Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EVM Koblenz => Thema gestartet von: mvog32 am 12. Mai 2006, 14:53:46
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Habe seit 2004 immer Widerspruch eingelegt, letztes Jahr die Rechnung aber nicht beanstandet, da ein Guthaben rausgekommen ist( Massiver Wenigerverbrauch). Dann kamen wieder 3 Erhöhungen von Oktober 2005 bis MAi 2006. Jedesmal habe ich Widerspruch eingelegt und die Abschlagszahlung nur um 3 % erhöht. Allerdings hat das Landes-Kartellamt die Erhöhungen nicht beanstandet (EVM -Koblenz) Trotzdem bin ich der Meinung, dass EVM mir nach §315 III S.2 ihre Kalkulation offenlegen muss, ob die Erhöhung rechtmäßig ist. Ansonsten fehlt es an der Fälligkeit. Oder reicht es aus, dass das Kartellamt die Erhöhung i:O: findet, weshalb ich vor Gericht bzgl. einer Erzwingung der Offenelegung eh keine Chance habe. Hat jemand Erfahrungen? Da die Endrechnung jetzt Ende MAi kommt heißt es für mich: Zahlen oder nicht!
Gruß Mvog32
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@mvog32,
bitte machen Sie sich zunächst schlau hier im Forum und lesen die letzten Beiträge der vergangenen 3 Wochen.
Ist viel Arbeit.
Da finden Sie aber auch die Antwort auf Ihr Problem
Nutzen Sie auch die Suchfunktion
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@mvog
Die Kartellbehörden interessieren sich nicht für die Billigkeit gem. § 315 BGB, prüfen diese auch nicht.
Das ist eine andere Baustelle.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt