Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: schumischulte am 05. Oktober 2004, 12:55:08

Titel: Was ist eine unangemessene Erhöhung des Gaspreises? 4%?????
Beitrag von: schumischulte am 05. Oktober 2004, 12:55:08
Hallo,
kann mir jemand sagen was eine unangemessene erhöhung ist(%) und ob ich auch bei 4% ein Beschwerdebrief mit einbehltung des Erhöhungsbetrages aufsetzten kann.
mfg

Michael
Titel: Was ist eine unangemessene Erhöhung des Gaspreises? 4%?????
Beitrag von: energienetz am 06. Oktober 2004, 17:00:08
gerechtfertigt sind derzeit höchstens 1,3 %, das ist ein Drittel der 4%, die Ruhrgas den Letzverteilern die Preise hochgesetzt hat. Die örtlichen Verteiler zahlen also 4% mehr. Da ihre Bezugskosten ca ein Drittel des Endpreises ausmachen, dürfte nur ein Drittel von 4% also um 1,3 % erhöht werden. Alles darüber hinaus gehende ist überhöht und sollte zurückgewiesen werden.
Titel: Was ist eine unangemessene Erhöhung des Gaspreises? 4%?????
Beitrag von: Anonymous am 07. Oktober 2004, 08:01:17
Hallo,

wenn ich es richtig gerechnet habe (mit Hilfe des Gasversorgers in Franken) findet bei mir eine Erhöhung von 3,3 ct/kwH auf 3,6 ct statt.

Da dies ca. 9% ist frage ich mich, ob das korrekt ist.

Die Verbraucherzentralen in Bayern empfehlen nicht Euer Musterschreiben, sondern eine Energieberatung (wo man sparen könnte).

Nun bin ich unsicher, ob ich Eueren Musterbrief verwenden soll oder nicht.

Könnt Ihr mir einen Tip geben?

Vielen Dank!

B.W.
Titel: Was ist eine unangemessene Erhöhung des Gaspreises? 4%?????
Beitrag von: energienetz am 11. Oktober 2004, 15:41:38
Nachdem du beide Argumente gehört hast, musst du nun selbst entscheiden. Du weisst ja, was dir jeweils geraten wird.