Forum des Bundes der Energieverbraucher
		Energiepreis-Protest => Gerichtsurteile zum Energiepreis-Protest => Thema gestartet von: RR-E-ft am 16. Mai 2006, 16:16:24
		
			
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				[ 6-O-3611-01 11-05-2006 ]
 
 Die Pressemeldung der VZ Sachsen:
 
 http://www.vzs.de/UNIQ114778873216606/link226202A.html
 
 http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=1159875
 
 Ein ähnliches Urteil des LG Bremen wird für den 19.05.2006 erwartet:
 
 http://www.radiobremen.de/magazin/umwelt/energie/gaspreis/
 
 Auf unwirksame Preisanpassungsklauseln können keine Preiserhöhungen gestützt werden.
 
 Kunden, denen aufgrund unwirksamer Klauseln gleichwohl die Preise erhöht wurden, können deshalb zuviel geleistete Zahlungen gem. § 812 BGB aus ungerechtfertigter Bereicherung  zurück verlangen.
 
 Selbstredend brauchen diese Kunden für die Zukunft gar nicht erst weitere unrechtmäßig erhöhte Preise zahlen.
 
 Einen entsprechenden  Ansatz verfolgt nun auch die VZ NRW, welche in den Verträgen der RWE Westfalen Weser Ems keine wirksamen Preisanpassungsklauseln vorgefunden haben will und deshalb die seit 2003 vorgenommenen Gaspreiserhöhungen für unwirksam hält.
 
 
 Auf die "Billigkeit" der Erhöhungen kommt es in solchen Fällen gar nicht erst an.
 
 Entgegen der Auffassung der DREWAG- Sprecherin kommt es nach der Rechtsprechung auf ein etwa eingeräumtes Sonderkündigungsrecht im Falle von Preiserhöhungen dabei überhaupt nicht an:
 
 http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=3090
 
 
 Siehe auch die Meldung unter www.energate.de (Energie-News):
 
 Verbraucherzentrale Sachsen gegen Drewag erfolgreich
 Dresden (energate) - Das Landgericht Dresden hat die Gaspreisklauseln der Drewag (Stadtwerke Dresden GmbH) für ungültig erklärt... 16.05.2006 - 17:25
 
 
 Freundliche Grüße
 aus Jena
 
 
 
 
 Thomas Fricke
 Rechtsanwalt