Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: Monaco am 29. Mai 2006, 16:36:46
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Liebes Forum,
nach der Entscheidung des Landgerichts Bremen zur Nichtigkeit der (letzten) Preiserhöhungen wegen Intransparenz der Preisanpassungsklausel muss sich uns doch jetzt die Frage stellen, ob die Strategie ggf. zu ändern ist.
Schließlich hat die Mehrheit der Preisverweigerer stets (nur) Widerspruch auf Basis §315 BGB eingelegt. Das vorliegende Urteil geht auf eine Angemessenheit (Billigkeit) der Preise grundsätzlich jedoch gar nicht ein.
Somit scheint die Frage (an unsere Rechtsexperten) erlaubt, ob sich unsere Argumentation nun in eine andere Richtung bewegen sollte oder zukünftig parallel neben dem Einspruch nach §315 auch die fehlende Transparenz der Vertragsklauseln beinhalten sollte.
Da sich beide Sachverhalte zumindest teilweise widersprechen (entweder ist eine Preiserhöhung wegen fehlender Transparenz nichtig oder sie ist zwar berechtigt, aber nicht in dieser Höhe ...) scheint hier Aufklärung nötig.
Ich persönlich würde eine Formulierung wie " ... Widerspruch wegen Intransparenz der Preisgleitklausel, ersatzweise Widerspruch nach §315 BGB ..." für einigermaßen fragwürdig halten.
Schließlich sollte man doch wissen, was man will.
Und jetzt beginnt es auch eine Glaubensfrage zu werden!
Entweder man ist bereit, einen fairen und angemessenen (billigen) Preis zu bezahlen, oder man möchte Formulierungsfehler in einem Vertrag zu seinen Gunsten ausnutzen.
Bei allen "Freundlichkeiten" der Gasversorger in den vergangenen Monaten drängt sich einem zwangsläufig das Letztere auf. Aber ist es auch das, was wir alle wollten ...
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
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@Monaco
Ich hatte einen Musterbrief entwickelt, in welchem an erster Stelle der Nachweis zur Berechtigung der einseitigen Preiserhöhung und erst an zweiter Stelle ein Nachweis über Erforderlichkeit und Angmessenheit (Billigkeit) gefordert wurde.
In der Reihenfolge hat aus meiner Sicht auch die Prüfung zu erfolgen. Das ist nicht fragwürdig, sondern kunstgerecht (lege artis).
Einen metaphysischen Willen (wenn es einen solchen denn gäbe) wird man nicht ergründen können. Für Glaubensfragen sind andere zuständig.
Wer um die hohen Gewinne der Branche weiß, wird wohl nicht bereit sein, mehr zu zahlen, als rechtmäßig gefordert werden kann.
Das schließt ein, dass Preiserhöhungen nicht auf unwirksame Klauseln gestützt werden können. Es schließt jedoch ebenso ein, dass auch bei wirksamen Klauseln die Preise oft schon längstens unbillig überhöht sind, weil sie es auch früher schon waren.
Nur eine echte Gemeinschaft kann eine (gemeinsame) Strategie verfolgen. Bisher gibt es nur wenige Gruppen, die ggf. jeweils für sich Strategien entwickeln können und sich untereinander beratschlagen.
Einen Musterbrief abzuschicken und Zahlungen zu kürzen, bedeutet ja noch nicht, tatsächlich etwas gemeinsam im Sinne einer actio zu bewirken.
Es ist doch vielmehr so, dass sich die meisten dafür entschieden haben, als "Einzelkämpfer" (wie euphemisch, vielleicht eher sog. "Schläfer") der Dinge zu harren, die da ggf. kommen mögen, also ganz bewusst passiv zu bleiben und gerade nicht aktiv zu werden.
Andere werden es schon irgendwo, irgendwann (vielleicht) richten.
Die bisherigen mutigen Kläger tragen ihr Risiko allein.
Alle anderen warten ab.
Wenn nur all jene, die von den bereits laufenden Prozessen auch profitieren möchten (und das sind wohl nicht wenige), nur ein klein wenig Solidarität mit den Klägern bekunden wollten, müssten etwa die bei den Verbraucherzentralen extra geführten Spendenkonten längst überquellen.
Daran, dass es mit den Spenden für die Sammelklagen nicht weit her ist, kann man erkennen, dass es eine wirkliche Solidargemeinschaft nicht gibt, die meisten nur Trittbrettfahrer sind, welche die anderen die Kastanien aus dem Feuer holen lassen wollen, man kann ja in der Zeitung lesen, wie es denen ergangen ist.
Unter diesen Bedingungen werden sich leider immer noch zu wenige bereit finden, auf eigenes Risiko für andere den "Minenhund" zu spielen, um für eine notwendige gerichtliche Klärung zu sorgen.
Aber so war es wohl immer.
Von Solidaritätsbekundungen und warmen Worten statt notwendiger Spenden können die richtungweisenden Verfahren an den Landgerichten schlecht getragen werden. Alles andere ist Augenwischerei.
Es sind nicht nur Politiker aller Coleur, die sich gern mit ins Bild drängeln, wenn irgendwo eine Fernsehkamera läuft, im übrigen aber nichts (materiell) beizutragen haben....
"Wir" waren meist noch mutig genug, einen Musterbrief abzuschicken, nun lauern wir, wie es den anderen wohl vor den Gerichten ergeht.
Ganz prima. So mutig, edel und erhaben haben wir uns selten gefühlt.
"Wir" sind die Helden unserer Zeit, unversehens im Widerstand, gar "David gegen Goliath"....
Darüber sollten "wir" uns mal gemeinsam abstimmen....
Statt ewige Palaver abzuhalten, sollte man vielleicht daran denken, dass von den vielen Gaspreisrebellen, die es wohl geben soll, wenigstens jeder einen einzigen Euro beisteuert, damit eine materielle Basis geschaffen wird, um die notwendigen "Schlachten" zu schlagen und darüber nachdenken, wie man ein entsprechendes Spendenaufkommen bewerkstelligen könnte.
Bisher hat wohl jeder halbwegs aktive Tierheimverein ein besseres Spendenaufkommen.
In diesem Sinne bedarf es wohl dringend eines Umdenkens.
Wenn man sich die Zahl der Widersprüche und die Höhe der Spendenaufkommen vergegenwärtigt, dann ist da einfach eine so große Diskrepanz, dass von einer Gemeinschaft, die eine gemeinsame Strategie verfolgt, (bisher) keine Rede sein kann.
Ich lasse mich gern vom Gegenteil überzeugen.
Der Widerspruch liegt für mich darin, der etablierten Energiewirtschaft Mitnahmeeffekte vorzuwerfen und andererseits selbst nur auf dem Trittbrett zu stehen, wie es leider viele tun:
http://www.akademie.de/private-finanzen/sparen-altersvorsorge-vermoegensbildung/tipps/sparen-vermoegen-altersvorsorge/erhoehung-gaspreise-rueckerstattung-sichern.html
Wer sollte wohl wie einen "fairen" Gaspreis ermitteln, wenn nicht ein Gericht anhand der Kalkulationen?
Wenn man den Vorstandsvorsitzenden der E.ON Ruhrgas auf der Bilanzpressekonferenz richtig verstanden hat, dann sind die Gaspreise immer noch vollkommen unfair viel zu niedrig. Alle anderen Gasversorger werden dem wohl zustimmen....
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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@RR-E-ft
Hasenfüße und Trittbrettfahrer sind immerhin Leute, die sich mit der Materie bereits beschäftigt haben. Selbst wenn Sie sich noch nicht zutrauen, ein gewisses Risiko einzugehen. Wenn wenigstens 10% der Nichtwiedersprüchler zu Hasenfüßen mutierten, wäre das schon eine erhebliche Errungenschaft.
Muß man nicht erst das Stadium des (interessierten) Trittbrettfahrers durchmachen, um nachher als Rebell aufzutreten?
Wer hätte denn noch vor 3 Jahren gedacht, dass man so einfach seine Gas- oder Stromrechnung um 10, 20, 30% kürzt? Ich jedenfalls nicht. Vielleicht weil es eben immer so war, dass man seine Rechnungen pünktlich und vollständig bezahlt. Es bedarf immer eines gewissen Anstoßes. Und es wird auch immer die "Nichtwiedersprüchler" geben, die sich mit Ihrem Schicksal (zwar murrend) abfinden.
Dennoch ist diese Entwicklung nicht ohne. Immerhin zeigt doch ein gewisser Teil der Bevölkerung, dass er mit bestimmten Entwicklungen nicht einverstanden ist. Heute nur 80% der Gasrechnung, morgen nur 75% Abwassergebühr. Und übermorgen nur die halbe Kfz-Steuer.
Es wird langsam Zeit, dass sich einzelne Lenker (Politiker ...) einmal grundsätzlich darüber Gedanken machen. Ohne allzu politisch werden zu wollen: Es ist noch gar nicht so lange her, da ist schon einmal ein System zerbrochen. Und gerade weil Einzelne die Hasenfüße ablegten und damit auch andere motivierten, es ihnen gleich zu tun.
In diesem Sinne
mit freundlichen Grüßen
Monaco.
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@Monaco
So hasenfüßig kann wohl gar keiner sein, dass er die laufenden Prozesse nicht etwa mit Spenden/ Spendensammlungen unterstützen könnte.
Was sollte denn für besonderer Mut dazu gehören?
Besteht dabei wirklich ein Risiko ( etwa Enttarnung der "Schläfer" anhand der Überweisungen) ?!!
Mich ärgert, dass viele einfach andere vorturnen lassen, ohne selbst irgend etwas beizutragen.
Würde sich das ändern, könnten noch viel mehr Verfahren auf den Weg gebracht werden, um für die notwendige Klärung zu sorgen.
Denn ob die Gaspreiserhöhungen in Erfurt berechtigt, erforderlich und angemessen waren, kann weder in Hamburg, noch in Heilbronn, noch in Bremen oder sonstwo gerichtlich entschieden werden.
Und so ist es allerorten in Deutschland.
Die Gasversorger lassen die Klärung ersichtlich ausfallen.
Ein "Sturm im Wasserglas" mehr nicht.
Wenn 99 Prozent der Kunden überhöhte Preise zahlen, kommt es auf das eine Prozent der widersprechenden Kunden gar nicht an, ohne dass sich etwas ändert.
Bei realistischer Betrachtung ist das so.
Und man kennt den "billigen" Gaspreis, den ein Gericht zu bestimmen hat, immer noch nicht.
Vielleicht sollte es nicht nur das Ziel sein, die Preiserhöhungen selbst nicht zu zahlen, sondern den "billigen" Gaspreis zu bestimmen und somit ggf. das überhöhte Gaspreisniveau insgesamt und dauernd zu senken.
Erst das hätte doch entsprechende Effekte.
Nur allein die Rechnungen zu kürzen, könnte demgegenüber nichts anderes als egoistischer Selbstzweck sein. Man schont seine eigene Geldbörse, weiter nichts.
Aber immerhin.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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Hallo Herr Fricke,
statt notwendiger Spenden können die richtungweisenden Verfahren an den Landgerichten schlecht getragen werden.
Da ich auch im FOrum der Verbraucherzentrale Thüringen mitlesen, gabs dort mal eine Anfrage:
http://www.vzth.de/phpBB2/viewtopic.php?t=285
und da war auch mal seitens der VZ etwas von einen Spendenaufruf (der in Vorbereitung sein sollte) zu lesen, aber leider wurde dieser Beitrag später gelöscht. Warum auch immer. Schade ich hätte gern.
Oder gibts irgendwo ein zusammenfassende Liste? Denn ich bin überzeugt, dass hier viel zusammen kommen würde. Zeigt es doch die Spendenfreudigkeit der Internetgemeinde bei einem Forum, dass sich gegen eine Abmahnung wehrt. Über 16.000 Euro sind zusammengekommen.
Schöne Grüße
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@Evitel2004
Wegen des Inhaltes anderer Foren bitte direkt an den dortigen Admin/ Moderator wenden, in Erfurt also Herrn Kollegen Weinsheimer.
Es gibt viele von Verbraucherzentralen koordinierte Gaspreis- Klagen, zu denen Spendenkonten bestehen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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Hallo @all,
ich hab alle Websiten der VZ\'s ( www.vzbv.de ) abgegrast auf der Suche nach den Spendenkonten. Bei einigen bin ich fündig geworden:
VZ Berlin (http://www.verbraucherzentrale-berlin.de/vz/html/modules/xfsection/article.php?page=1&articleid=371)
VZ Brandenburg (http://www.vzb.de/UNIQ114897018728798/link206062A.html)
VZ Bremen (http://www.verbraucherzentrale-bremen.de/themen/energie/pm_sammelklage.html)
VZ Hamburg (http://www.vzhh.de) - Direktlink nicht möglich, da bitte nach "Gaspreise" suchen, und den Artikel Gaspreise: Weiterer Erfolg gegen E.on Hanse 29.05.2006
Leider fand ich nichts auf der Sächsischen und Thüringischen VZ-HP :(
@Fricke,
vielen Dank für Ihren Hinweis.
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@Evitel2004
Danke für die Links. Nun weiß jeder, was er ggf. noch tun kann.
Der Antrag bei den Sammelklagen der VZ Brandenburg lautet natürlich, festzustellen, dass die Kläger nicht zur Zahlung höherer Preise verpflichtet sind.
Es ist wichtig, dass solche Klagen durch Spenden unterstützt werden, um Anträge ohne Rücksicht auf das Prozessrisiko noch ambitionierter zu stellen, zudem die Kosten weiterer Instanzen und ggf. Sachverständigengutachten bestreiten zu können.
Sollten die Gerichtsentscheidungen zugunsten der Kläger ausfallen, haben alle (mit Ausnahme der Gasversorger) etwas davon.
Wenn man sich demgegenüber allein in einen Prozess verheddern lässt, trägt man das entsprechende Risiko allein. Die Schriftsätze sind dabei nicht weniger umfangreich, selten unter 40 Seiten, mit Anlagen weit über einhundert......
Es macht also Sinn, eine notwendige gerichtliche Klärung über solche koordinierten Sammelklagen anzustrengen/ zu unterstützen.
Diese brauchen jedoch die finanzielle Unterstützung vieler, um die Mutigen im Interesse aller noch mutiger zu machen.
Deshalb möchte ich an dieser Stelle für ein entsprechendes Engagement werben, welches geeignet ist, die Position aller betroffenen Verbraucher zu stärken.
Denn wenn man kann, gilt:
Angriff ist die beste Verteidigung.
Nur eben bitte nicht sinnlos allein vor einem überlasteten und überforderten Amtsgericht.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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Angriff ist die beste Verteidigung.
Das war aber nicht immer Ihre bezorzugte Empfehlung?!
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Schließlich hat die Mehrheit der Preisverweigerer stets (nur) Widerspruch auf Basis §315 BGB eingelegt. Das vorliegende Urteil geht auf eine Angemessenheit (Billigkeit) der Preise grundsätzlich jedoch gar nicht ein.
Somit scheint die Frage (an unsere Rechtsexperten) erlaubt, ob sich unsere Argumentation nun in eine andere Richtung bewegen sollte oder zukünftig parallel neben dem Einspruch nach §315 auch die fehlende Transparenz der Vertragsklauseln beinhalten sollte.
Die Frage ist leider so nicht richtig gestellt.
Das Landgericht Bremen hatte zur Frage der (AGB-)rechtlichen Wirksamkeit einer (in diesen Fällen frei vereinbarten) Preisänderungsklausel im Rahmen eines sog. Sonderkundenvertrages zu entscheiden. Auf § 315 BGB kam es danach zunächst nicht an, weil die Preise nach den vertraglichen Verinbarungen nur nach der Preisänderungsklausel in den Verträgen hätten geändert werden können.
Das LG Bremen kam zu der Auffassung, dass die Klausel unwirksam ist.
Erst danach stellte sich die Frage, ob eine Preiserhöhung auch (ersatzweise) auf § 315 BGB hätte gestützt werden können.
Auch hierzu kam das LG Bremen zu der Auffassung, dass die Rechtsfolgen des § 315 BGB viel weiter gingen als die fragliche Klausel. Somit könnte aus (AGB-)rechtlicher Sicht nicht eine für die swb AG günstigere Rechtsfolge als Ersatz für die unwirksame allgemeine Geschäftsbedingung herangezogen werden wegen des grundsätzlichen gesetzlichen Verbots, eine unwirksame AGB in Teilen aufrecht zu erhalten.
Da sich beide Sachverhalte zumindest teilweise widersprechen (entweder ist eine Preiserhöhung wegen fehlender Transparenz nichtig oder sie ist zwar berechtigt, aber nicht in dieser Höhe ...) scheint hier Aufklärung nötig.
Es liegt kein Widerspruch vor.
Ich persönlich würde eine Formulierung wie " ... Widerspruch wegen Intransparenz der Preisgleitklausel, ersatzweise Widerspruch nach §315 BGB ..." für einigermaßen fragwürdig halten.
Nein, genau diese Formulierung ist richtig. Ist die Preisänderungsklausel unwirksam muss man auch darauf verweisen, dass auch einer Preiserhöhung gem. § 315 BGB (vorsorglich) widersprochen wird. Begründung: Die Auffassung des LG Bremen dürfte in diesem Punkt die Schwachstelle darstellen. Warum sollte eine gesetzliche Bestimmung wie § 315 BGB nicht anstelle einer unwirksamen Preisänderungsklausel die Preiserhöhung nicht doch grundsätzlich ermöglichen? (Von der Frage der Kalkulationsvorlage und Begründung einmal abgesehen?)
Entweder man ist bereit, einen fairen und angemessenen (billigen) Preis zu bezahlen, oder man möchte Formulierungsfehler in einem Vertrag zu seinen Gunsten ausnutzen.
Die Frage, die sich jetzt nach dem Bremer Urteil stellt ist die:
Welcher Preis ist eigentlich geschuldet?
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@Uwes
Wer sein Leben lang unverändert den selben Ansichten verfangen bleibt, macht wahrscheinlich auch etwas verkehrt...
Gut, wenn man noch dazulernen kann.
Ich mache nach wie vor einen deutlichen Unterschied zwischen koordinierten Sammelklagen an Landgerichten und Einzelfeststellungsklagen an Amtsgerichten.
Letzteren räume ich wegen der besonderen Richterpsychologie an oft überlasteten Amtsgerichten und mit Rücksicht auf § 495a ZPO, aber auch der geringeren Aufmerksamkeit, weit weniger Erfolgschancen ein.
Dann ist es eher besser, sich verklagen zu lassen.
Verfahren wie in Hamburg und Bremen sind wiederum dem gegenüber vorzugswürdig.
Es kommt also auf eine differenzierte Betrachtung an.
Diese Meinung beziehe ich aus den bisherigen Erfahrungen.
Dem steht nicht entgegen, dass die Amtsgerichte Karlsruhe, Neuwied und Delmenhorst auf dem richtigen Weg sind.
Wie die verschiedensten Urteile jedoch zeigen, waren viele Amtsgerichte offensichtlich überfordert (Euskirchen u.a.).
Landgerichtsentscheidungen haben wohl von Beginn an eine größere Bedeutung.
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Die Antwort auf die Frage nach den in Bremen geschuldeten Preisen ist m. E. davon abhängig, ob man eine Einigung auf einen Anfangspreis annimmt (so LG Bremen) oder auch den Anfangspreis schon als einseitig bestimmt betrachtet (so BGH NJW 2006, 684).
Genau von dieser Frage ist es wohl auch abhängig, ob § 315 BGB anstelle einer unwirksamen Klausel herangezogen werden kann.
Davon geht wohl auch das LG Bremen aus und hat sich danach für die dort gefundene Lösung entschieden.
Folgt man in dieser Frage dem BGH, müsste es anders aussehen, weil es bei einem ebenso einseitig bestimmten Anfangspreis nicht bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses bleiben soll.
Die Möglichkeit der §§ 313, 314 BGB stützt möglicherweise die Auffassung des LG Bremen.
Der Versorger kann im laufenden Vertragsverhältnis immer noch eine Preisänderung bei erheblicher Änderung der Verhältnisse verlangen. Aber eben nur verlangen, nicht bestimmen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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RR-E-ft hat folgendes geschrieben: Angriff ist die beste Verteidigung ?
Ich kann mich der Äußerung von Uwes nur anschließen. Bisher hieß es doch immer, wir sollten abwarten und allein nichts in die Wege leiten uns selbst selbst Herr Cremer äußerte immert wieder: "man klagt nicht, sondern läßt sich verklagen."
Was bezwecken Sie mit Ihrer Kritik ? Wollen Sie mit Ihren Äußerungen uns sogen. Schläfer aufwecken. Meinen Sie uns Mitglieder oder diejenigen, die sich nur die Informationen vom Bund abrufen ? Ich finde Ihre Kritik in dieser Form nicht angemessen ("andere werden es schon irgendwo, irgendwann (vielleicht) richten". Das ist doch nicht aufbauend. Für mich war es schon ein großer Schritt den Gas- und Strompreiserhöhungen zu widersprechen. Ich fühlte mich bisher durch Ihre fachlichen Äußerungen und der "anderen" Teilnehmer unterstützt und in meinem Tun bestätigt. Sollte es für uns/mich Protestler in Zukunft voteilhafter sein mutiger Vorzugehen, so hätte ich mir von Ihnen gewünscht, diese, Ihre Meinung positiver zu formulieren. Ich fühle mich von Ihnen jetzt erst einmal in eine Ecke gestellt.
Durch meine intensives Lesen im Forum hatte ich den Eindruck, dass sich langsam ein Zusammengehörigkeitsgefühl der teilhabenden Mitglieder bildet. Ich glaube wir "müssen" dies aber erst noch lernen und Vertrauen füreinander entwickeln. Ich würde mich gerne mit andereren Mit-"streitern" in meinem Raum zusammenschließen und austauschen, obwohl hier auf dem Lande doch größere Entfernungen zu überbrücken sind.
So, dass wäre es erstmal.
Freundliche Grüße aus Handeloh
Michael Düwer
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@Hab Spaß
Muß mich auch mal wieder zu Wort melden! :wink:
Stimme deinen Ausführungen zu.Der Tread von Herrn Fricke hat mich auch etwas überrascht.Er hat sich sich ja im darauffolgenden korrigiert.
Fühle mich auch nicht angesprochen.Wie du schon aufgeführt hast,sieht die Sachlage auf dem Lande etwas anders aus.
(Sehe,du kommst aus der Nähe,also auch vom Lande)
Da kommen kaum Leute zusammen,die widersprochen haben bzw.dann auch noch zu einer Sammelklage bereit wären.(Meine Erfahrung hier)
Also heißt es hier:Aussitzen und warten,dass der Versorger den ersten Schritt macht! Das hat Herr Fricke in diesen Fällen ja dann auch noch in seinem Tread wiedergegeben.
In den Ballungsgebieten sieht die Sache schon anders aus.Siehe Hamburg,Bremen etc.
Und im übrigen glaube ich,dass schon einige Leute die Sammelklagen der einzelnen VBZ mit einer Spende unterstützt haben.
Und man vergesse nicht die Mitglieder hier,die auch in den Proßesskostenfond einbezahlen.
Gegen Leute,die sich sich hier nur informieren u.Tips holen,kann man leider nix machen,das Forum ist ja nun mal öffentlich.Schnorrer gibts nun mal überall.Aber vielleicht denken diese Leute jetzt mal darüber nach,wenn sie diese Treads zu dem Thema lesen sollten. :wink:
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@Hab Spaß
Es ging mir nicht darum, irgendwen irgendwie in irgendeine Ecke zu stellen, sondern darauf hinzuweisen, dass die Verfahren, welche für viele Bedeutung haben sollen, offensichtlich eine größere Unterstützung finden könnten und sollten und zudem darüber nachgedacht werden sollte, ob es nicht ggf. weiterer solcher Verfahren bedarf, um wirklich zu einer Klärung zu kommen.
Weder ist das hier der richtige Ort für eine Stretegiedebatte, noch fühle ich mich zu einer solchen berufen.
Schlussendlich muss jeder selbst überlegen, wie er ggf. mit anderen (noch besser) in Kontakt treten kann, um ggf. gemeinsam etwas auf die Beine zu stellen.
Dabei kann man sich ggf. nicht darauf beschränken, dieser oder jener habe gemeint oder gesagt, man solle dies oder jenes tun.
Eigenverantwortung lässt sich schlecht delegieren.
Auch sich und andere immer wieder neu zu motivieren, ist Aufgabe eines jeden einzelnen.
Selbstverständlich ist es grandios, dass bereits so viele den Mut gefunden haben, sich zur Wehr zu setzen und dabei immer weitere Erfolge verzeichnen können.
Vielleicht sollte man auch wegen eines einzelnen Beitrages nicht soviel Aufhebens machen. Ich beabsichtige jedenfalls nicht, noch iregndetwas dazu zu kommentieren.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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@all,
also ich habe überhaupt kein Problem damit.
Sofern man ein Einzelkämpfer ist, und damit meine ich auch unsere Gemeinschaft der BIFEP mit 45 Mitgliedern, ist die vorherrschende Meinung:
Aussitzen!
Wer wil denn schließlich Geld haben? Ich oder die Stadtwerke.
Es berührt mich nicht im Geringsten, dsa monatlich 2 Mahnungen je Liegenschaft zu erhaltgen
Außerdem:
Der liebe Geschäftsführer der Stadtwerke Kreuznach, Dietmar Canis, hatte am 22.11.2005 den Mund vollgenommen und mir - ich beziehe dies auch auf die Mitglieder der BIFEP - angedroht: "Wenn die 600 € überschritten sind, dann klagt er.
Meine Antwort darauf war "Herr Canis, darauf freue ich mich"
Nun das ist Sachstand und deshalb warten wir noch immer.
Andere Mitglieder sind persönlich zu emotionell, können nicht abwarten und wollen "die Sache geklärt wissen".
So ist die Mentalität der Deutschen, alles möglichst zeitnach regeln.
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@Cremer
Wie der Volksmund schon weiß:
"Alles hat seine Zeit."
Die Versorger berufen sich vor Gericht darauf und halten Sammelklagen gegen Gaspreiserhöhungen in 2004 nun für verwirkt, was natürlich nicht überzeugt.
Gleichwohl wird aufzeigt, dass es für jedwede Optionen auch "Zeitfenster" gibt, die sich möglicherweise mal schließen.
Wenn man denn bestimmte Optionen im Auge haben sollte, bedeutet dies auch, dass man sich entscheiden sollte, weil nun einmal alles seine Zeit hat. Sonst steht zu besorgen, dass sich die eigenen Optionen verringern.
Das sind alles Überlegungen, die mit einem selbst recht wenig zu tun haben, weil man getrost abwarten kann, ob und ggf. wann man wie (E.ON Westfalen Weser meint auch wo) verklagt wird.
Geht es jedoch darum, gemeinsam etwas auf die Beine zu stellen, so könnte es angezeigt sein, diese Überlegung mit einzuschließen.
Es könnte ja sein, dass sich eine Vielzahl von Widersprüchlern in der Zwischenzeit dazu bewegen lassen hat, die Zahlungen auf die Jahresverbrauchsabrechnungen doch zu leisten.
Die Zahl derer wäre womöglich geringer, wenn es auch bei deren Versorgern Sammelklagen mit Signalwirkung gegeben hätte.
Möglicherweise wäre aber auch die Zahl derjenigen noch viel größer, die überhaupt Widerspruch eingelegt hätten, weil solche Verfahren viele Verbraucher erst ermutigen.
Stellt man gemeinsam etwas auf die Beine im Sinne einer actio, was Juristen mit Klage übersetzen, hat man Mitstreiter im Sinne einer Streitgenossenschaft. Lässt man sich ggf. allein verklagen, fehlt es an diesen Mitstreitern, also Streitgenossen im Sinne der Zivilprozessordnung (§ 60 ZPO).
In einem solchen Fall streitet man allein mit dem Versorger vor Gericht, wenn dieser nicht seinerseits im Wege der Sammeklage (Zulässigkeit m. E. fraglich) vorgeht und sich so erst eine Streitgenossenschaft auf der anderen Seite im Verfahren willkürt (E.ON Westfalen Weser vor der Dortmunder Kartellkammer).
Es gibt also in diesem Sinne einen deutlichen Unterschied zwischen Einzel- und Mitstreitern.
Und es gibt auch die Fälle, wo schon Musterverfahren gegen Preiserhöhungen einzelner Versorger geführt werden, von denen andere Kunden des selben Versorgers (und eigentlich keiner sonst) einen Vorteil haben können und welche von diesen, die auch einen Vorteil daraus ziehen möchten, wie aufgezeigt unterstützt werden können und sollten.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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Man muß vielleicht auch einmal seine Ziele neu definieren – gestern war § 315, heute ungültige Vertragsklauseln und morgen ? Der Denkansatz war schon richtig.
Respekt und alles Gute nach Hamburg und Bremen, viel Erfolg für München.
Aber, wie oben schon ausgeführt, kommt eine Sammelklage für viele nicht in Frage, weil Sie auf dem Lande wohnen oder in einer Provinzstadt wie Karlsruhe. Außerdem gibt es noch viel zu wenige Anwälte, die sich mit der Materie auskennen. Einen für viele gangbaren Weg hat Herr Cremer ja schon beschrieben – aussitzen - und das mache ich vorerst auch.
Gruss aus Karlsruhe
Rainer Maier
www.faire-energiepreise.de
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@kamaraba
Das Ziel ist eigentlich immer das gleiche und ändert sich auch gar nicht:
Nicht mehr an den eigenen Energieversorger zu bezahlen als wirklich nötig.
Dieses Ziel verfolgt jeder für sich aus einem vollkommen legitimen, eigennützigen Interesse heraus.
Um mehr handelt es sich oftmals nicht. Das ist überhaupt nicht schlimm, nicht abwertend, wenn man in der Frage ehrlich mit sich ist.
Dieses Ziel wird sich wohl zwischenzeitlich bei niemandem geändert haben, allenfalls eine Überlegung, auf welchem Wege man dieses Ziel am besten erreicht. Ziel und Weg müssen nicht notwendigerweise identisch sein.
Zudem besteht die Möglichkeit, darüber hinaus Ziele zu definieren, die man noch verfolgen kann.
Und dann ist die Reihenfolge wohl die, dass man sich zunächst Mitstreiter vor Ort sucht und sich dann ggf. gemeinsame Ziele definiert sich dann erst gemeinsam die Frage stellen kann, ob man ggf. gemeinsam etwas zur Erreichung eines derart definierten gemeinsamen Ziels gemeinsam auf die Beine stellen kann.
Diese Frage stellt sich sonst wohl schon gar nicht.
Und erst wenn man sich dazu entschieden hat, ggf. gemeinsam etwas auf die Beine zu stellen, stellt sich die Frage, wen man ggf. beauftragt und wer dafür zur Verfügung steht, wo man weitere Unterstützung findet.
Die Überlegungen wird man deshalb ggf. in diese Reihenfolge zu bringen haben.
Wenn man demgegenüber vom Ende her an diese Fragen herangeht, dann stellen sich die Fragen gar nicht.
Meines Erachtens sucht man also erst den Kontakt zu potentiellen Mitstreitern in der Region, überlegt dann mit diesen gemeinsam, ob und ggf. was man gemeinsam unternehmen möchte und kann und wo man ggf. dafür Unterstützung findet (Verbraucherverbände).
Brandenburg ist ein ausgewiesenes Flächenland, in dem die Menschen teilweise weit auseinander gesiedelt leben. Gleichwohl war es möglich, bisher drei Sammelklagen gegen drei Versorger bei drei verschiedenen Landgerichten auf den Weg zu bringen.
Wenn das in einem dünn besiedelten Flächenland zu bewerkstelligen ist, dann könnte es in einer Großstadt vielleicht auch möglich sein.
Wo nun eine Grenze zu setzen wäre, wo eine solche Möglichkeit nicht besteht, ist für mich nicht erkennbar.
Es ist nicht absehbar, wie vieler Anwälte es bedürfen sollte, die sich damit auskennen. Da ein Anwalt als Unternehmer wirtschaftlich handeln muss, hat er gar keine Veranlassung, sich mit dem Thema vertieft zu befassen, wenn keine entsprechenden Leistungen am Markt nachgefragt werden.
Es stellt sich ggf. wohl eher die Frage, wie lange die Anwälte, die sich damit vertieft auskennen, noch zur Verfügung stehen oder sich ggf. umorientieren, weil sie von anderer Seite lukrativere Betätigungsmöglichkeiten anerboten bekommen.
Und fest steht wohl auch, dass sich wohl kein Anwalt vertieft in die Materie einarbeiten kann, wenn sich ein einzelner Mandant, der auf Zahlung weniger hundert Euro auf Restzahlung verklagt wurde, an ihn wendet.
Dieser arme Kollege könnte nämlich über die Zeit der Abwicklung eines solch umfangreichen wie wirtschaftlich wenig auskömmlichen Mandats (mehrere Schriftsätze im Umfange nicht unter 40 Seiten) im übertragenen Sinne "verhungert" sein.
Womöglich ist auch eine solche Überlegung bisher aus dem Blick geraten.
Werden entsprechende anwaltliche Leistungen am Markt nicht nachgefragt, könnte es im Falle eines Falles sein, dass zu wenige Leistungsanbieter, wenn notwendig am Markt zur Verfügung stehen.
Diese Frage stellt sich für den Einzelnen jedoch erst dann, wenn er ggf. selbst auf entsprechende Leistungen zurückgreifen muss. Bisher ist das ja nicht der Fall. Mancher traut sich auch alles allein zu.
Einer vertieften Einarbeitung bedarf es jedoch dann nicht mehr, wenn bereits gefestigte Rechtsprechung der Gerichte vorliegt. Eine solche müsste indes erst einmal geschaffen werden, was wiederum entsprechende Verfahren voraussetzt.
"Wenn der Topf aber nun ein Locch hat, lieber Heinrich, was dann?"
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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Ich mache nach wie vor einen deutlichen Unterschied zwischen koordinierten Sammelklagen an Landgerichten und Einzelfeststellungsklagen an Amtsgerichten.
...
Verfahren wie in Hamburg und Bremen sind wiederum dem gegenüber vorzugswürdig.
...
Es kommt also auf eine differenzierte Betrachtung an.
Wir stimmen in dieser Auffassung absolut überein.
Eine Nuance haben Sie bei ihrer Betrachtungsweise aber nicht bedacht und das ist wohl die differenzierte Betrachtung.
Diese lässt sich am Beispiel Oldenburg und Delmenhorst erklären.
Das für Delmenhorst zuständige Amtsgericht ist in Delmenhorst. Dort arbeiten Beamte, Richter und Angestellte, die in großen Teilen ebenfalls zu den Kunden des Delmenhorster Gasversorgers und vor allen Dingen den Zeitungslesern der Delmenhorster Regionalblätter gehören.
Das für Delmenhorst zuständige Landgericht hat seinen Sitz in Oldenburg. Dort arbeitet niemand, der die Verhältnisse in Delmenhorst kennt und von den politischen Verflechtungen der swd GmbH und der Stadt gehört hätte.
Zudem hatte Oldenburg gerade letztes Jahr gegen einen Kläger entschieden.
In Delmenhorst fanden sich eine Vielzahl von Widerständlern, die durchaus mit dem Gedanken leben konnten und wollten, den Prozess vor dem Delmenhorster Gericht und nicht im fernen Oldenburg auszutragen.
Die Entwicklung gab den Betroffenen Recht. Das AG Delmenhorst steht mit seiner Rechtsauffassung voll auf Seiten der Verbraucher und Bürger von Delmenhorst. Viel Arbeit zur Suche von Rechtsprechung und Literatur brauchte sich die Richterin nicht zu machen. Ihr sind die aktuellsten Entscheidungen jeweils vorgelegt worden. Hieraus hat sie sich die für sie passenden herausgezogen und zitiert.
Es läuft also alles so, wie man sich das vorstellt - auch bei einem Amtsgericht. Vor allen Dingen sind die Prozesse am Laufen und die Presse berichtet. Die nicht beteiligten Betroffenen sehen, dass hier etwas passiert. Wenn alle die Probleme "aussitzen" würden, dann würde nichts berichtet und die Leute würden den Mut verlieren, ihren Widerstand aufrecht zu erhalten.
So ist jetzt alle paar Wochen wieder etwas in der Zeitung nachzulesen und auch die Zauderer werden bestärkt, sich den beriets aktiven Protestlern anzuschließen.
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@uwes
Das ist vollkommen in Ordnung und dagegen wollte ich auch überhaupt nichts gesagt haben.
Es ist ja auch meine Rede, dass es wichtig ist, dass es überhaupt Verfahren mit regionalem Bezug gibt und darüber berichtet wird.
Hat ein Prozess gegen einen großen Regionalversorger im Norden zum Ergebnis, dass dieser seine Kunden wirtschaftlich ausgenommen hat, wird nicht unbedingt ersichtlich, was daraus umnittelbar auf ein Stadtwerk in der Provinz zu schließen wäre, dessen Versorgung unter anderen Bedingungen erfolgen könnte.
Im Grundsatz ist es also wohl so, dass es für jeden Versorger zumindest eines entsprechenden Verfahrens bedarf. Natürlich lässt sich das schlecht bewerkstelligen, weshalb oft entsprechende Prioritäten gesetzt werden.
Wichtig bleibt indes, dass es weiter entsprechende Verfahren gibt. Es sind auch weitere solcher Verfahren gegen namhafte Versorger in Vorbereitung.
Wenn man jetzt darauf abstellen wollte, es gäbe schon genügend solcher Verfahren, wäre dies womöglich nicht zielführend.
Immerhin möglich, dass das OLG Bremen das Urteil des LG Bremen aufhebt und diesem doch eine Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB aufgibt und es danach wieder zu einem Erfolg der Verbraucher kommt, wogegen dann Berufung eingelegt wird....
Sollte dann irgendwann rechtskräftig feststehen, dass die Preiserhöhungen wegen Unbilligkeit unwirksam waren, wären die Rückforderungansprüche von Vorbehaltszahlern und Kunden, die ohne Vorbehalt gezahlt haben, bereits verjährt.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt