Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiebezug => Flüssiggas => Vertragliches => Thema gestartet von: sr1mjen am 29. Mai 2006, 13:55:54
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Hallo,
habe vor einem Jahr bei der Westfalen Ag (Flüssiggas) widersprochen. Jetzt nach der Jahresabrechnung, die ich wiederum korrigiert habe will man mich loswerden.
Man bietet mir ein Sonderkündigungsrecht an, was ich aber zum jetztigen Zeitpunkt nicht annehmen möchte.
Westfalen argumentiert außerdem: Die Enwicklung am Erdgasmarkt sei mit Flüssiggas nicht vergleichbar. Was ist davon zu halten?
Soll ich überhaupt darauf reagieren oder mich zurücklehnen, da ich ja meinen Widerpruch aufrecht erhalte?
Vielen Dank im voraus.
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@sr1mjen,
.... wie ist denn das zu verstehen, daß Sie Ihren Widerspruch aufrecht erhalten. Meinen Sie damit den alten Widerspruch? Hat WE in der neuen Abrechnung einfach den Preis erhöht oder wie hat WE das ganze angestellt?
Das mit dem Sonderkündigungsrecht war bei mir auch der Fall.
Habe Ihnen außerdem ein PN geschickt.
Ready XL
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@sr1mjen
dieser Beitrag gehört in das Forum "Flüssiggasbörse"
Als Flüssiggaskunde werden die gleichen Bedingungen und Urteile zugrunde gelegt, wie beim Erdgaskunde.
Siehe hierzu verschiedene Threads bei Energiepolitik und Grundsatzfragen.
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