Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiebezug => Strom (Allgemein) => Thema gestartet von: gas-wucher am 21. April 2006, 11:34:47
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Können die EVUs Schwierigkeiten bei Umstellung auf Tag- Nachtstromtarif bereiten?
Wenn ja: Dürfen die das und wenn nicht, wie wehrt man sich dagegen?
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@Gas-Wucher
Gibt es einen Anspruch auf Zweitarifmessung HT/ NT (Schwachlasttarif) ?
http://www.mark-e.de/desktopdefault.aspx/tabid-308/393_read-1275/
http://www.stromunion.de/Lexikon/N.htm
Schwachlasttarife müssen gem. § 9 BTOElt angeboten werden, vgl. hier:
http://www.verivox.de/power/gesetze/BTOElt.pdf
Ein Anspruch kann sich zudem aus dem Gleichbehandlungsgebot sowie dem kartellrechtlichen Diskrimnierungs- und Behinderungsverbot ergeben.
Vgl. etwa auch hier:
http://www.swr.de/swr1/rp/tipps/finanzen/2006/01/13/
http://www.stadtwerke-torgau.de/Seiten/faq/strom.html#schwach
http://www.rheinenergie.com/lang/de/produkte/nachtstrom/index.php
Wo ein Anspruch besteht und nicht gewährt wird, muss man die Energieaufsicht einschalten, ggf. die Gerichte anrufen.
Weitere Möglichkeiten bestehen wegen des Gewaltmonopols des Staates nicht....
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt