Forum des Bundes der Energieverbraucher
Zuhause => Heizen => Thema gestartet von: karo84 am 19. April 2006, 20:02:28
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Hallo!
Wir leben in einer 4er WG, die Wohnfläche beträgt 114qm. Nun ist die Jahresabrechnung für Strom und Gas gekommen. Sie wurde für 3 Monate erstellt, weil die Stadtwerke ihre Abrechnungszeiten umstellen. Somit liegt ihr ein Zeitraum von 98 Tagen (20.12.2005 - 27.03.2006) zu Grunde. Für diesen Zeitraum sollen wir 495,52 nachzahlen.
Wir haben monatlich einen Anschlag von 120,00 an die Stadtwerke abgeführt, also wären das für diesen Zeitraum von 3 Monaten Energiekosten in Höhe von 855,52 Euro.
Auf der Rechnung ist ein Verbrauch von 8054kWh (Gas) und 735 kWh (Strom) aufgeführt. Ich habe bereits die Rechnung selbst durchgerechnet - keine Fehler. Auch die Zählerstände wurden korrekt abgelesen. Bisher konnte ich nur noch nicht mit der Abrechnung vom Vorjahr vergleichen. Dennoch erscheint mir die Rechnung einfach zu hoch. Das Einzige, was ich vom Vorjahr weiß, ist dass wir ca. 90 Euro für 12 Monate nachzahlen mussten. Der Strompreis ist um ca. 3 Ct./ kWh gestiegen. Aber macht das wirklich so viel aus?
In diesem Zeitraum wurde die Wohnung auch nur 35 Tage lang von allen Mitbewohnern bewohnt, da 2 von uns über die Semesterferien nicht da waren.
Wie ich bis jetzt in Erfahrung bringen konnte, sind auch andere Mieter im Haus betroffen (über 800 Euro für eine gleich große Wohnfläche bei 3-4 Personen, 500 Euro für eine einzelne Person in 5 Monaten, 200 Euro für 2 Personen in 1 Monat).
Ich weiß kaum noch Rat. Was kann ich noch tun? Bestehen noch irgend welche Möglichkeiten, das Ganze überprüfen zu lassen? Kann es der Fall sein, dass unser Haus von anderen Nachbarn versehentlich "angezapft" wird?
Vielen Dank im Voraus für alle Hilfe!!!
Karolin
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@karo84,
wenn kein Rechenfehler vorliegt, dann wird die Rechnung schon stimmen
Vergessen Sie bitte nicht, es war ein harter und langer Winter gewesen, so dass große Abweichungen möglich sind.
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Hallo,dieses problem kennen wir noch aus Dortmund.Ham nen Abschlag von 135Euro gezahlt und nach einem Jahr eine Endabrechnung von 890Euro für 12 Monat und dann nochmal von Januar bis Juli2005 nochmal fast 500Euro bekommen.Wir hatten einen Durchlauferhitzer im Bad,der gar net dafür geeignet war.Unser ehemaliger Vermieter hat es 3 Jahre lang geschafft immer drum herum zu kommen nen geeigneten einbauen zu lassen...war wohl nix.Wir haben Energiespargeräte ohne Ende,nix läuft auf Stand-By und für unsere Terrarien (ein Leguan und ein BArtagamenterrarium) haben wir andere Leuchtmittel genommen und die Beleuchtungszeit etwas reduziert.Bin ma gespannt was diesen Sommer an Nachzahlung kommt.Meine Freundin bewohnt mit ihrer Familie ein Haus mit 160qm,zahlt jeden Monat um die 120Euro und hat 230Euro zurückbekommen.Also manchmal denke ich auch das sich einige Anbieter sich diejenigen aussuchen die soviel blechen müssen.
LG katrin
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@katrin
Es ist überall das selbe:
Den Verbrauch kann man relativ gut am Zähler ablesen.
Dieser ist nicht abhängig von der Wohnfläche.
Er ergibt sich aus der Differenz zwischen Anfangszählerstand und Endzählerstand in kWh.
Den Verbrauch kann man so in kurzen Zeitabständen ermitteln:
Tag, Woche, Monat.
Wer nicht gut im Merken ist, notiert sich die Zählerstände auf einen Zettel.
Wenn man Bedenken hat, dass der Zähler falsch anzeigt, kann man eine Zählerüberprüfung nach § 19 AVBV beantragen...
Wenn man den angezeigten Verbrauch mit den bekannten Arbeitspreisen multipliziert und dann noch die anteiligen Grundpreise hinzurechnet, kann man ganz einfach ermitteln, welcher Rechnungsbetrag für den bisher gemessenen Verbrauch bereits aufgelaufen ist.
Dem kann man die bereits geleisteten Abschläge gegenüberstellen und weiß so, ob man eine Nachzahlung hat oder aber schon eine Überzahlung vorliegt.....
Auf mehr kommt es gar nicht an.
Dann vergleicht man noch die Angaben auf der Rechnung hinsichtlich Zählerständen und Preisen mit den eigenen bisherigen Berechnungen.
Geht man so vor, kann es eigentlich gar keine Überraschung mehr geben.
Man kann jedoch gespannt sein, ob es einem kurzfristig gelingt, den Verbrauch noch zu reduzieren.
Dass jemand ausgesucht wird (nach welchen Kriterien, etwa Auslosung), um etwas "zu blechen", ist demgegenüber schwer vorstellbar.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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Auf der Rechnung ist ein Verbrauch von 8054kWh (Gas) und 735 kWh (Strom) aufgeführt. Ich habe bereits die Rechnung selbst durchgerechnet - keine Fehler. Auch die Zählerstände wurden korrekt abgelesen. Bisher konnte ich nur noch nicht mit der Abrechnung vom Vorjahr vergleichen. Dennoch erscheint mir die Rechnung einfach zu hoch. Das Einzige, was ich vom Vorjahr weiß, ist dass wir ca. 90 Euro für 12 Monate nachzahlen mussten. Der Strompreis ist um ca. 3 Ct./ kWh gestiegen. Aber macht das wirklich so viel aus?
Karolin
rechnen wir mal nach: 3 ct/kWh Strom = 3 €/100kWh Strom wären also 21€ Mehrkosten. Daran liegt es ganz bestimmt nicht. Die Stromrechnung dürfte sich so um die 100€ bewegen... Verbleiben also 700€ für 8054kWh Gas. Da müßte der Gaspreis bei fast 10 ct/kWh liegen, was er nicht tut.
FRAGE: wie schaut es mit der Grundgebühr aus? Ist die versehentlich fürs Jahr statt fürs Quartal berechnet worden? Mich würde wirklich interessieren, wie die auf 800 Euzen kommen. Gefühlsmäßig müßte die Gasrechnung bei 8MWh bei rd. 500€ liegen, ergibt mit Strom 600€. Verbleiben 200€ Grundgebühr, die korrekt fürs Jahr wäre...
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@Gas-Wucher
Wo gab es denn binnen Jahresfrist Preiserhöhungen von 3 Cent/ kWh?!
@karo84
Vielleicht wurde das Abrechnungssystem aktuell auf das sog. "rollierende System" oder sonst irgendwie umgestellt, vgl. etwa auch hier:
http://www1.ndr.de/ndr_pages_std/0,2570,OID2506078,00.html
Eine Nachfrage beim Versorger kann entsprechende Klarheit bringen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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@Gas-Wucher
Wo gab es denn binnen Jahresfrist Preiserhöhungen von 3 Cent/ kWh?!
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Hallo Herr Fricke,
wo es diese Erhöhungen gab, weiß ich nicht. Nur im Posting stand das eben. Nur bei dem geringen Stromverbrauch kämen dadurch nur 21€ zu Stande, vorausgesetzt, es gäbe die Erhöhung.
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Wenn man Bedenken hat, dass der Zähler falsch anzeigt, kann man eine Zählerüberprüfung nach § 19 AVBV beantragen...
@RR-E-ft
Wie geht soewtas und was für Kosten kommen da auf einen zu?
Mfg
kuddel-musik
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@Kuddel-Musik
Rufen Sie einfach Ihren Versorger an und fragen Sie diesen, wie es geht und was es kostet.
Dort gibt man Ihnen bereitwillig und gern Auskunft.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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Wir hatten einen Durchlauferhitzer im Bad,der gar net dafür geeignet war.Unser ehemaliger Vermieter hat es 3 Jahre lang geschafft immer drum herum zu kommen nen geeigneten einbauen zu lassen...war wohl nix.
@katrin
Inwiefern war der Durchlauferhitzer nicht geeignet? Ich habe momentan nämlich ein ähnliches Problem und greife nach jedem Strohhalm.
@RR-E-ft
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Mfg
kuddel-musik