Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke Ansbach => Thema gestartet von: nogger am 03. Juli 2006, 16:51:50

Titel: Gasrechnung durch Zahlung annerkannt?Geht doch Rückforderg?
Beitrag von: nogger am 03. Juli 2006, 16:51:50
Hallo,
ich bin noch komplett neu hier, finde das Thema aber echt interessant.....!
Da kommt noch einiges auf die Gasversorger zu... :D
Kurze Darstellung meines Falles:
Ich hatte bis Ende Mai ein grösseres Büro angemietet, eine Nachzahlung für 2005 von 500 Euro bekomme, diese (leider...) bezahlt, und jetzt eine Schlussrechnung erhalten...!
Kann ich, wenn ich die Preiserhöhung, nach kaufmännischen Verständniss, herrausrechne, diese von der Schlussrechnung abziehen?
Hat damit jemand Erfahrung?
Oder sollte ich besser unter Vorbehalt zahlen und die weiteren Rechtsprechungen abwarten?
Es geht dabei um ca.100 Euro welche die Preiserhöhung ausmacht....!

Ein Vorteil habe ich, mir kann keiner mehr von den Stadtwerken die Versorgung kappen.....Gr!ns

Also würde mich freuen wenn jemand einen kurzen Tip für mich hat...

Grüsse aus Mittelfranken, Ansbach
 :wink:
Daniel
Titel: Gasrechnung durch Zahlung annerkannt?Geht doch Rückforderg?
Beitrag von: Cremer am 03. Juli 2006, 17:48:35
@nogger,

bitte informieren Sie sich hier im Forum aus den letzten 4 Wochen, ist viel Arbeit leider.

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In Kürze,

Wenn Sie Widerspruch gemäß § 315 BGB eingelegt haben (Musterbrief), dann eigene Rechnung erstellen auf der Preisbasis Sept. 2004. Da  Kommt jetzt garantiert weniger raus als die noch aussstehende Differenz. Deshalb brauchen Sie die Diffenz nicht zahlen bzw. nur die Differnez auf Ihre Jahresrechnung

Rückforderung des dann noch ausstehenden Betrages ist zwecklos, Sie müßten einen Rückforderungsprozess anstrengen, der negativ verlaufen wird.

Eine Aufrechnung mit den nächsten Abschlägen ist auch nicht statthaft