vielleicht lesen Sie doch noch einmal hier:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?p=14908
@MikeV2002
In dem einen Link befindet sich doch gerade das Urteil des LG Berlin zu Strompreisen (BEWAG-Fall). Auch das Strompreisurteil des LG Potsdam ist im Forum besprochen.
Eine Empfehlung, was man tun soll, gibt es nicht.
Es gibt jedoch genug umfangreiche Hinweise, was man tun kann.
http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/site__1707/
http://www.energienetz.de/index.php?itid=1701&st_id=1701&content_news_detail=3671&back_cont_id=1701
Was man daraus macht, ist jedem selbst überlassen.
Dass man einen Musterbrief, der sich auf Gaspreise bezieht, derart ändern muss, dass aus dem Schreiben an den Versorger hervorgeht, dass man sich gegen unbillig einseitig bestimmte Strompreise wendet, liegt wohl auf der Hand.
Einen Musterbrief für jeden einzelnen Versorger gibt es nicht.
Man muss eben nur von Anfang an genauer lesen.
Auch diesen Thread.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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@Fricke
Nennen Sie es aufstacheln oder sonstwie.
Keinesfalls können Sie abstreiten, dass Sie (u.a. von Bild & Co gemachte) Stimmungen (gegen die EVUs) dankbar aufgreifen und zumindest verstärken, indem Sie arglosen Laien immer und immer wieder dazu raten, standhaft zu bleiben. Da diese Menschen weder den energiewirtschaftlichen noch den juristischen Background haben, sich selbst eine fundierte Meinung zum Thema zu bilden, ist es nur zu verständlich, dass sie natürlich standhaft bleiben, wenn ihnen ein mit Paragraphen nur so um sich werfender Rechtsanwalt immer wieder erzählt, sie wären im Recht. Nun, da die ersten EVUs sich ernsthaft zur Wehr setzen (nämlich in Form von Sperrungen), naht gewissermaßen die Stunde der Wahrheit. Ich beobachte mit Interesse, dass Sie nun offenbar versuchen, sich auf den Standpunkt zurückzuziehen "Ist doch eure Sache, wenn ihr eure Rechnungen kürzt und dann gesperrt werdet. Ich hab ja nur gesagt, dass ihr theoretisch bei Gültigkeit von Paragraph XY eigentlich irgendwie das Recht dazu haben könntet."
Waren Sie am Ende von Anfang nur auf der Jagd nach neuen Klienten?
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@ElCattivo
Das sind einfach mal glatte Unterstellungen.
Erstens habe ich keine von Bild & Co. gemachte Stimmung dankbar aufgegriffen.
Warum auch ?!
Vielleicht lesen Sie einfach einmal STERN Nr. 7/2005, S. 140 ff. oder SPIEGEL Nr. 41/2005, S. 108 ff. oder Stiftung Warentest:
http://www.stiftung-warentest.de/online/umwelt_energie/meldung/1232969/1232969.html
http://www.taz.de/pt/2004/10/16/a0336.1/text.ges,1
Wenn Ihnen auch diese Printmedien nicht behagen, gibt es ja noch andere Medien:
http://www.gaspreistabelle.de/gas/GText8.htm
http://www.radiobremen.de/nordwestradio/unterwegs/gaspreise.html
http://www.gmx.net/de/themen/finanzen/immobilien/mieten/722478.html
http://www.swr.de/report/archiv/sendungen/050228/02/frames.html
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/10/0,1872,3017130,00.html
http://www.mdr.de/umschau/2140746.html
http://www.mdr.de/fakt/aktuell/2179489.html
http://www.gmx.net/de/themen/finanzen/immobilien/wohnen/1277332.html
http://www.i12.de/aktuelles/strom-magazin-widerstand-gegen-strompreiserhoehungen-formiert-sich_54.html
http://www.stromtip.de/rubrik2/19620/3/Der-atuelle-Stand-bei-den-Gasversorgern.html
Ich finde, es gibt hier ein sehr gutes Angebot, das vor allem juristisch fundiert ist, wie die Gerichte bestätigen.
Offensichtlich ist es auch für Laien durchaus verständlich.
Weniger juristisch fundiert und verständlich sind oftmals die Reaktionen von Energieversorgern.
Wenn ich die Entscheidungen LG Oldenburg, LG Mönchengladbach, LG Düsseldorf, LG Bonn, zuletzt LG Koblenz richtig verstanden habe, hat kein Kunde eine Sperre zu besorgen, weil schon die Tatbestandsvoraussetzungen nicht vorliegen.
Aber auch dazu findet sich etwa in WuM 2005, 547 ff. ein Aufsatz veröffentlicht, der sonst auch woanders Platz gefunden hätte:
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=157027
http://www.agfw.de/762.0.html
Ebenso der BGH und die Stellungnahme von Frau Richterin am BGH Ambrosius:
http://www.mietgerichtstag.de/downloads/vortrag06ambrosius.pdf
Mithin ist nicht ersichtlich, warum man etwa empfehlen sollte, die Widersprüche zurück zu nehmen.
Dass mit Prozessen immer gewisse Risiken verbunden sind, wurde nicht verschwiegen und ist auch ersichtlich.
Immerhin enthält auch die Urteilssammlung die verschiedensten Entscheidungen.
Ob man von den bestehenden Möglichkeiten Gebrauch macht, muss ersichtlich jeder für sich entscheiden.
Und er findet auch die entsprechende Unterstützung.
Nun weiß ich nicht, ob Sie mit fundierter Meinungsbildung meinen, jeder Verbraucher sollte auch noch die Seminare des BGW u.a. zu § 315 BGB buchen. Das würde wohl zu teuer oder gibt es entsprechende Angebote?
Das Bundesministerium für Verbraucherschutz pp. hat Gelder zur Verfügung gestellt, mit denen die Verbraucherverbände u.a. umfangreiche Ausarbeitungen zum Thema Billigkeitskontrolle von Energiepreisen erstellen ließen und weiter lassen.
So gibt es das Gutachten von Prof. Arzt/ RAin Fitzner bei der VZ NRW zur Zulässigkeit von Gaspreiserhöhungen, ebenso wie die Energiedepesche Sonderheft, die ebensfalls in einem Projekt vom Bundesministerium für Verbraucherschutz pp. finanziert wurde:
http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/UNIQ115367875724656/link200079A.html
Diese können von jedem Verbraucher erworben werden.
Weitere Mittel wurden den Verbraucherverbänden gerade zur weiteren Aufklärung der Verbraucher zur Verfügung gestellt, wie den einschlägigen Bundestagsdrucksachen entnommen werden kann.
Nie waren die Verbraucher so gut über ihre Rechte informiert wie heute.
Die Versorger merken das und empfinden die daraus resultierende Situation eben als ungewöhnlich.
Wenn Sie den Markt wirklich im Blick haben, werden Sie wissen, welche WP- Gesellschaften und Großkanzleien auf den Zug aufgesprungen sind, und teure Beratungsangebote für die Energiewirtschaft in den Markt "gedrückt" haben.
Wenn Sie dann noch deren Inhalte kennen und diese mit der aktuellen Rechtsprechung vergleichen, könnten Sie ggf. ein Gefühl dafür entwickeln, welche Angebote ggf. juristisch fundierter sind - ganz abgesehen vom Preis- Leistungs- Verhältnis.
Ich kann mir auch gar nicht so recht vorstellen, dass Versorger wie swb, Gasag oder Enso wirklich an Versorgungssperren denken.
Schließlich gibt es ja Gerichte.
Nach alldem möchte ich Ihre nicht unbedingt sachliche Kritik nicht gelten lassen.
Wenn man mir etwas anlasten möchte, dann doch wohl, dass ich die bestehenden Möglichkeiten aufgezeigt habe und danach ggf. eine Stimmung erst entstanden ist.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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@ElCattivo,
wir können hier nur Tipps geben und aus eigener Erfahrung berichten oder auch vermitteln.
Eine richtige Beratung findet nicht statt.
Dazu dienen die diversen Fachanwälte.
Auch die letztendliche Entscheidung, wie jeder einzelne weiter verfahren will, können wir ihm nicht abnehmen.
Vergessen Sie bitte nicht, dass wir alle dies hier ehrenamtlich machen. Herr Fricke wendet da einen nicht unerheblichen Teil seiner Arbeits- und Freizeit dafür auf. Haben Sie schon mal verfolgt, wie oft er hier im Forum am Tage drin ist? Ich finde ihn morgens um 7.30 als auch bis nachts um 24.00 Uhr im Forum!!
Es ist nun aber auch vielleicht die Eigenart eines Rechtsanwaltes solche Dinge aus einer anderen Brille zu sehen.
Beratung ist sein Job und dafür möchte er normalerweise ein Honorar haben.
Dies nehme ich zum Anlass ihm dafür einen herzlichen Dank auszusprechen.
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@ElCattivo
Sie liefern sich jetzt schon seit Wochen ausschließlich mit Herrn Fricke einen offenen Schlagaustausch.
Auf welcher Seite sie stehen,ist ja nun hinreichend bekannt.
Auffallend ist,dass sie auf keinerlei Beiträge von uns hier vertretenen Verbrauchern antworten.Das bestätigt mich in meiner Annahme,dass sie die Verbraucher alle für dumm halten.Sie haben es in ihrem letztem Tread natürlich geschickter ausgedrückt.
In gewisser Hinsicht haben sie recht:Wir haben natürlich nicht das fundierte Wissen im Energierecht,wie etwa ein Fachanwalt!
Aber zwei Jahre Beschäftigung mit diesem Thema prägt gewissenmaßen und ich glaube schon,dass die meisten Widersprüchler wissen,auf was sie sich eingelassen haben.Schließlich sind wir alle mündig.
Zitat von Ihnen:Nun,da sich die ersten EVUs ernsthaft zur Wehr setzen(nämlich in Form von Sperrungen),naht gewissermaßen die Stunde der Wahrheit.
Die Rechtssprechung zur Sperrung u.die diversen Urteile hierzu dürften mittlerweile auch ihnen hinreichend bekannt sein.Deshalb verstehe ich diesbezüglich ihren Satz nicht.
Sind sie nicht auf dem neuesten Stand? Oder ist es nur Ignoranz?
Auch gibt es neue Urteile zu § 315,betreff der Wirksamkeit von Preisgleitklauseln, zu Gunsten der Verbraucher.
Die werden jedoch in keinster Weise von Ihnen erwähnt.
