Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: RR-E-ft am 18. April 2006, 15:50:15

Titel: Immobilienverwalter und § 315 BGB
Beitrag von: RR-E-ft am 18. April 2006, 15:50:15
http://www.immobilienverwalter-nrw.de/pdf/forumvii/Vortrag_MagJur_Eike_Brodt.pdf

Anzumerken bleibt, dass es keiner Feststellungsklage des Kunden bedarf, mit welcher die Feststellung eines billigen Preises begehrt wird.

Es geht auch anders.

Nicht in allen Punkten stimme ich mit dem Inhalt o.g. Vortragsfolien überein. Gleichwohl eine interessante Zusammenstellung.
Titel: Immobilienverwalter und § 315 BGB
Beitrag von: gas-wucher am 18. April 2006, 19:21:57
Das ist ein prima Excerpt/Repetitorium dieser äußerst komplexen Materie, die hier im Forum und auf der energienetz.de Site in hunderten von Seiten ausführlich dargelegt und erklärt wurde.