Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiebezug => Strom (Allgemein) => Thema gestartet von: gas-wucher am 21. April 2006, 11:34:47

Titel: Schwierigkeiten bei Umstellung auf Tag- Nachtstromtarif
Beitrag von: gas-wucher am 21. April 2006, 11:34:47
Können die EVUs Schwierigkeiten bei Umstellung auf Tag- Nachtstromtarif bereiten?

Wenn ja: Dürfen die das und wenn nicht, wie wehrt man sich dagegen?
Titel: Schwierigkeiten bei Umstellung auf Tag- Nachtstromtarif
Beitrag von: RR-E-ft am 21. April 2006, 17:42:53
@Gas-Wucher

Gibt es einen Anspruch auf Zweitarifmessung HT/ NT (Schwachlasttarif) ?

http://www.mark-e.de/desktopdefault.aspx/tabid-308/393_read-1275/
http://www.stromunion.de/Lexikon/N.htm

Schwachlasttarife müssen gem. § 9 BTOElt angeboten werden, vgl. hier:

http://www.verivox.de/power/gesetze/BTOElt.pdf

Ein Anspruch kann sich zudem aus dem Gleichbehandlungsgebot sowie dem kartellrechtlichen Diskrimnierungs- und Behinderungsverbot ergeben.


Vgl. etwa auch hier:

http://www.swr.de/swr1/rp/tipps/finanzen/2006/01/13/

http://www.stadtwerke-torgau.de/Seiten/faq/strom.html#schwach

http://www.rheinenergie.com/lang/de/produkte/nachtstrom/index.php


Wo ein Anspruch besteht und nicht gewährt wird, muss man die Energieaufsicht einschalten, ggf. die Gerichte anrufen.

Weitere Möglichkeiten bestehen wegen des Gewaltmonopols des Staates nicht....


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt