Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Ich brauche dringend Hilfe... => Thema gestartet von: Rony40 am 27. April 2006, 23:31:59
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Hallo,
auch mich hat heute die Gasabrechnung vom letzten Jahr, auf den Boden der Tatsachen zurück geholt! Ich bin eine Freundin von Maje! Nun habe ich heute bereits mit mehreren Bekannten gesprochen die es auch hart getroffen hat. Ich habe auch im Internet nach Möglichkeiten gesucht und bin bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen auch fündig geworden.
Auch dort gibt es zwei Musterbriefe um Widerspruch einzulegen!
Ich habe allerdings auch nur den Betrag monatlich gezahlt der letztes Jahr aufgrund der Abrechnung festgelegt wurde! Was mich an der Sache so ärgert ist das die Erhöhung bei 27% auf den grundpreis liegt und es nicht der Verbrauch ist, der diese hohe Nachforderung ausmacht! Nun meine Frage, ich würde mich gern mit vielen Geschädigten zusammen tun,um eine Sammelklage einzureichen, ist sowas möglich? Wenn ja, wie sollte man dieses handhaben? Ich werde jetzt auch erstmal Widerspriuch einlegen.
Würde mich freuen wenn mir da jemand weiter helfen kann!
Vielen Dank
Rony40
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@Ronny40,
Finger weg von einer Klage,
sei es Sammelklage, Feststellungsklage oder ähnliches.
Rate dringnd ab.
Auch das Energienetz rät hier zur Zurückhaltung und nicht zur Aktivität.
Wenn dies nicht geschickt und mit einem kompetenten, fähigen Anwalt angegangen wird, fällt man am Gericht hinten runter, wie zum Glück bisher die wenigen Urteile dies zeigen, nachzulesen im Energienetz.
Man wartet ab und läßt sich verklagen.
Sitzen Sie dies ruhig aus!!!
Der Versorger will doch Geld haben, nicht Sie.
Sie brauchen nur Widerspruch eizulegen, Abschläge einkürzen, dass am Jahresende eine Nachzahlung rauskommt.
Erstellen Ihre eigene Jahresrechnung und leistennurauf diese Ihre Nachzahlung sodann.
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@Rony40
Sie können sich mit dem Anliegen einer Sammelklage an die VZ Niedersachsen wenden, ob diese ggf. eine solche Klage koordiniert.
So verfahren sind bereits die VZ Hamburg, Bremen, Berlin, Sachsen, Brandenburg und Thüringen.
Eine über Verbraucherverbände gut koordinierte Klage ist besser, als wenn man sich allein mit dem Versorger gerichtlich auseinandersetzt.
Die Sammelklagen in Hambur und Bremen zeigen deutlich, dass solche Klagen etwas bewirken können. In Aurich und Oldenburg sollen sich auch Verbraucher ohne Unterstützung der Verbraucherzentrale zu solchen Klagen entschlossen haben.
Allein sollte man nicht klagen, insbesondere nicht bei einem Amtsgericht, sondern eher abwarten, ob man überhaupt selbst verklagt wird, derzeit höchst unwahrscheinlich. Es gibt nur ganz vereinzelte Fälle, welche für die Versorger jedoch nicht vom erhofften Erfol gekrönt waren.
Teilweise haben EVU ihre Klagen zurückgenommen, nachdem die von spezialisierten Kollegen vertretenen Verbraucher ihre Vetrteidigungsabsicht angezeigt hatten, so geschehen im letzten Sommer bei der Klage eines Erfurter Gasversorgers.
Siehe auch hier:
http://service.spiegel.de/digas/servlet/dossieransicht/S7012892
Sachsen Gasversorger wollen angeblich selbst gar keine Preise kalkulieren, sondern seien lediglich Inkassobüro für Dritte....
http://www.n24.de/wirtschaft/unternehmen/index.php/n2005101117243000002
http://focus.msn.de/finanzen/news/energiekonzerne_nid_27984.html
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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Hallo,
erstmal vielen Dank für die Informationen, das hilft mir auf jeden Fall schon mal etwas weiter!!
Mittlerweile habe ich schon einige Anfragen im Bekanntenkreis mit denen ich darüber gesprochen habe, die auch Widerspruch einlegen wollen!
Was ich noch nicht so ganz verstehe ist; wie verfahre ich jetzt mit dem bezahlen der Raten und der Abrechnung vom letzten Jahr lt. Verbraucherzentrale soll man einen Teil bezahlen, aber ich weiß nicht wieviel ?
Wer kann mir bei der Berechnung dafür behilflich sein?
Oder gibt es eine Möglichkeit das selber zu berechnen, weil die Rechnung der EON ist für mich sehr unübersichtlich!!
Vielen Dank, lieben Gruß Rony