Forum des Bundes der Energieverbraucher
Zuhause => Bauen & Renovieren => Thema gestartet von: Marco am 26. April 2006, 09:30:14
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tach :D
ich will nen heitzungsofen anschliesen Marke: Lohberger Type: ZEH 35
Nennleistung: Koks 25,5 kW Holz 21,5 kW Baujahr 1991 was muss ich beachten :?: ab welcher kw zahl must der abgenommen werden :?:
ich bin aus Franken :wink: wo steht was über die vorschriften :?:
gruss und danke
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Hallo Marco
du musst unbedingt deinen Schornsteinfeger fragen!!
ich verbleibe
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(FeuVO) Bayern.
Schorni ist jedenfalls der richtige Ansprechpartner.
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danke für die antworten :D
also der kaminkehrer hier soll nett ganz sauber sein drum wüsste ich vorher gern einiges :wink:
ich hatte schon mal so einen ofen eingebaut wo ich zuletzt wohnte, fast den gleichen, nur mit bis zu 29kw! für den brauchte ich keinen pufferspeicher :!: (den kaminkehrermeister juckte des auch nett weiter )war ein rohleder heizungsofen auch bj91 :wink: da der so gut war dachte ich: mach ich nochmal nu haben wir das richtige haus :oops:
ich habe nur das gefunden http://www.gesetze-im-internet.de/feuao/index.html
haste vielleicht nen link :?:
gruss marco
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Hier wäre ein Link (Der o.g. Link ist nur ein Bundesrahmengesetz und sagt im grunde nur aus, was ein Schornstein und was ein Ofen ist und daß ein Ofen einen Schornstein haben muß).
Hier der Link zur bayerischen Feuerungs Verordnung
http://www.isomit.de/Gesetz/feuvo_bayern_95.pdf