Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: cabello am 04. Mai 2006, 21:45:25
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n´abend
Den Stromzähler im Auge behalten.
Gut gemeinter Rat.
siehe hier (http://www.energienetz.de/index.php?itid=1811&content_news_detail=5154&back_cont_id=4045)
Ich kann das leider nicht, ich muss den Hausverwalter anfragen ob er mal so gnädig ist mir den Zählerstand abzulesen. Die Zähler sind alle im geschlossenen HEW-Fernwärmer-Raum.
Gibt es ein Gesetz oder ein Richterspruch, der mir das Recht auf ungestörten Zugang zu meinen Zähler garantiert?
in dem sinne
verbleibe ich
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@Cabello
Ein solcher Anspruch ist nicht ersichtlich.
Jedoch können Sie in einem solchen fall den der Rechnung zugrundegelegten Zählerstand mit Nichtwissen bestreiten, da dieser nicht Gegenstand Ihrer eigenen Wahrnehmungssphäre ist.
Der angezeigte Zählerstand muss dann vom Versorger bewiesen werden.
Nicht wirklich hilfreich für den, der seinen Verbrauch im Blick haben will.
Ggf. deshalb Umverlegung der Zähler mit Versorger erörtern oder sonstige Zutrittsmöglichkeit zumindest immer zum Monatsende, um den Zähler abzulesen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt