Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EnBW => Thema gestartet von: kamaraba am 19. Juni 2006, 08:05:01
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Karlsruhe - Die Energie Baden-Württemberg (EnBW) erhöht zum 1. Juli dieses Jahres die Strom- und Gaspreise. Wie der Karlsruher Konzern am gestrigen Sonntag mitteilte, steigt der Strompreis im Schnitt um 4,5 Prozent und der für Gas um 4,2 Prozent. Die EnBW begründet diesen Schritt mit den "deutlich gestiegenen Bezugs- und Beschaffungskosten".
http://www.ka-news.de/karlsruhe/news.php4?show=dab2006618-596J
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Tja,
wahrscheinlich kommt dann nächste Woche noch ne Gewinnwarnung für die Börse. :D :( :D
Wer legt so jemanden das Handwerk?
Die Politik?
Die Bundesnetzagentur?
Unfassbar!
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@kamaraba
Ich fand die entsprechende Meldung in den SWR- Nachrichten interessant, in denen darauf hingewiesen wurde, EnBW wolle auch in diesem Jahr das Rekordergebnis des letzten Geschäftsjahres noch einmal übertreffen.
Mit dieser Meldung hatte es der Sender auf den Punkt gebracht.
Dieses Ziel kann man schlicht nicht erreichen, ohne die Energiepreise zu erhöhen. Es geht um Gewinnsteigerungen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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@taxman
@rr-e-ft
Natürlich geht es nur um Gewinnmaximierung. Bin mal auf das grandiose Halbjahresergebnis gespannt.
Irgendwer muss ja das Sponsoring für die WM, den VFB Stuttgart und den KSC bezahlen.
Gruss aus Karlsruhe
www.faire-energiepreise.de
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Hallo zusammen.
Aktueller Anlaß brachte mich dazu dem Forum aktiv beizutreten.
Habe im Oktober 2005 den Formbrief zur Verweigerung der Annahme der zukünftigen Preiserhöhungen an die EnBW geschickt. Prompt den Formbrief der EnBW erhalten und damit meine Weigerung als anerkannt betrachtet.
Letzte Woche kam meine Rechnung und ich habe angefangen meinen tatsächlich zu zahlenden Tarif rauszufinden.
Ich seh kein Land.
Wie sich herrausstellt bin ich in einem Zonentarif, deshalb greifen die hier zur Verfügung gestellten Berechnungsformulare nicht.
Eine Tariftabelle der EnBW von vor dem 1.11.05 hab ich nicht, da vor dem 1.11. auch schon erhöht wurde, kann ich meine alte Rechnung auch nicht nehmen, da natürlich die "teure Zone" in einen noch "günstigeren" Tarif viel und ich erst die günstigeren Zonen teurer bezahlen musste. Kurz - ich kann das nicht exakt übernehmen.
Hat jemand eine "alte" Tariftabelle der EnBW Stuttgart?
oder
gibt es die exakte Liste der Preissteigerungen der EnBW seit der Erhöhung am 1.11.05 (ich hab nur eine Liste bei verivox.de gefunden die aber auch die Steigerung von 04/05 beinhaltet)?
Wie ist überhaupt der Stand hier bei der EnBW in Stuttgart? Beim blättern im Forum taucht die EnBW so gut wie nicht auf (Ich räume ein, dass ich sicher auch mal was übersehe )
Vielen Dank für Hilfestellung
Gruß
Rainer
Hierbei noch was anderes. Ich hab hier im Forum mal mitgelesen, als jemand anderes auch mit dem Zonenmodell kämpfte. Daraufhin erhielt er in einer Antwort den Hinweis wie Fortschrittlich das doch sei.
Pustekuchen.
Als ich bei meiner Suche in Verivox auf die EnBW stiess fand ich herraus, dass die auch noch 2 andere Tarife (beide mit Festpreis) für Privatkunden anbieten. Beim einen hätte ich 92, beim anderen 156 EUR gespart, wenn ich nur irgendwo (EnBW Prospekte, Werbung, Internet....) auf diese Tatsache gekommen wäre.
Aber mit Sparangeboten gehen die armen von uns gebeutelten Versorger wohl erst hausieren, wenn sie mal so weit "gesunken" sind wie die Telekom, von der ich tatsächlich angerufen wurde und mir ein günstigerer (wirklich!) Tarif, basierend auf meinen Rechnungen angeboten wurde.
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Hallo rkstuttgart,
verstehe ich Sie richtig es geht Ihnen um Ihre Stromabrechnungen?
taxman
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Sorry!
Nein es geht um Gas
Gruß
Rainer
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http://www.verivox.de/News/articledetails.asp?aid=16363
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Servus, anbei Gaspreise der EnbW seit 2004:
2004 bis 31.10.: 0,0789; 0,0646; 0,0415; 0,0398
2004 ab 01.11.: 0,0812; 0,0669; 0,0438; 0,0421
2005 ab 01.02.: 0,0841; 0,0698; 0,0467; 0,045
2005 ab 01.11.: 0,0899; 0,0756; 0,0525; 0,0508
2006 ab 01.02.: 0,0955; 0,0812; 0,0581; 0,0564
2006 ab 01.07.: siehe Homepage EnBW
Preise in €/kWh
Reihenfolge: 1.Zone; 2.Zone; etc.
Grundgebühr gleichbleibend 21,58€
Gruß
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Vielleicht sollte man die Überschrift des Beitragspfades ändern auf EnBW Gas GmbH. Dann ist für den einen oder anderen die Sache doch übersichtlicher. Im Forum wird die Suchfunktion bei "EnBW" mit sehr vielen Treffern sicherlich nicht mehr hilfreich sein.
Grüße
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@taxman,
ich hab mal die Überschrift geändert. Wenn man konkret in Forum Stadt/Versorger sucht, schränkt das auch die Suche ein.
Ich hab da übrigens noch einen EnBW-Thread entdeckt, der früher eröffnet wurde:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=2430&highlight=enbw
P.S. Hat es eigentlich geklappt mit der Kontaktaufnahme?
Schöne Grüße aus dem herbstlichen Thüringer Wald
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Hat es eigentlich geklappt mit der Kontaktaufnahme?
Nee, ist aber auch OK so!
Grüße
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Hallo,
ich habe bei der ENBW wegen unbilligkeit Einspruch eingelegt und die Einzugsermächtigung wiederrufen. Ich bezahle jeden Monat per Dauerauftrag meine x Euro. Nach meinem Einspruch kam auch gleich ein Standartbrief. Jetzt kam die erste Abrechnung. Diese wurde aber mit den erhöhten Gaspreisen berechnet. Irgendwie ist das in 3 Zonen aufgeteilt, ich bin aber noch nicht dahinter gekommen wie das funktioniert, da man bei einem Vergleich mit der Vorjahresabrechnung auch kein Muster erkennen kann. Jetzt will die ENBW eine Abschlagszahlung von mir. Nun meine Frage, was steht der ENBW zu und wie errechne ich dies. Ich möchte ja keine Gaspreise hinterziehen, oder bezogenes Gas nicht bezahlen, nur eben die letzte Gaspreiserhöhung möchte ich nicht bezahlen. Wer kann mir helfen. Und vor allem was schreibe ich jetzt der ENBW zurück. Ich muß gestehen ich hatte den Einspruch als Wordvorlage aus dem www. und jetzt bin ich seit etwa 3 Std. hier am lesen. Habe zwar schon viele tolle Sachen gelesen, aber nichts was so 100%auf mich zutrifft. Werde mich auch noch weiter hier einlesen, da ich es sehr interessant und wissenswert finde. wäre aber für ein paar tipps um das leidige nachlesen und suchen zu verkürzen sehr dankbar.
grüßle an alle
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@dauitsch,
wenn Sie Widerspruch gemäß § 315 eingelegt hatten, nehmen Sie bitte eine eigene Jahresrechnung vor, indem Sie die Preise vom September 2004 zu grunde legen. schicken Sie diese dem Versorger.
machen Sie mit einer Tabelle in Word in etwa vom Aussehen diese Rechnung so auf, wie Sie die Rechnung der EnBW erhalten haben.
Ich hoffe Sie hatten zuvor die Abschläge soweit eingekürzt, dass eine nachzahlung auf Ihre erstellte Jahrersrechnung herauskommt. Diese Nachzahlung überweisen Sie.
Sollgte ein Guthaben rauskopmmen, so können Sie leider mit den neuen Abschlägen dies nicht verrechnen.
Die neuen Abschläge müssen so niedrig sein, dass zur nächsten Jahfresrechnung auf alle Fälle eine nachzahlung rauskommt. dazu vor Leistung des letzten Abschlages nochmals mittels Hochrechnung kontrollieren.
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@cremer
danke erstmal für die Info. Was mir jedoch noch unklar ist, ist folgendes:
Ich hoffe Sie hatten zuvor die Abschläge soweit eingekürzt, dass eine nachzahlung auf Ihre erstellte Jahrersrechnung herauskommt. Diese Nachzahlung überweisen Sie.
Welche Nachzahlung soll ich überweisen?
Also, ich habe gem. §315 Einspruch eingelegt und meine Abschläge gekürzt. Jetzt habe ich natürlich zu wenig bezahlt, laut ENBW und soll ca 40 Euro nachzahlen.
Meinten Sie diese 40 Euro, welche ich nachzahlen soll???
Eigentlich nicht, sonst hätte ich ja die monatlichen Raten nicht kürzen müssen.
Ich denke auch mal dass ich die Raten etwas zuwenig gekürzt habe, aber egal unser Verbrauch wird in diesem Jahr steigen, so dass ich von einer weiteren Kürzung der Rate absehen werde. Somit müßte meine Aufforderung zur Nachzahlung im nächsten Jahr etwas höher ausfallen.
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@dauitsch,
Beispiel 1:
Rechnung des Versorgers 1500 €
geleisterer Abschlag 1200 € (12x100€)
Nachforderung 300 €
Ihre Jahresrechnung ergibt 1300 €
Ihre Nachzahlung auf Ihre Rechnung 100 €.
Diese bitte überweisen.
Beispiel 2:
Rechnung des Versorgers 1500 €
geleisterer Abschlag 1440 € (12 x 120€)
Nachforderung 60 €
Ihre Jahresrechnung 1300 €
Ihr Guthaben dagegen 140 €
Diese werden Ihnen natürlich
- nicht erstattet und
- Sie können diese auch beim ersten neuen Abschlag rechtlich nicht verrechnen
Deshalb ist es wichtig, den Abschlag gering zu halten.
Ihre Jahresrechnung
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Was passiert, wenn man feststellt oder Angst hat, dass am Ende ein Guthaben herauskommt, das man nicht so schnell vom Versorger erhalten wird.
Kann man:
A) Abschlagszahlungen aussetzen (z.B. 11te und 12te)?
B) Wenn nicht A dann Abschlagszahlungen reduzieren?
C) Den Gutschriftsbetrag einfordern und anmahnen?
Grüße
Sven
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@svenschmi.
zu A)
Ja oder reduzieren. Deshalb sollte vor der letzten Abschlagszahlung eine Hochrechnung der Kosten erfolgen.
zuB)
Ja, diese sollten soweit wie möglich "gering" sein, um auf alle Fälle eine nachzahlung zu haben.
zuC)
Ja, hilft aber nicht weiter, der versorger wird nichts erstatten.
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@Cremer
Vielen Dank für die Infos.
zu A)
Dann werde ich vor dem vorletzten Abschlag eine Hochrechnung durchführen und ggf. die Abschalgszahlungen aussetzen oder kürzen. Allerdings wurden nichtgezahlte Abschläge (Dreher in der Kontonummer) in der Vergangenheit angemahnt. Das könnte dann ja wieder passieren, wenn ich die Abschläge nach meiner Hochrechnung kürze oder aussetze. Ist das dann rechtens?
zu C)
Man könnte aber mal den Spieß umdrehen und auch mahnen, inkl. Mahngebühren versteht sich :-)
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@ cremer
habe eine rechnung der enbw erhalten mit den heute gültigen gaspreisen. habe enbw nochmals gebten mir eine rechnung zu erstellen mit den gaspreisen, welche abmeinem widerspruch gültig waren.
irgendwie habe ich aberso ein dummes gefühl in meiner abrechnung etwas falsch gemacht zu haben.
was wenn ich die falschen preise pro kwh veranschlagt, oder mich verrechnet habe???
ich habe bei der gaspreiserhöhung vom 01.11.05 widerspruch eingelegt und ging jetzt von preisen für die
zone 1 von 0,0725 € / khw
zone 2 von 0,0698 € / kwh
zone 3 von 0,0403 € / kwh
aus. ich hoffe mal das die preise korrekt sind. in dem preis ist die erdgassteuer bereits enthalten, die umsatzsteuer jedoch noch nicht.
kann mir jemand sagen wo man die zurückliegende preise der enbw in erfahrung bringen kann???
auf der seite von enbw und bei verivox konnte ich jedenfalls nichts finden.
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@dauitsch,
warum sollte der Versorger die Preise für eine Jahresrechnung nennen, die Sie wünschen?
Sie können den Versorger schriftlikch fragen, welche Preise z.B. im Sep. 2004 gültig waren.
Sodann erstellen Sie Ihre eigene Gegenrechnung
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Hallo,
ich gehöre auch zum Kreis der "Gaspreisgeschädigten", habe aber seit meinem Widerspruch (Erhöhung zum 01.02.06 ff.) keine Abrechnung erhalten. Da die Abrechnung für die lfd. Periode in den nächsten Tagen ansteht, habe ich folgende Fragen:
- Wer hat Infos, wie sich die EnBW verhält, wenn von mir nur die alten Preise akzeptiert und bezahlt werden?
- Hat schon jemand ein Guthaben aus der abgelaufenen Periode mit den folgenden Abschlagszahlungen verrechnet und wurde dies von der EnBW akzeptiert?
Danke für die Infos.
Dieter aus Stuttgart
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Keinesfalls sollte man die alten Preise akzeptieren/ anerkennen, ein grober Kardinalfehler.
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Offensichtlich wurde da was falsch interpretiert. Ich wollte ausdrücken, dass ich die bis 31.01.06 gültigen Preise bezahlen werde und meine (kommende) Abrechnung entsprechend reduziere. Die am 01.02.06 und 01.10.06 erhöhten Preise werde ich keinesfalls akzeptieren/anerkennen.
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Wichtig ist eben auch, dass man die alten Preise nur unter einem Vorbehalt bezahlt, um keinen teilweisen Rechtsverlust zu besorgen.
Man sollte also in keinem Falle vorbehaltslos vollständig zahlen, egal, welche Preise.
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Danke für den Tipp!
Werde/muss dem Versorger ja mitteilen, warum ich weniger als gefordert zahle. Dann werde ich einen entsprechenden Vermerk aufnehmen, dass auch die "alten" Preise nur unter Vorbehalt gezahlt werden.
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Am Samstag hatte ich Post von der ENBW im Briefkasten und mich traf fast der Schlag! Die Gaspreise werden zum 1.4.07 gesenkt... Welch ein Witz in anbetracht dessen, was dieser kriminelle Konzern bisher mit seinen Kunden gemacht hat und natürlich auch in Anbetracht dessen, das zufälligerweise grade dann die Heizperiode vorbei sein wird... Ich vermute, dass Kunden, die bei der letzten Abrechnung Einspruch eingelegt hatten und die Abschläge gekürzt haben auf diese Weise "milde gestimmt" werden sollen...
Grüsse aus Stuttgart von Susi
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Nicht vergessen:
Auch die neuen Preise insgesamt gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB als unbillig rügen.
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Hallo Susi,
auch ich habe einen Brief mit einer Preissenkung erhalten. Am meisten wunderte ich mich, dass in dem Brief ein seit 1.1.07 geltender erniedrigter Preis gelten soll, und dieser nochmals erniedrigt wird. Hast du eine Preisänderung zum 1.1.07 mitgeteilt bekommen?
Auf jeden Fall habe ich den Preis wegen Unbilligkeit abgelehnt, da er noch immer über den von mir zum 19.6.06 zugestandenen Preis von 4,0 ct/kWh liegt.
Es grüßt alle Mitstreiter
Hans
Am Samstag hatte ich Post von der ENBW im Briefkasten und mich traf fast der Schlag! Die Gaspreise werden zum 1.4.07 gesenkt... Welch ein Witz in anbetracht dessen, was dieser kriminelle Konzern bisher mit seinen Kunden gemacht hat und natürlich auch in Anbetracht dessen, das zufälligerweise grade dann die Heizperiode vorbei sein wird... Ich vermute, dass Kunden, die bei der letzten Abrechnung Einspruch eingelegt hatten und die Abschläge gekürzt haben auf diese Weise "milde gestimmt" werden sollen...
Grüsse aus Stuttgart von Susi
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Hallo alle,
auch ich habe eine Preissenkung zum 01.04.2007 bekommen. Vom 01.01.2007 habe ich nichts gelesen. Trotz Preissenkung ist "mein" Preis weit besser ...\':D\'
Eine andere Frage:
in meiner Rechnung für 2006 hat die EnBW die Zoneneiteilung verändert. Laut offizieller Bekanntmachung in der Tageszeitung zum Zeitpunkt der letzten Erhöhungen gelten für Zone 1 und 2 je 2160 kWh; in der Rechnung ist (zu meinen Ungunsten) mit je 2332 kWh gerechnet worden.
Kann dies jemand bestätigen bzw. habe ich was übersehen/versäumt ?
Wenn nein werde ich die offizielle Zoneneinteilung "meiner" Rechnung zugrunde legen.
Und noch eine Bemerkung: Achtung! In der Rechnung hat die EnBW eine Verrechnung der Abschlagzahlungen 2006 mit der unbilligen Forderung aus
der Rechnung für 2005 vorgenommen, obwohl diese Verrechnung lt. Widerspruchschreiben ausgeschlossen ist. Nach §30 ABVGasV ist die
Rechnung offensichtlich fehlerhaft und muss nicht bezahlt werden. Ich habe auf eine neue Rechnung bestanden. Davor gibt es kein Geld (ich müsste nachzahlen).
Grüße an alle von
a315ma
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Hallo a315ma,
die Rechnung ist nicht fehlerhaft. Die Zonenangabe bezieht sich auf den Abrechnungszeitraum, also 2160kWh gilt für 365Tage. Verlängert sich dieser Zeitraum, was bei der Jahresrechnung meistens der Fall ist, verlängern sich auch proportional dazu die Zonen.
z.B.
365Tage - 2160kWh
390Tage - 2308kWh
Gruß
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Hallo Dieter,
mein erster Einspruch erfolgte Anfang 2005. Ich bezahle seitdem den Tarif vom 1.11.04. Die EnBW verhält sich mittlerweile ruhig und verweist auf die noch nicht eindeutige Rechtsprechung. Sie akzeptieren die Einsprüche und auch die von mir erstellten Jahresrechnungen mit dem alten Tarif.
Gruß
Hallo,
ich gehöre auch zum Kreis der "Gaspreisgeschädigten", habe aber seit meinem Widerspruch (Erhöhung zum 01.02.06 ff.) keine Abrechnung erhalten. Da die Abrechnung für die lfd. Periode in den nächsten Tagen ansteht, habe ich folgende Fragen:
- Wer hat Infos, wie sich die EnBW verhält, wenn von mir nur die alten Preise akzeptiert und bezahlt werden?
- Hat schon jemand ein Guthaben aus der abgelaufenen Periode mit den folgenden Abschlagszahlungen verrechnet und wurde dies von der EnBW akzeptiert?
Danke für die Infos.
Dieter aus Stuttgart
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Hallo zusammen,
wegen der Preissenkung empfiehlt die EnBW das Gas zum 1.4. abzulesen bzw. mitzuteilen. Alternativ werde der Zählerstand rechnerisch ermittelt.
Nun zahle ich einerseits ja nur die Preise von 2004. Daher kümmert mich deren Preissenkung wenig.
Andererseits habe ich im Winter wenig verbraucht und ich würde vielleicht 5 Euro sparen bzw die strittige Differenz wäre entsprechend geringer.
Aber ich habe ich die Befürchtung dass man eine Teilnahme an dieser Ableseaktion vielleicht als ein Akzeptieren der Preise auslegen könnte.
Daher denke ich es wird das beste sein nicht zu reagieren.
Wie denkt man hier darüber?
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Zählerstand für Dich notieren, aber nicht dem Versorger mitteilen, solange der alte Preis nicht unterschritten wird
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Die EnBW hat mir und vielen anderen Stuttgartern einen neuen Sondervertrag "Erdgas Comfort" zugesandt mit dem Hinweis, dass der alte Vertrag im Juni 07 auslaufe. Zwei Dinge stören mich dabei:
1. das Angebot wird ab 8.11.06 terminiert
2. mit der Unterschrift erkenne ich den von der EnBW geforderten Arbeitspreis von 4,77 ct/kWh an
Ich habe wegen Unbilligkeit Einspruch nach § 315 gegen die in den letzten Jahren erfolgten Preiserhöhungen erhoben und zahle deshalb nur den von mir zugestandenen Arbeitspreis. Daher habe ich nicht vor, den Sondervertrag zu unterzeichnen, bin mir aber noch nicht über die Auswirkungen im klaren.
Meine Frage an die Mitstreiter lautet:
Wer hat auch diesen neuen Sondervertrag zugesandt bekommen?
Wer hat auch Bedenken gegen die Unterzeichnung?
Wer würde sich mal mit anderen Gleichgesinnten über das weitere Vorgehen beraten wollen?
Ich warte auf eure Antworten.
Hans
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@Zaoral,
bitte informieren Sie sich hier auf den Threads und nutzen die Suchfunktionen.
Grundsätzlich versuchen die Versorger den Kunden neue Verträge aufzuzwingen.
es muss iene rechtsverbindlöiche kündigung zunächst des Altvertrages vorliegen.
Bei Formulierungen wie "wenn Sie nicht bis zum XY widersprochen haben, gilt der neue Vertrag" ist unwirksam.
Nichtreagieren ist keine Anerkennung von neuen Vertragsbedingungen bzw. neuen Verträgen.
Also zunächst nicht unterschreiben, denn dann akzeptieren Sie neben den neuen Bedingungen auch die neuen Preise, sofern Sie bereits Widerspruch in der Vergangenheit eingelegt hatten.
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Hallo zusammen!
Bei meiner (ebenfalls schon stundenlangen) Beschäftigung mit dem Thema "Widerspruch" (bei der EnBW Strom- und Gasrechnung) bleiben immer noch Fragen offen, von denen ich hoffe, der eine oder andere könnte sie vielleicht "im Vorbeigehen" beantworten:
1.) Wie hoch waren September 2004 der Grund-, Verbrauchs-, Jahresmess- bzw. Arbeitspreis bei der EnBW? (Das soll zwar meine Berechnungsgrundlage sein, allerdings habe ich die Preise zu dem Stand nicht finden können.)
2.) Ist es richtig, dass ich mit dem Schreiben für Gas- und Strompreise gleichermaßen Widerspruch einlegen kann (denn das möchte ich)? (Bisher geht in dem Musterbriefen für mich nicht hervor, ob pauschal für die gesamte Preisforderung oder lediglich für Gas Einspruch erhoben wird.)
3.) Wie geht ihr vor, um bei der Jahresabrechnung ein Guthaben zu vermeiden? (Notiert ihr Zählerstände und vergleicht diese mit dem Vorjahr?)
Falls die Fragen bereits irgendwo beantwortet wurden, reicht mir auch ein Link. In diesem Fall bitte ich zu entschuldigen, dass meine Suche nicht intensiv genug war.
Danke im Voraus und viele Grüße!
Marcus
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@7a_klettern,
zu 2.)
Ja, gleiches Schreiben löäßt sich verwenden
zu3)
2 Monate vor Ablauf des Jahreszeitraumes eine Berechnung vornehmen
Zähler ablesen und mit den Gradtagzahlen dann hochrechnen.
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Hallo!
Vielen Dank, Herr Cremer, für die umgehende Antwort.
Dennoch habe ich weitere Nachfrage:
Ist der Wortlaut bereits darauf ausgelegt, für beides Widerspruch einzulegen und wird die dann lediglich durch die Angabe der Beträge, die zukünftig bezahlt werden, unterschieden?
Die bereits genannte Ablesekarte habe ich ausgefüllt zurück geschickt. Ist das nun ein Problem beim Einspruch?
Dann muss ich mich noch korrigieren: Es geht natürlich um die Preise von Sepemter 1994!
Gruß
Marcus
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@7a_klettern
Preise Sept. 1994 ? :shock:
Ohne jetzt zu übertreiben sollte man max. 3 Jahre zurückgehen.
Wir haben alle Widerspruch auf die Preise vom Sept. 2004 eingelegt.
nehmen Sie den Musterbrief und ergänzen ihn max. um kundenspezifische Angaben.
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Guten Abend, zusammen!
Eine Frage zu den aufgeführten Preisen:
2004 bis 31.10.: 0,0789; 0,0646; 0,0415; 0,0398
2004 ab 01.11.: 0,0812; 0,0669; 0,0438; 0,0421
2005 ab 01.02.: 0,0841; 0,0698; 0,0467; 0,045
2005 ab 01.11.: 0,0899; 0,0756; 0,0525; 0,0508
2006 ab 01.02.: 0,0955; 0,0812; 0,0581; 0,0564
2006 ab 01.07.: siehe Homepage EnBW
Preise in €/kWh
Reihenfolge: 1.Zone; 2.Zone; etc.
Grundgebühr gleichbleibend 21,58€
Ich gehe davon aus, dass die aufgeführten Preise Bruttopreise sind!? Ansonsten würde das mit meiner Jahresabrechnung nicht passen.
Weiß jemand, wie die Einteilung / Unterteilung in diese Zonen funktioniert? Bei einem Verbrauch in einem bestimmten Zeitraum gibt es dennoch verschiedene Zuordnungen in einzelne Zonen. Das ist für mich nicht nachvollziehbar.
@Cremer,
es ist sehr verwirrend! Deshalb habe ich die Information auch nicht richtig interpretiert. Danke an dieser Stelle!
Gerade bin ich dabei, die Beträge für den Musterbrief zu ermitteln, wobei evtl. Probleme auftreten können. Ich möchte deshalb anmerken, dass im November 2006 eine Zwischenrechnung erstellt wurde. Damit bezieht sich der Zeitraum der aktuellen Jahresrechnung von November 2006 bis März 2007.
Ist das ein Problem?
Ich möchte den Widerspruch ja für alle erhaltenen Abrechnungen einlegen und möglichst auch alle zu viel gezahlten Kosten aufrechnen.
Vielen Dank für eure/Ihre Mühe und ich freue mich über eine Antwort. :)
Viele Grüße
Marcus
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@ 7a_klettern
es ist ja schön, dass Sie alles zurückhaben möchten.
Man sollte aber mal die Kirche im Dorf lassen, um selbst nicht unwirklich zu werden.