Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: RR-E-ft am 04. Juli 2006, 22:31:45
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Eine entsprechende Stellungnahme findet sich etwa hier:
http://www.competence-site.de/energie.nsf/3CFBC8F794D6718AC12571540032DC3D/$File/0602unbilligkeit%20von%20gaspreisen.pdf
http://www.zfk.de/navframe/hintergrund/hintergrund0105_2.pdf
Ersichtlich macht es einen ganz gewichtigen Unterschied, ob man nur die Preiserhöhung als unbillig rügt oder aber den Gesamtpreis, vgl. nur LG Heilbronn, welches einen eingeschränkten Prüfungsumfang aus dem gestellten Antrag herleitete, wonach die Preiserhöhung für unbillig und unwirksam erklärt werden sollte.
Deshalb ist es untunlich, lediglich einzelne Preiserhöhungen als unbillig zu rügen!!!
Aber darauf wird ja schon seit langem hingewiesen.
Nicht berücksichtigt wird in diesen Beiträgen, dass es zunächst einmal eines wirksamen Preisanpassungsrechts im Vertrg selbst bedarf, welches oft als AGB erst einmal nach § 305 BGB wirksam in den Vertrag einbezogen und zudem bei Strafe der Unwirksamkeit auch nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 BGB verstoßen darf.
Darauf werden die Versorger nunmehr durch die Gerichte in zunehmendem Maße aufmerksam gemacht.
Für den Kunden bedeutet dies, dass er die wirksame Einräumung eines Rechts zur einseitigen Leistungsbestimmung durch den Versorger zuvörderst bestreiten sollte.
Auch dazu trägt der Versorger die Darlegungs- und Beweislast.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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Hallo Hr. Fricke
Deshalb ist es untunlich, lediglich einzelne Preiserhöhungen als unbillig zu rügen!!!
untunlich = man soll es nicht tun
Deshalb soll man im Musterbrief "und gegen die Preishöhe an sich" hinzu schreiben.
Danke für Ihre Beiträge
ich verbleibe
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@cabello,
wenn ich Fricke richtig verstehe, sollte man auch im Musterbrief das Recht der einseitigen Preisanpassung durch den Versorger bestreiten.
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@Cremer
Da wurde ich richtig verstanden.
So könnte es etwa aussehen:
http://www.vzth.de/files/stories/276/Energiepreis-Widerspruch%20.pdf
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Die Anleitung der Kollegen BBH an Stadtwerke findet sich etwa hier:
http://agfw.de/fileadmin/dokumente/ver/2005/1._Halbjahr/Vortraege/13519_Preisbildung/13519_Wollschl_ger.pdf
http://agfw.de/fileadmin/dokumente/ver/2005/2._Halbjahr/Vortraege/13540_Preiskontrolle/13540_Wollschlaeger.pdf
Hier die Kurzfassung des AGFW- Auftragswerkes:
http://fern-nahwaermetechnik.de/fileadmin/dokumente/rec/Kurzfassung_Ver_ffentlichung_EHP.pdf
http://www.agfw.de/fileadmin/dokumente/rec/Gemeinschaftsaufsatz_Par315_et_0512.pdf