Wären sich die Versorger so sicher,dass sie im Recht sind mit ihren Forderungen,so würden schon weitaus mehr Mahnverfahren eingeleitet bzw.von EVUs eingeleitete Klagen anhängig sein.Und dies ist eben nicht der Fall.
Einen abschließenden Satz noch:
Ich persönlich warte schon seit fast zwei Jahren darauf,dass mein Versorger in Aktion tritt.
Aber man wartet ab und möchte sich an anderen Urteilen orientieren,so wurde mir in einem Schreiben mitgeteilt.Das ist eine Bestätigung für mich,wie unsicher man sich in den Reihen der Versorger ist.
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@hollmoor,
moin, moin,
Wären sich die Versorger so sicher,dass sie im Recht sind mit ihren Forderungen,so würden schon weitaus mehr Mahnverfahren eingeleitet bzw.von EVUs eingeleitete Klagen anhängig sein.Und dies ist eben nicht der Fall.
Einen abschließenden Satz noch:
Ich persönlich warte schon seit fast zwei Jahren darauf,dass mein Versorger in Aktion tritt.
Aber man wartet ab und möchte sich an anderen Urteilen orientieren,so wurde mir in einem Schreiben mitgeteilt.Das ist eine Bestätigung für mich,wie unsicher man sich in den Reihen der Versorger ist
Ich warte auch schon lange.
Auf der Fernsehdiskusion am 22.11.05 hatte der Geschäftsführer der SW KH öffentlich angekündigt, er wird mich verklagen, "wenn 600 € Außenstände überschritten sind, dann ist man revisionsfähig"
Hatte ihm seinerzeit mitgeteilt, "ich freue mich auf die Klage"
Bis heute ist nichts passiert, obwohl die SW KH aus der Jahresrechnung 14.12.2005 auf etwa 650 € pochen.
Hatten die SW KH jetzt aufgefordert aufgrund des Urteils des LG Dresden, die Kosten aus 2005 auszubuchen.
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@ElCattivo
Sie liefern sich jetzt schon seit Wochen ausschließlich mit Herrn Fricke einen offenen Schlagaustausch.
ist nicht wahr, fragen Sie Herrn Cremer
Auf welcher Seite sie stehen,ist ja nun hinreichend bekannt.
Auffallend ist,dass sie auf keinerlei Beiträge von uns hier vertretenen Verbrauchern antworten.
Könnte daran liegen, dass mich bis jetzt keiner der Verbraucher angesprochen hat, also worauf antworten?
Das bestätigt mich in meiner Annahme,dass sie die Verbraucher alle für dumm halten.Sie haben es in ihrem letztem Tread natürlich geschickter ausgedrückt.
Ich halte niemanden für dumm, weise nur darauf hin, dass die wenigsten Verbraucher Experten auf diesem Gebiet sind. Das hat mit Dummheit nichts zu tun und ist an sich auch nicht weiter schlimm. Bedenklich finde ich es nur, wenn man dennoch meint, zu allem seinen Senf dazugeben zu müssen. Ich zum Beispiel habe keinen blassen Dunst, wenn es um Gartenbau geht. Und genau deshalb käme ich auch nie auf die Idee, mich zu diesem Thema zu streiten. Wenn es um Energiewirtschaft geht, meint seltsamerweise jeder, er könne mitreden. Schade nur, dass selbst Interessenvertreter (Cremer) immer wieder mit (bestenfalls) Halbwissen glänzen.
In gewisser Hinsicht haben sie recht:Wir haben natürlich nicht das fundierte Wissen im Energierecht,wie etwa ein Fachanwalt!
Aber zwei Jahre Beschäftigung mit diesem Thema prägt gewissenmaßen und ich glaube schon,dass die meisten Widersprüchler wissen,auf was sie sich eingelassen haben.Schließlich sind wir alle mündig.
Ohne die Mündigkeit der Widersprüchler in Frage stellen zu wollen (was hat das eigentlich damit zu tun?), möchte ich doch leichte Zweifel anmelden, dass tatsächlich jeder weiß, worauf er sich eingelassen hat. Man lese nur das letzte Posting von MikeV2002 ...
Zitat von Ihnen:Nun,da sich die ersten EVUs ernsthaft zur Wehr setzen(nämlich in Form von Sperrungen),naht gewissermaßen die Stunde der Wahrheit.
Die Rechtssprechung zur Sperrung u.die diversen Urteile hierzu dürften mittlerweile auch ihnen hinreichend bekannt sein.Deshalb verstehe ich diesbezüglich ihren Satz nicht.
Sind sie nicht auf dem neuesten Stand? Oder ist es nur Ignoranz?
Auch gibt es neue Urteile zu § 315,betreff der Wirksamkeit von Preisgleitklauseln, zu Gunsten der Verbraucher.
Die werden jedoch in keinster Weise von Ihnen erwähnt.
Diese Urteile sind mir bekannt. Die Frage scheint mir, ob Ihnen die anderslautenden bekannt sind. Kurzum: Die absolute Wahrheit scheint noch nicht gefunden, also woher diese absolute Sicherheit, im Recht zu sein?
Wären sich die Versorger so sicher,dass sie im Recht sind mit ihren Forderungen,so würden schon weitaus mehr Mahnverfahren eingeleitet bzw.von EVUs eingeleitete Klagen anhängig sein.Und dies ist eben nicht der Fall.
