Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => R => Stadt/Versorger => RheinEnergie => Thema gestartet von: energienetz am 30. Mai 2006, 21:13:34
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Das Amtsgericht Köln hat der RheinEnergie AG auch in einer einstweiligen Verfügung untersagt, die Gasversorgung zu unterbrechen, wenn sich ein Kunde weigert, eine Gaspreiserhöhung zu akzeptieren und nur den alten, niedrigeren Gaspreis zahlt.