Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => Widerstand/Protest => Bundesweit / Länderübergreifend => Thema gestartet von: RR-E-ft am 28. Juni 2006, 17:36:07

Titel: BGW zählt Urteile zu § 315 BGB
Beitrag von: RR-E-ft am 28. Juni 2006, 17:36:07
Der Artikel in der TAM:

http://www.bgw.de/pdf/0.1_resource_2006_6_28.pdf


Man würde ja gern mitzählen, jedoch werden nur die versorgergünstigen Amtsgerichtsentscheidungen breit publiziert.

Von analoger Anwendung des § 315 BGB spricht man immer weniger, mehr von der direkten. Und für diese ist ein Wettbewerb vollkommen unerheblich.

Ebenso wenig schützt der Wettbewerb die Versorger vor § 307 BGB und dieser wird wohl oft als noch unangehmer empfunden.

Wenn man das Ausmaß des Widerstandes gegen Gaspreiserhöhungen bedenkt, sind sechs Amtsgerichts- Urteile zugunsten der Gaswirtschaft wohl nichts.

Es mag die unterschiedlichsten Gründe haben, warum man solche Urteile (welche sind es eigentlich?) rechtskräftig werden ließ.




Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt