Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke Ansbach => Thema gestartet von: habibti82 am 22. Juni 2006, 12:22:57

Titel: §9 AVBEltV Setzen von Stromzähler 412€ !!!!
Beitrag von: habibti82 am 22. Juni 2006, 12:22:57
Hallo wir brauchen dringend Hilfe.
Wir haben ein Mehrfamilienhaus gekauft und 2 neue Stromzähler setzen lassen, da wir einige Wohnungen renoviert haben und nun dort auch Mieter eingezogen sind. Nun haben wir eine Rechnung der Stadtwerke Ansbach bekommen, die pro Zähler
1 Std Inbetriebsetzung der Anlage
1 St Baukostenzuschuß-Grundbetrag für die 3. Kundenanlage oder weitere mit 35/50 Ampere
von insgesamt 412,24 € pro Zähler berechnen.
Wir hören sowas zum ersten Mal und finden diese Rechnung unerhört  :x , schließlich müssen wir ja für unsere Mieter Zähler zur Verfügung stellen. Kann uns jmd. weiterhelfen was wir jetzt machen sollen?
Danke habibti82
Titel: §9 AVBEltV Setzen von Stromzähler 412€ !!!!
Beitrag von: RR-E-ft am 22. Juni 2006, 14:16:10
@habibti82

Ob man nun für seine Mieter Zähler zur Verfügung stellen muss, weil diese sonst - vollkommen zurecht - wegen fehlenden Stromanschlusses der Wohnung Mietzahlungen verweigern, ist vollkommen ohne Belang.

Wenn man etwas nicht kennt, ist es deshalb nicht unerhöhrt, sondern zunächst nur ungelesen und unbekannt.

Aber:

§ 9 AVBEltV  gilt für Verträge nach dem 13.07.2005 neu abgeschlossene überhaupt nicht mehr.

Im Übrigen mal hier lesen:

RWE fordert (zu?)hohe Anschlusskosten (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=3482)

Wenn man den Preis nicht vertraglich vereinbart hatte, sondern dieser einseitig bestimmt wurde, gilt § 315 BGB.


Freundliche Grüße
aus Jena





Thomas Fricke
Rechtsanwalt