Einen abschließenden Satz noch:
Ich persönlich warte schon seit fast zwei Jahren darauf,dass mein Versorger in Aktion tritt.
Aber man wartet ab und möchte sich an anderen Urteilen orientieren,so wurde mir in einem Schreiben mitgeteilt.Das ist eine Bestätigung für mich,wie unsicher man sich in den Reihen der Versorger ist.
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@ElCattivo
Vielen Dank für die promte Antwort.
Mein Tread gibt meinen persönlichen Eindruck wieder.Deshalb gehe ich auch nicht weiter auf alle ihre Antworten ein.
zu Punkt 1 können sie natürlich per PN mit Herrn Cremer Kontakt gehabt haben.Ich habe mir ihre Treads angeschaut.Ihre Antworten folgten immer auf Treads von Herrn Fricke.Aber das nebenbei!
zu Punkt 2
Natürlich sind mir auch die anderen Urteile bekannt,sind hier ja schließlich schön aufgeführt,soweit bekannt m.Aktenzeichen.Also für jeden hier einsehbar.
Leider werden Die,für den Versorger negativ ausgefallenen Entscheidungen,meist in keinster Weise von der Gegenseite erwähnt o.auf ihren Homepages veröffentlicht.Es wurden im Einzelfall in der Vergangenheit nur die für die Versorger positiv ausgefallenen Urteile auf deren Seiten veröffentlicht.
Auf den Seiten des Bundes der Energieverbraucher sind jedoch alle Urteile,soweit öffentlich bekannt u.aktualisiert,aufgeführt.Die Mehrzahl der dabei positiv für den Verbraucher ausgefallenen Urteile zu einzelnen Klagen überwiegt im Moment,soweit ich das ersehe.Aber ich kann mich natürlich auch irren.
Dies ist ein Diskussionsforum und natürlich wird hier über die Energiepreise geschrieben,Fragen gestellt,Meinungen geäußert,Erfahrungen ausgetauscht etc.Dazu ist ein Forum ja nun mal da.
Da es ein aktuelles Thema im gesamten Land ist,das alle Verbraucher,die Energie beziehen,interessiert,ist es ganz natürlich,das jeder,wie sie es ausdrücken,seinen Senf dazu gibt.
Mir ist klar,dass über das sogenannte Recht im Einzelfall nur die Gerichte zu entscheiden haben.
Aber die Zurückhaltung der Versorger,betreff der Einforderungen von sogenannten Rückständen,sagt doch wohl alles!
Sie haben Recht!Die absolute Wahrheit scheint noch nicht gefunden,jedoch spricht die Zurückhaltung,in Sachen Forderungsklagen, der meisten Versorger für sich!
Auch dort ist man sich über die absolute Wahrheit nicht sicher!
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@ElCattivo
Also ich bin auch Verbraucher, ersichtlich einer, der sich selbst wehrt.
Und auf meine Fragen wurde auch nicht eingegangen, zum Beispiel hier:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=3698
Und wo wir dabei sind:
Wo ist denn nun schlussendlich die Differenz zwischen den gestiegenen Erdgasimportpreisen (Mai 2003 1,30 Cent/ kWh (netto) --> Mai 2006 2,17 Cent/ kWh (netto)) und den zwischenzeitlich gestiegenen Erdgasendverbraucherpreisen abgeblieben?
Neuestes Agitprop- Material:
http://www.presseportal.de/story.htx?nr=850213
Estland hat sich offensichtlich nichts vom Weltmarkt (wer soll das sein?) diktieren lassen:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=3641
Ist die vorgenannte erhebliche Differenz etwa in die Netzentgelte eingeflossen, zu denen BGW/ VKU gestern wieder anmerkten, man erwarte eine erzwungene Absenkung durch die Regulierungsbehörde zwischen 30 und 50 Prozent?
Wann ist damit zu rechnen, dass die sinkenden Netzentgelte die Verbraucher erreichen oder erhöht sich einfach nur die bisher allzu klein gerechnete Vertriebsmarge entsprechend und der Kunde geht bei den staatlichen Maßnahmen leer aus?
Ich habe bis heute nicht verstanden, warum es in klassischen Erdgaslieferverträgen mit dem Ersatzarbeitspreis zwar eine ölpreisunabhängige Preisuntergrenze, jedoch keine ebensolche Preisobergrenze gibt.
Wenn man die Risiken gerecht teilt, würde man wohl immer einen Korridor vereinbaren und nicht einen nach oben hin völlig unbegrenzten Preis, der jedoch nach unten durch ein Netz abgesichert ist.
Im wirksamen Wettbewerb wäre so etwas nicht durchsetzbar.
Eine solche Preisobergrenze haben die Stadtwerke Leipzig tatsächlich in ihrem begrenzten Angebot eingebaut.
Ich hätte auch von noch keinem Heizölhändler erfahren, der einen verbrauchsunabhängigen Grundpreis fordert oder am Markt durchsetzen kann.
Dort gibt es solche Preisuntergrenzen für die Brennstoffversorgung gerade nicht !!!
Insoweit wirkt derzeit bei einem jeden Erdgaskunden ein teilweises sog. take-or-pay, weil der Grundpreis immer zu entrichten ist, auch wenn man gar kein Gas abnimmt.
Ebenso lassen sich Erdgasversorger auch noch ihre Gasverteilnetze über Hausanschlusskosten und Baukostenzuschuss zusätzlich vergüten.
Kein Heizölhändler verlangt jedoch vom Kunden, dass dieser sich erst einmal vorab an der Finanzierung eines Tanklastzuges beteiligt, damit der Händler überhaupt mit einem solchen vorbeikommt, um Heizöl zu liefern.
Wer auf der Suche nach absoluten Wahrheiten ist, ist bei Gerichten an der falschen Adresse.
Diese sind dafür da, Streit zu entscheiden, nicht absolute Wahrheiten festzustellen, wobei sich die Philosophen darüber streiten, ob es absolute Wahrheiten gibt und ob der Mensch diese ggf. erkennen könnte.
http://de.wikipedia.org/wiki/Wahrheit
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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@ElCattivo
zu Punkt 1 können sie natürlich per PN mit Herrn Cremer Kontakt gehabt haben.Ich habe mir ihre Treads angeschaut.Ihre Antworten folgten immer auf Treads von Herrn Fricke.Aber das nebenbei!
Es ist eigentlich ziemlich egal, daher auch nur nebenbei: Ich habe eben mal auf mein Profil geklickt und mir sind gleich mehrere Antworten auf Beiträge von Herrn Cremer íns Auge gesprungen, aber sei\'s drum.
Dies ist ein Diskussionsforum und natürlich wird hier über die Energiepreise geschrieben,Fragen gestellt,Meinungen geäußert,Erfahrungen ausgetauscht etc.Dazu ist ein Forum ja nun mal da.
Da es ein aktuelles Thema im gesamten Land ist,das alle Verbraucher,die Energie beziehen,interessiert,ist es ganz natürlich,das jeder,wie sie es ausdrücken,seinen Senf dazu gibt.
Dagegen (Fragen, Meinungen, Erfahrungen) hätte ich ja gar nichts einzuwenden. Ich verstehe nur nicht, was einen Menschen dazu treibt, mit Vehemenz und selbst gegen fundierte Widersprüche Standpunkte zu vertreten, die objektiv falsch sind. Wieder einmal verweise ich beispielhaft auf Herrn Cremer. Aber ich komme vom Thema ab, sorry.
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@ElCattivo
Also ich bin auch Verbraucher, ersichtlich einer, der sich selbst wehrt.
Und auf meine Fragen wurde auch nicht eingegangen, zum Beispiel hier:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=3698
Ich habe nie den Anspruch erhoben, auf all Ihre Fragen einzugehen. Ganz im Gegenteil habe ich schon vor Wochen geschrieben, dass ich leider nicht über ausreichend freie Zeit verfüge, dies zu tun.
Nur ein Link zu dem von Ihnen offenbar immer wieder gern als Argumentationsunterstützung herangezogenen estnischen Gaspreis:
http://www.deutsch-estnisches-forum.de/defor_root/defor_deutsch/aktuelles_und_presse/2006_02/baltikum_gaspreis/baltikum_gaspreis.htm
Auf deutsch: Die zitierte EU-Statistik vergleicht Äpfel mit Birnen.
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@ElCattivo
Heute scheinen sie über ausreichende Zeit zu verfügen.
Ich,für meinen Teil,beende hiermit die Diskussion,betreff ihrer Beiträge,da ich nur mal kurz meinen Senf dazu loswerden wollte
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@ElCattivo
Heute scheinen sie über ausreichende Zeit zu verfügen.
Ich,für meinen Teil,beende hiermit die Diskussion,betreff ihrer Beiträge,da ich nur mal kurz meinen Senf dazu loswerden wollte
Tja, auch die Bösen dürfen mal Urlaub machen. :wink:
Ich hoffe doch, Sie sind jetzt nicht beleidigt?
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@ElCattivo
Warum sollte ich,dies ist doch ein Diskussionsforum!
Wenn sie sich denn selbst als Bösen sehen!
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@ElCattivo
Danke für die Antwort.
Ich finde es gut, dass sich hier auch Experten aus der Branche an der Diskussion beteiligen.
Das kann ja nur zur Versachlichung der aktuellen Diskussion beitragen, wenn sich nur alle um Sachlichkeit bemühen.
Sie schreiben oben, Ihnen seien alle Urteile bekannt.
Welche Urteile (Gericht, Datum, Aktenzeichen) fehlen denn hier, weil sie nicht bekannt geworden sind?
Könnten Sie solche - selbstredend anonymisiert - zur Verfügung stellen, damit sich hier nach Ihrer Lesart niemand verrennt, die Verbraucher sich noch fundierter informieren können?
Das wäre ein sehr konstruktiver Beitrag.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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@ElCattivo
Ich hab auch noch mal recherchiert u.somit mein letztes Wort zum Thema:@ElCattivo
Sie liefern sich jetzt schon seit Wochen ausschließlich mit Herrn Fricke einen offenen Schlagaustausch.
ist nicht wahr, fragen Sie Herrn Cremer
Auf welcher Seite sie stehen,ist ja nun hinreichend bekannt.
Auffallend ist,dass sie auf keinerlei Beiträge von uns hier vertretenen Verbrauchern antworten.
Könnte daran liegen, dass mich bis jetzt keiner der Verbraucher angesprochen hat, also worauf antworten?
Soviel zu ihrer Antwort meines Beitrages,betreff des Schlagaustausches ausschließlich zwischen Ihnen u.Herrn Fricke:
1.http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?p=14982&highlight=#14982
Soweit man das als Antwort sehen möchte!
2.http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?p=14538&highlight=#14538
Monaco sowie pitti haben sich beide direkt an Sie gewandt.Aber es kann ja sein,das sie auf Grund ihrer beruflichen Stellung nur mit Herrn Fricke kommunizieren möchten.
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Soviel zu ihrer Antwort meines Beitrages,betreff des Schlagaustausches ausschließlich zwischen Ihnen u.Herrn Fricke:
1.http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?p=14982&highlight=#14982
Soweit man das als Antwort sehen möchte!
Und was genau soll mir dieser Link sagen?
2.http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?p=14538&highlight=#14538
Monaco sowie pitti haben sich beide direkt an Sie gewandt.Aber es kann ja sein,das sie auf Grund ihrer beruflichen Stellung nur mit Herrn Fricke kommunizieren möchten.
Ohje, jetzt haben Sie mich aber erwischt. Da ist mir doch tatsächlich ein Thread durch die Lappen gegangen, in dem ich zwar selbst etwas geschrieben habe, dann aber nicht mehr darauf geachtet habe, ob noch andere Leute nach mir etwas schreiben. Schande über mich. Strafe: Urlaub und damit Freizeit für Internetdiskussionsforen bis zum Sanktnimmerleinstag! Mal im Ernst: Worauf wollen Sie eigentlich hinaus?
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Welche Urteile (Gericht, Datum, Aktenzeichen) fehlen denn hier, weil sie nicht bekannt geworden sind?
Könnten Sie solche - selbstredend anonymisiert - zur Verfügung stellen, damit sich hier nach Ihrer Lesart niemand verrennt, die Verbraucher sich noch fundierter informieren können?
Ich habe geschrieben, es würden welche fehlen? Ach so, wo denn? Ich weiß ja nicht mal, welche schon (wo eigentlich?) "da" sind. Alles, was ich schrieb war, dass ich mir nicht sicher bin, ob hollmoor bekannt ist, dass es auch Urteile gibt, in denen zugunsten von EVUs entschieden wurde.
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@ElCattivo
Ich wollte eigentlich nur ihre Antworten zu diesen Punkten widerlegen,deshalb die Links.
Aber es kann natürlich an der derzeitigen Hitze liegen,das man nicht mehr folgen kann. :wink:
Empfehlung:Entspannen sie sich,geniessen sie das Wetter und ihren Urlaub u.gönnen sie sich einen kühlen Drink! :lol:
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@ElCattivo
@hollmoor
Wenn man bedenkt, womit der Thread hier begann, mag es ja manchem famos erscheinen....
Ggf. wäre es ja möglich, sachlich fortzufahren, ohne sich gegenseitig Vorhaltungen zu machen, die nicht zielführend sein können.
Mir ist deutlich geworden, dass es durchaus durch Beiträge hier möglich ist, auf- bzw. anzustacheln.
Es ist jedoch nicht nötig, darauf einzusteigen.
Keepin´cool & get lässig.
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Welche Urteile (Gericht, Datum, Aktenzeichen) fehlen denn hier, weil sie nicht bekannt geworden sind?
Könnten Sie solche - selbstredend anonymisiert - zur Verfügung stellen, damit sich hier nach Ihrer Lesart niemand verrennt, die Verbraucher sich noch fundierter informieren können?
Ich habe geschrieben, es würden welche fehlen? Ach so, wo denn? Ich weiß ja nicht mal, welche schon (wo eigentlich?) "da" sind. Alles, was ich schrieb war, dass ich mir nicht sicher bin, ob hollmoor bekannt ist, dass es auch Urteile gibt, in denen zugunsten von EVUs entschieden wurde.
@ElCattivo
Hier ist die Sammlung,leider nicht komplett!Es erstaunt mich,das Ihnen die anderen Seiten dieser HP nicht bekannt sind.
Mal ein Aufruf an den Admin:
Bitte mal die Sammlung der Urteile aktualisieren!!!!!!!!!
Aber man entschuldige Dieses.Es ist nun mal Urlaubszeit! :wink:
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Gute Idee, ich geh jetzt an den Strand. Bis morgen! (http://forum.tour-magazin.de/images/smilies/new/bye.gif)
(http://forum.tour-magazin.de/images/smilies/new/jump.gif)
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@ElCattivo
Ich las oben:
Diese Urteile sind mir bekannt. Die Frage scheint mir, ob Ihnen die anderslautenden bekannt sind.
Daraus hatte ich gefolgert, Sie hätten solche Urteile - wo auch immer - gefunden, um diese zur Kenntnis zu nehmen, und daneben soll es noch anderslautende Urteile geben, die aber hier nicht bekannt wären.
Vielleicht verfallen wir jedoch alle schon eine beliebige Geschwätzigkeit, weil schlicht die Zeit zu lang ist.
Viel Spaß am Baggersee.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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Ich habe hier mehrere Urteilskommentierungen von Herrn Fricke gelesen, welche zu ungunsten des Verbrauchers ausgefallen sind.
Zuletzt meine ich beschrieb Herr Fricke ein Urteil aus München, wo es um die Zulässigkeit einer Sperrandrohung ging. Dies war umso interessanter als hier im Forum soviele sich davon betroffen fühlten. Sie die Kontaktzahlen des Münchner-Threads.
Also auch negative Entscheidungen werden hier sehr wohl bekannt gegeben, wie auch kommentiert und dabei die Fehler deutlich herausgearbeitet.
Es steht jedoch jedem frei hier andere, hier bisher nicht gepostete, negative Urteile reinzustellen. Zur Verunsicherung der Verbraucher trägt dies sicherlich bei. Es bietet jedoch auch die Chance sich eben genau mit diesen negativen Entscheidungen auseinanderzusetzen. Mit den positiven Entscheidungen tut man dies ja schon.
Ich freue mich auch mal was anderes zu lesen.
taxman
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@ Cremer
Sehr geehrter Herr Cremer,
würden denn Sie an meiner Stelle auf den Vattenfall-Brief antworten und die neuen höheren geforderten Abschläge zahlen? Nach den vielen Beiträgen hier bin ich nun total ratlos..............
Grüße aus Berlin
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@MikeV2002
Ich würde die Abschlagsforderungen des Versorgers in der geforderten Höhe nicht zahlen,sondern nur die von Ihnen errechneten Abschläge auf Preisbasis ihres Widerspruches,den ich leider,was Daten und Preise betrifft,nicht kenne.
Teilen sie Dieses ihrem Versorger noch mal mit.
Wenn sie den Wünschen ihres Versorgers Folge leisten,riskieren sie am Ende gar eine Überzahlung und das wollen sie doch wohl nicht!
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@MikeV2002,
also nach Widerspruch gemäß Musterbrief, geforderten Abschläge nicht zahlen, minimieren so, dass am Ende des Abrechnungszeitraumes auf der Preisbasis Sept. 2004 eine gute Nachzahlung rauskommt. Nur dann können Sie sicher sein, dem Versorger kein Geld in den Rachen geworfen zu haben :mrgreen:
Leisten Sie dann nur diese Differenz zu Ihrer erstellten Jahresrechnung.
ggf. überprüfen Sie vor Zahlung der letzten Rate die Fakten. Bei Gas bitte den Verbrauch mit den Gradtagzahlen für den letzten Monat hochrechnen
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Sehr geehrter Herr Cremer,
genauso, wie Sie es beschreiben, habe ich es gemacht.
"Leisten Sie dann nur diese Differenz zu Ihrer erstellten Jahresrechnung."
Ich habe nur diese Differenz überwiesen und nach den Preisen von Sept. 2004 die Abschläge nach meinem voraussichtlichen Verbrauch ausgerechnet und diese Rechnung an Vattenfall geschickt.
Ich habe jetzt trotzdem eine Mahnung erhalten, den nach Vattenfalls Meinung offenen Betrag der erstellten Jahresrechnung zu überweisen. Darauf muß ich ja reagieren, da Vattenfall anderenfalls ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten wird.
Soll ich mich einfach auf meinen 1. Brief berufen?
Übrigens, mit der GASAG hatte ich das gleiche gemacht Die haben anstandslos meine Berechnung akzeptiert.
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Herzliche Grüße aus Berlin
Mike
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@MikeV2002,
bleiben Sie hart.
Verweisen Sie auf §315 und dem Widerspruch
Die werdengarantiert nicht Mahnverfahren einleiten oder klagen, gleuben Sie mir.
Bir mir hat die SW KH dies auch nicht gemacht bei einmal 1450 € und 1400 € Aussenstände.
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@Cremer
Nur die harten kommen in den Garten.
Ich würde indes nicht garantieren, dass es keinen Mahnbescheid gibt.
Mitgas hat gerade zu einem Rundumschlag mit Mahnbescheiden ausgeholt und die VZ hat deshalb die Verbraucher informiert, wie diese sich verhalten sollen, glauben Sie mir.
Nur sind Sie eben kein Mitgas- Kunde.
Man sollte sich schon darauf einstellen, dass es auch zu einer aufwendigen gerichtlichen Auseinandersetzung kommen kann.
Das sollte man also schon dazu sagen und wird ja auch dazu gesagt.
Und dass bei manchem Amtsrichter noch Unsicherheit herrscht, ist auch bekannt und wird auch dazu gesagt.
Wer sonst noch solche Garantien gibt und was diese im Fall der Fälle nützen, ist nicht ersichtlich.
Es gibt jedoch den Prozesskostenfond des Bundes der Energieverbraucher, an dem sich Mitglieder beteiligen können.
Gäbe es Garantien, bräuchte man natürlich diesen Fond schon nicht.
Wenn ich es richtig verstanden habe, stellte sich auch die Frage nach dem zeitlichen Aufwand und da weist man dann besser darauf hin, dass es auch schon Klage- Schriftsätze mit 60 Seiten Umfang zu lesen gab, was ja auch Zeit erfordern kann.
Es ist nicht so, dass noch niemand verklagt worden wäre, glauben Sie mir.
Nur sollte man es ggf. um der Sache willen in Kauf nehmen.
Die Entscheidung muss man für sich selbst treffen.
Vattenfall kann man schlecht mit den Stadtwerken KH vergleichen.
Die Proportionen sind etwas anders.
Aber darauf kommt es am Ende nicht an.
Also bitte weiter sachlich am Thema bleiben.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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\"Vattenfall kann man schlecht mit den Stadtwerken KH vergleichen\"
Hat denn jemand hier im Forum schon Erfahrungen mit Vattenfall gemacht?
Zur GASAG kann ich nur sagen ich kann jedem raten, der noch unsicher ist, Widerspruch einzulegen. Die haben meine Preise anstandslos akzeptiert.
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@MikeV2002
Mich würde interessieren, wie Ihre Sache weitergegangen ist.
Mit Vattenfall mache ich gerade Erfahrungen. Nach Billigkeitseinwand gegen den Strompreis und Zahlung eines von mir für angemessen gehaltenen Preises nach der Jahresabrechnung kamen Mahnungen auf den Differenzbetrag zur Strompreisforderung. In der zweiten Mahnung wurde eine Sperre angedroht.
Eine Fristsetzung, die Sperrandrohung zurückzunehmen, hat Vattenfall verstreichen lassen. Die Schutzschrift habe ich beim Amtsgericht hinterlegt, übrigens nicht ohne ziemliches Stirnrunzeln der Angestellten, die sie entgegennahm.
Aufschlußreich war ein Gespräch mit der Berliner Kartellbehörde, dessen nüchternes Fazit lautet:
1. Seit der Öffnung des Stromversorgermarktes sei sie nicht mehr zuständig, sondern allenfalls das Bundeskartellamt
2. Vattenfall (früher Bewag) und Gasag hätten einst zugesagt, keine Sperren vorzunehmen, allerdings nur in dem Fall, dass sich auf § 315 berufende Verbraucher selbst eine Klage eingereicht haben, um den Strompreis gerichtlich feststellen zu lassen
3. Solche Klagen von Verbrauchern vor dem Landgericht hätten nach heutiger Lage der Dinge keine Aussicht auf Erfolg
4. Wer sich auf § 315 und die Unverbindlichkeit des Strompreises beruft, ohne dagegen selbst zu klagen, müsse mit einer zu Recht erfolgenden Sperre rechnen
Ich gebe nur das Fazit des Gesprächs wieder und kommentiere es nicht weiter.
Und zuletzt: von den beiden Anwälten, die vom BdE für Berlin angegeben sind, schließt einer die Befassung mit Strompreis-Sachen von vornherein aus. Die zweite Antwort steht noch aus.
Gruß up
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@up
Ganz schöner Unfug.
Selbstredend muss man nicht selbst klagen, da ja schließlich die Gegenseite nach der Unbilligkeitseinrede gegen einen einseitig festgesetzten Preis und Kürzung der Zahlungen etwas was will, bis zum Billigkeitsnachweis jedoch über keine fällige Forderung verfügt (BGH NJW 2003, 3131; Kammergericht Berlin, WuM 2005, 257).
Zum Glück sind für die Beurteilung der Rechtsfragen nicht solche Schiefnasen aus einer Behörde berufen, sondern unabhängige Richter.
Auch besteht schon Berliner Rechtsprechung zur Billigkeitskontrolle von Stromtarifpreisen (LG Berlin, NJW-RR 2002, 992; BGH NJW 2003, 1449 - BEWAG).
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@RR-E-ft
D\'accord. Aber man sollte besser wissen, mit welchen Antworten aus einer Behörde zu rechnen ist.
Außerdem: wenn die Gegenseite trotz nicht-fälliger Forderung etwas wollen sollte, nämlich gerichtlich, empfiehlt sich anwaltliche Vertretung. Sie unterschätzen das Problem.
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@up
Nach meiner festen Überzeugung:
Nie ohne Anwalt vor Gericht.
Nun wird aber niemand behaupten wollen, es gäbe gerade in Berlin zu wenig Anwälte. Es sind sicher mehr, als auf der Liste des Bundes der Energieverbraucher genannt sind.
Ist Liebling Kreuzberg schon im Ruhestand? :wink:
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@up
von der Kartellbehörde habe ich eine ähnliche Antwort erhalten.
Von Vattenfall bekam ich einen netten Brief (ich hatte, anders als im Forum geschrieben, den strittigen Betrag noch nicht überwiesen):
"wir danken für Ihre oben genannte e-mail und teilen Ihnen mit, daß wir hinsichtlich des derzeit offen stehenden Betrags eine Sperrung der Stromzufuhr nicht vornehmen werden."
Es ging dann noch mit freundlichem Geschwafel weiter und sie haben mir frohe Weihnachten gewünscht.
Ich habe den strittigen Betrag bisher nicht überwiesen, erhalte keine Mahungen mehr und zahle den vom mir vorgeschlagenen Abschlag.
Also, ich kann mich nicht beklagen.
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@daniela
Dabei wird es wohl auch verbleiben hinsichtlich der durch Vattenfall einseitig festgelegten Strompreise, deren Billigkeit das Unternehmen nach der Rechtsprechung des Landgerichts Berlin durch Offenlegung der Preiskalkulation darzulegen und zu beweisen hätte:
http://www.kanzlei-doehmer.de/bgb812_1.htm