Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke Emden => Thema gestartet von: gewo am 15. Mai 2006, 13:15:39
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Hallo!
Von meinen Stadtwerken Emden habe ich die 1. Zahlungserinnerung (ohne Mahnkosten) erhalten.
Wie soll ich mich verhalten?
Antworten (Widerspruch zur Zahlungserinnerung)?
Ignorieren?
Was kommt auf mich zu, wenn ich auf die Zahlungserinnerung nicht eingehe?
Zum Vorgang :Nach mehreren Widersprüchen zur Erhöhung der Energiepreise habe ich meine Einzugsermächtigung bei den Stadtwerken gekündigt.Meine Abschlagszahlung habe ich reduziert ( bei den Jahresabrechnungen war unter dem Strich immer ein Guthaben).
Die Differenz der Abschlagszahlungen werden durch die Stadtwerke eingefordert.
Um eine kleine Hilfestellung würde ich mich freuen.
Gruß gewo!
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