Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: Berg&Tal am 24. April 2006, 12:36:29
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Hallo zusammen!
Wer kann mir hier weiterhelfen bzw. gibt es entsprechende Rechtsverweise!?
Zur Situation:
Ich habe im Herbst auf Basis des hier im Forum zur Verfügung gestellten
Musterschreibens meinen Vermieter ( bzw. die Verwaltungsgesellschaft )
um Erklärung der Unbilligkeit gegenüber dem Versorgungsunternehmen ersucht.
Darauf hin hatte diese mit der Kopie eines Schreiben des Versorgungsunternehmen
geantwortet was sinngemäß folgende Punkte beeinhaltet:
1. Posteingang bestätigt
2. Zahlungen weiter in voller Höhe leisten
3. Sollte ein Rechtsanspruch gerichtlich geklärt sein, dann wären die Überzahlung
gundsätzlich gesichert und würden erstattet.
Da ich es eigentlich nicht für angemessen halte sozusagen „kostenlose Kredite“ zur Verfügung zu stellen
und gemäß diverser Beiträge, auch hier im Forum, sich für die Rückerstattung die Beweislast auf den Verbraucher umkehrt,
haben ich mit Bezug auf das erste Schreiben den Vermieter ersucht
nur entsprechend gekürzte Zahlungen gegenüber dem Versorger zu leisten.
Ohne Reaktion.
In diesen Tagen habe nun meine Nebenkostenabrechnung erhalten – und siehe da volle Kostenerhöhung!?
Wie verhalte ich mich jetzt korrekt?
Ich fürchte man arbeitet hier auch seitens der Verwaltung mit Hinhaltetaktik
Und erklärt mir dann irgendwann der Aufwand der Rechtsmittel wäre viel zu hoch ......
Für jede Hilfe dankbar !
Allen eine schönen Tag
und Last euch nicht ärgern
Berg&Tal :?:
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@Berg&Tal,
war hier im Forum bereits mehrfach besprochen worden. Suchen Sie unter der Suchfunktion.
Berechnen Sie Ihrem Vermieter auf der Preisbasis Sept. 2004 das Gas und kürzen damit die Nebenkostenrechnung.
Leiten Sie ihm vorher noch ein Schreiben zu, dass er wohl verpflichtet ist, Widerspruch einzulegen, Preise und Abschläge zu kürzen, wenn der Mieter dies wünscht und machen Sie ihn aufmerksam, dass Sie die Nebenkostenrechnung korrigieren.
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@ Herr Cremer,
Danke für Ihre Information!
Ich hatte auch über SUCHEN @ Mieter bzw. @ Nebenkostenabrechnung versucht fündig zu werden,
jedoch zielte meine Frage auf die konkrete gesetzliche Verpflichtung des Vermieters hin ( !??)
und hierzu fand ich eben nur „wohl verpflichtet sein“ u. ä. !??
Wer kann hierzu ggf. doch weiter helfen ?
Wäre toll und würden nach meinen Erfahrungen sicherlich
dem eine oder anderen helfen langwierige Diskussionen zu vermeiden !
Allen eine schönen Tag
und streßfreie Zonen
Berg&Tal
:)
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Hallo B&T
das Thema kommt auf mich auch bald zu.
Das Zauberwort heisst hier Wirtschaftlichkeits pflicht des Vermieters.
Der Vermieter ist verpflichtet, nachdem Sie Widerspruch eingelegt haben, tätig zu werden. Es reicht nicht aus irgendwelche Protest Briefe zu schreiben.
siehe hier energienetz.de (http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/BGB_315_fuer_Mieter/site__1709/) Bitte Aufmerksam durchlesen.
Dieses Thema ist hier leider sehr selten.
Soweit ich weis hat der "Lichtblick Urteil" auch mit dieser Problematik zu tun.
Mann darf die (erhöhten)Kosten nicht unbedacht weitergeben.
Ich hoffe dir ein bischen geholfen zu haben.
ich verbleibe