Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: Christian Guhl am 08. Mai 2006, 14:42:06
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Weiß jemand etwas über den Widerspruch gem. 315 BGB durch Kommunen ?
Kommunale Einrichtungen (Schwimmbäder usw.) benötigen ja jede Menge Energie.
Ich habe mal gehört, daß der Strombezug von Kommunen europaweit ausgeschrieben werden muß.
Bevor hier eine Eingabe an den Stadtrat gemacht wird, möchte ich mich erst einmal informieren.
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@Christian Guhl,
Ausschreibung national oder EU-weit ist zunächst abhängig von der Schwellgrenze. Diese liegt m.E. z.Z. bei 300.000 €.
Wir hatten die Stv KH diesbezül. bereits letztes Jahr angesprochen aber auf "taube Ohren" gestoßen.
Interessanter sind da vielmehr Firmen mit hohem Eneerrgieverbrauch, aber solche,die nicht unbedingt Sonder-Sonderverträge haben, da diese Verträge nicht nach § 315 laufen. Beispiel. Großer Gartenbaubetrieb mit 1,5 MKwh Gasverbrauch in 3 Monaten. Dieser handelte seinen Preis je Quartal immer als Festpreis aus, war letztenendes doch noch zu teuer und ist jetzt auf Holzhackschnitzel umgestiegen, Verlust eines großen Gaskunden der SW KH
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@Christian Guhl
Einige Kommunen beteiligen sich am Preisprotest:
http://www.dinkelsbuehl.de/ISY/mlib/media/ftd_03.10.pdf?mediatrace=.824.
http://www.handelsblatt.com/pshb?fn=tt&sfn=go&id=1142116
@Cremer
Der Schwellenwert für europaweite Ausschreibungen reichtet sich nach dem Vertragsvolumen, wird also bei einem Mehrjahresvertrag locker überschritten.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt