Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => M => Stadt/Versorger => Mainova => Thema gestartet von: ghenry am 15. April 2006, 11:28:50
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Gerade ist die Jahresabrechnung Strom/Gas der Mainova eingetroffen, mit einer deftigen Nachzahlung und einer ebenso deftigen Erhöhung der Abschlagszahlung. Ich habe bereits Ende letzten Jahres Widerspruch gegen die Preise des Unternehmens eingelegt und meine Abschlagszahlungen von Einzugsauftrag auf Dauerauftrag umgestellt. Ich beabsichtige nun, zunächst weiterhin die selbe Abschlagszahlung wie im Vorjahr zu leisten, weiß aber nicht, was ich mit der geforderten Nachzahlung anfangen soll - zurückhalten, mit Vorbehalt überweisen? Vermutlich werde ich die Hilfe eines Rechtsanwaltes in Anspruch nehmen - wo kann ich den für den Raum Frankfurt/Main finden?
MfG
G. Henry
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@ghenry
Legen Sie Widerspruch gemäß Musterschreiben ein.
Widerspruch gegen die Preiserhööhungen und gegen die Preishöhe an sich
Akzeptieren Sie nur die Preise auf der Basis September 2004.
Erstellen Sie auf dieser Preisbasis Ihre eigene Jahresrechnung und schicken Sie diese dem Versorger.
Leisten Sie nur die Nachzahlung auf Ihre erstellte Jahresrechnung.
Leisten Sie die künftigen Abschläge nur in der Gesamthöhe Ihrer Jahresrechnung (dividiert durch die Anzahl der Abschläge).
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Vielen Dank - genau so werde ich jetzt erst einmal verfahren. Bin gespannt, wie sich das dann weiter entwickelt!
Freundlichen Gruß
G. Henry
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@ghenry,
Mainova wird auf Zahlung bestehen und wird, wie andere Versorger auch, die schon nicht mehr aktuellen, versorgerfreundlichen Urteile wie LG Heilbronn zitieren.
Nicht einschüchtern lassen und abwarten.
Ich sitze so etwas einfach aus!!
Bei der einen Liegenschaft beträgt die Differenz meiner Jahresrechnung zur Jahresrechnung der SW KH 650 € und bei der anderen 850 €.
Ab 600 € wollte der Geschäftsführer klagen laut Auusage seinerzeit in der Livefernsehdiskusion \"Reiss & Leute\" vom 22.11.05
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Danke, das ist eine hilfreiche Aussicht! Ich melde mich wieder, wenn\'s - wie auch immer geartete - Neuigkeiten gibt!
Danke
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@ghenry
Legen Sie Widerspruch gemäß Musterschreiben ein.
Widerspruch gegen die Preiserhööhungen und gegen die Preishöhe an sich
Akzeptieren Sie nur die Preise auf der Basis September 2004.
Erstellen Sie auf dieser Preisbasis Ihre eigene Jahresrechnung und schicken Sie diese dem Versorger.
Leisten Sie nur die Nachzahlung auf Ihre erstellte Jahresrechnung.
Leisten Sie die künftigen Abschläge nur in der Gesamthöhe Ihrer Jahresrechnung (dividiert durch die Anzahl der Abschläge).
Hallo!
Würden Sie diesen Rat (\"Akzeptieren Sie nur die Preise auf der Basis September 2004.\") auch jemandem geben, der erst kürzlich wegen Umzugs den Gasversorger wechseln musste? Ist dies möglich, oder kann ich dann nur jene Tarifbasis als Grundlage ansetzen, ab der ich Kunde beim Gasversorger bin?
Zum Beispiel: ab 01.03.06 erst Kunde beim Versorger X; damit muss ich den zum 01.03.06 gültigen Tarif akzeptieren. Gasversorger X erhöht nun zum 01.04.06 den Gaspreis. Ich akzeptiere aber weiterhin nur den Tarif vom 01.03.06. ... Oder kann ich auch als NEUKUNDE ab 01.03.06 auf den Tarif vom Sep. 2004 verweisen und auch nur diesen als BILLIG akzeptieren bzw. entsprechend diesem abrechnen, obwohl ich seinerzeit noch gar nicht Kunde des Versorgungsunternehmens X, sondern zu jenem Zeitpunkt Kunde des Gasversorgers Y war?
Vielen DANK für die Antwort!
MfG
Santos
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@Santos,
grundsätzlich schlage ich vor, auch wenn man jetzt erst beim Versorger Kunde wurde, nur die Preise für Strom und Gas auf der Preisbasis Sept. 20045 zu akzeptieren.
Dies wurde bereits mehrfach hier im Forum diskutiert.
Es ist unerheblich, wann man Kunde wurde.
Entscheidend ist natürlich, dass man die Tarife vom Sept. 2004 kennt.
Nur damit läßt sich am Ende des Abrechnugnszeitraumes seine eigene Gegenrechnung erstellen.
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Ich habe bisher nur den \'vorsorglichen\' Musterbrief mit dem Einspruch gegen Preiserhöhungen an die Mainova geschickt. Gibt\'s irgend wo einen Musterbrief für den Einspruch gegen die jetzt vorliegende konkrete Rechnung?
MfG
GHenry
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@ghenry,
nein,
Sie müßten schon Ihre eigene Rechnung aufmachen.
am besten so ähnlich als "Formblatt"
Ich habe dies für unsere Stadtwerke in einer Excelltabelle mit den verschiedenen Varianten für Gas und Strom ( mit und ohne Energieclub, mit und ohne EEG und KWKG Abgaben), sowie für Wasser, einschließlich Deckblatt erstellt in der ähnlichen "Aufmachung" wie die SW KH - Rechnung.
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Nein, nein, das war ein Missverständnis - klar muss ich meine eigene (Gegen-)Rechnung aufstellen. Mir geht\'s um ein Musterschreiben gegen die Jahresrechnung an sich (statt gegen eine Preiserhöhung).
MfG
GHenry
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@ghenry,
nein,
gibt kein spezielles.
Beim Anschreiben mit Ihrer eigenen Gegenrechnung erwähnen Sie jedoch im Betreff alle Ihre Widerspruchsschreiben mit Datum und beziehen sich darauf.
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OK - nun bin ich also in der Höhle des Löwen und warte auf sein erstes Knurren... Danke vorläufig!
GHenry
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http://www.faz.net/s/RubFAE83B7DDEFD4F2882ED5B3C15AC43E2/Doc~E4F1E5717CB6147FEABC016984330EA94~ATpl~Ecommon~Scontent.html
http://www.mainova.de/uebermainova/198_15418.jsp
Das Schiedsgericht hat entschieden:
http://www.mainova.de/uebermainova/198_16127.jsp
Für die Billigkeitskontrolle gem. § 315 BGB, welche nur die Vertragspartner eines Gaslieferungsvertrages initiieren können, sind ausschließlich die ordentlichen Gerichte zuständig.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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http://www.stromtarife.de/archiv/06/08/2408.html
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http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=16233
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http://www.fr-aktuell.de/frankfurt_und_hessen/lokalnachrichten/frankfurt/?em_cnt=982902
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http://www.stromtarife.de/archiv/06/08/2408.html
Nun, MAINOVA hat wieder etwas zu verkünden...Einmal dürft ihr raten, was es ist! :twisted:
http://www.mainova.de/uebermainova/198_17195.jsp
PRESSEMELDUNG:
17.11.2006
Information zur Auslegung des § 2 Abs.7 KAV
Nach dem Wortlaut des § 2 Abs. 7 KAV gelten Stromlieferungen aus dem Niederspannungsnetz (bis 1 kV) konzessionsabgabenrechtlich als Lieferungen an Tarifkunden, es sei denn, die gemessene Leistung des Kunden überschreitet in mindestens zwei Monaten des Abrechnungsjahres 30 kW und der Jahresverbrauch beträgt mehr als 30.000 kWh.
Ab sofort werden alle Stromlieferungen, bei denen getreu dem Wortlaut des § 2 Abs. 7 KAV nicht beide dort genannten Ausnahmetatbestände (30 kW und 30.000 kWh) erfüllt und nachgewiesen sind, mit der für Tarifkunden geltenden Konzessionsabgabe beaufschlagt. Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen eine Leistungsmessung nicht vorhanden ist. Die rechtliche Verpflichtung hierzu ergibt sich aus dem eindeutigen Wortlaut der Konzessionsabgabenverordnung und entsprechenden Forderungen der Konzessionsgeberin auf Einhaltung dieser Vorgaben.
Wir bitten um Verständnis. :!: :!:
Wer kann bei dieser freundlichen "Bitte" schon NEIN sagen !?
Grüße
Santos
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@Santos
Da kann wohl jeder betroffene Kunde (Sondervertragskunde) "nein" sagen, dessen Strompreis deshalb erhöht werden soll.
Denn wenn ein Preis vereinbart wurde, dann gilt der, egal ob sich ein Vertragspartner verkalkuliert hat. Das nennt man das Preis- oder Kalkulationsrisko, dass der Verkäufer grundsätzlich selbst zu tragen hat.
Oft findet sich im Vertrag sogar ein Passus, wonach im Preis alle Netzentgelte, Konzessionsabgabe, EEG und KWK- Umlagen etc. enthalten sind, ohne dass die Preiskalkulation offen gelegt wurde und der Kunde deshalb wissen kann, welchen Anteil diese Bestandteile in absoluten Beträgen am Strompreis überhaupt haben.
Hat sich also der Verkäufer bei seiner Preiskalkulation vertan, ohne dass der andere dies erkennen konnte, so verbleibt es bei dem vereinbarten Preis.
Nur bei einem sog. offenen Kalkulationsirrtum besteht ggf. die Möglichkeit einer Anfechtung des Vertrages, wobei für eine solche Anfechtung indes die Form und die Frist zu beachten ist.
Der Versorger wird also wohl Verständnis dafür haben müssen, dass er als Verkäufer das Kalkulationsrisiko selbst zu tragen hat.
Fehlt ihm dieses Verständnis, sollte seine Rechtsabteilung in der Lage sein, ihm ein solches zu vermitteln.
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Keine Preissenkung vor Ende März 2007 bei Mainova:
http://www.energate.de/news/87043
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Bei der diesjährigen Abrechnung gibt es noch zwei weitere gravierende Punkte:
Auf der Gas–Abrechnung 07.2006 bis 06.2007 findet sich gegenüber den vorigen Jahresabrechnungen plötzlich eine zusätzliche Position
„ Erdgassteuer „ mit 0,005500/ kWh für die Zeit vom 01.01.2007 bis 25.06.2007, was bei meinem dem Verbrauch für 2007 von 15.148 kWh einen Betrag von € 83,31 ohne MwSt. ausmacht.
Der Grundbetrag ist mit € 140,78 / Jahr gleich geblieben;
die Summe Erdgassteuer dazu gerechnet, würde eine Erhöhung um 57 % bedeuten.
Die NEUE Abschlagzahlung ist gegenüber dem rechnerischen Wert um
30 % erhöht, anstatt € 120 mit 156 € !
Bereits im letzten Jahr war mir aufgefallen, dass Mainova für die neue Abschlagzahlung nur durch 11 Monate anstatt 12 Monate teilte !
Kann jemand zu dieser Position \" Erdgassteuer \" etwas sagen ?
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Original von hdv00
Auf der Gas–Abrechnung 07.2006 bis 06.2007 findet sich gegenüber den vorigen Jahresabrechnungen plötzlich eine zusätzliche Position
„ Erdgassteuer „ mit 0,005500/ kWh ....... die Summe Erdgassteuer dazu gerechnet, würde eine Erhöhung um 57 % bedeuten.
Die Erdgassteuer wurde bereits 2003 auf 0,55 Cent/kWh erhöht.
In dem Bruttopreis für die Gas-Abrechnung 2005/2006 war diese also garantiert schon enthalten, sofern Mainova nicht vergessen hat, diese in den Jahren davor einzutreiben.
Gibt es hier jemanden, der diese Möglichkeit nicht für absurd hält?
Schau nochmal genau in die Preisblätter der Jahre 2003 bis 2005 nach.
Steht da nirgends drin: \"... der Preis enthält die gesetzliche Erdgassteuer von zur Zeit 0,55 Cent/kWh ...\"?
Die Erdgas Südwest GmbH weist die Erdgassteuer seit ca. einem Jahr auch separat aus. Der Bruttopreis hat sich dadurch aber nicht verändert.
Sollte Mainova tatsächlich eine eigene Preiserhöhung um netto 0,55 Cent als Erdgassteuer \"verkaufen\", so wäre das so dreist, das es schon cool wäre =)
Gruss,
ESG-Rebell.
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@hdv00,
die Erdgassteuer war garantiert schon vorher enthalten, nur nicht extra ausgewiesen.
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Abrechnungen von 2003 bis 2007 geprüft:
Keinerlei separate Hinweis auf die Erdgassteuer in den Abrechnungen 2003 bis 2006.
Zum erstem Mal in der Abrechnung 2006 - 2007 wird die Erdgassteuer ab dem 01.01.2007 separat ausgewiesen !
ACHTUNG: Beim Nachrechnen entdecke ich gerade den psychlogischen Trick der Mainova.
Ab dem 01.01.07 wird der Arbeitspreis (durch Hinweis mit einem Stern) als Preisänderung von 0,0443 €/kWh auf 0,0388 €/kWh reduziert, macht doch einen tollen Eindruck.
Dann wird separat die Position Erdgassteuer als Preisänderung / Steuersatzänderung (durch Hinweis mit einem Stern) von 0,0055 €/kWh aufgeführt.
Zusammengefasst bedeutet das aber wieder 0,0443 €/kWh, wie in 2006 !
Damit das Ganze wirkt, wird auch noch der Grundpreis 07 mit einem Stern versehen obwohl keine eigentliche Änderung erfolgt ist, nur die MwSt..
Raffinierter Weise wird die Erdgassteuer auch noch vor der Grundsteuer 2006 aufgeführt und nicht nach 2006 vor der 2007-ner Grundsteuer.
Hier wird schwer getrickst obwohl sich nur die MwSt. verändert hat, die wird dann auch wahrscheinlich für die Sterne herhalten müssen..
Nun wird mir auch klar, warum die NEUE Abschlagzahlung um 15 % von € 135 ( Basis Mainova-Abrechnung) auf 156 erhöht wurde; ich hatte in 2006 Einspruch gegen die Abrechnung erhoben und gegenüber der Mainova auf Basis der Daten vor 10.2005 abgerechnet. Dieser erhöhte Abschlag wird dann wahrscheinlich in der Abrechnung 2008 zu einem Guthaben bei mir führen und dann kann ich sehen, wie ich mein Geld zurück bekomme, denn die Mainova wird es mit meinem Einbehalt aus 2006 u. 2007 erst einmal verrechnen.
Das liest sich fast wie ein Wirtschaftkrimi.
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Original von hdv00
Ab dem 01.01.07 wird der Arbeitspreis (durch Hinweis mit einem Stern) als Preisänderung von 0,0443 €/kWh auf 0,0388 €/kWh reduziert, macht doch einen tollen Eindruck.
Dann wird separat die Position Erdgassteuer als Preisänderung / Steuersatzänderung (durch Hinweis mit einem Stern) von 0,0055 €/kWh aufgeführt.
Zusammengefasst bedeutet das aber wieder 0,0443 €/kWh, wie in 2006 !
Das liest sich fast wie ein Wirtschaftkrimi.
Na ja, mich fesselt das nicht so sehr wie einen Krimi.
Die anderen GVU rechnen die Erdgassteuer ja auch heraus.
Das mit der Fußnote ist ansonsten aber \'ne süß plumpe Augenwischerei.
Original von hdv00
Raffinierter Weise wird die Erdgassteuer auch noch vor der Grundsteuer 2006 aufgeführt und nicht nach 2006 vor der 2007-ner Grundsteuer.
Hier wird schwer getrickst obwohl sich nur die MwSt. verändert hat, ...
Seit wann wird auf den Gaspreis Grundsteuer zusätzlich zur Mehrwertsteuer und Erdgassteuer erhoben? Ist mir da was entgangen?
Gruss,
ESG-Rebell.
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@hdv00,
wenn auch kein separater Hinweis auf die Steuer ist, gezahlt hatten Sie diese auch schon vorher.
Kontrollieren Sie mal Ihren Vertrag genau.
Da steht garantiert was im Kleingedruckten drin:
wörtlich z.B. bei den SW KH:
\"Der Arbeitspreis enthält Mineralölsteuer auf Erdgas von 0,00184 €/kWh
und Ökosteuer von 0,00366 €/kWh, macht zusammen 0,0055 €/kWh.\"
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Die Bezeichnung Grundsteuer ist ein Versehen, die gibt es nicht, es muss Grundpreis heißen. Aber Danke für den ironischen Hinweis.
Wirtschaftskrimi : Wenn man so tut, als ob sich der Arbeitspreis gesenkt hat und dies auch noch durch Verschiebereien und Sterne versucht zu verschleiern, dann ist das Augenwischerei. Was sollte das mit der Erdgassteuer, es betrifft doch nur die MwSt.? Das ist Kundenvera...
In den beiligenden Vertragbedingungen steht übrigens nichts aber man kann die Preisbedingungen über Internet in einem PDF -Dokument einsehen.
Als was bezeichnen Sie die um 15 % erhöhte monatliche Abschlagzahlung ?
Das eigentliche Problem ist doch, dass solche Machenschaften immer erst durch Gerichte gestoppt werden, aber welcher Kuinde geht schon wegen monatlich € 20 vor Gericht? Und weil das Deutsche Recht so kompliziert und Verbraucher unfreundlich ist, haben die meisten resigniert.
Erst diese Situation erlabt den Firmen solch ein Gebaren an den Tag zu legen. Warum brauchen wir sonst ein Verbraucherschutzministerium?
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@hdv00,
welcher Kuinde geht schon wegen monatlich € 20 vor Gericht?
falsch !
kurzgesagt:
Widerspruch gemäß § 315 BGB einlegen, Abschläge kürzen und eigene jahresrechnugnen erstellen.
Und dann ohne Blutdruck draufwarten, ob der Versorger klagen wird.
http://www.energiepreise-runter.de/
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@Cremer
Original von Cremer
kurzgesagt:
Widerspruch gemäß § 315 BGB einlegen, Abschläge kürzen und eigene jahresrechnugnen erstellen.
Und dann ohne Blutdruck draufwarten, ob der Versorger klagen wird.
Damit wird das allgmeine Problem der Irreführung der Verbraucher nicht beseitigt. Es drängt sich der Eindruck auf, daß auch Verbraucherschützer, Justiz etc schon wegen der Unzahl der Fälle dieser Situation ziemlich hilflos gegenüber stehen.
Randy
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Auf meinen Einspruch nach 315 unter Bezugnahme auf den letztjährigen Einspruch mit den kWh/Preis von 09.05 kam eine Antwort mit einer vollkommen neuen Strategie und 3 Beilagen von Preisentwicklungen im Gasmarkt.
....\" Sollten Sie allerdings generell mit unseren Leistungen nicht zufrieden sein, dann besteht seit einiger Zeit die Möglichkeit, Ihren Erdgaslieferanten zu wechseln.Wir würden das sehr bedauern, aber....\" ......
Wer Interesse an dieser Antwort hat, der sende mir eine E-MAil, dann übersende ich ihm die komplette Unterlagen als Anlage.
Gruß hdv00 (hdvondelft@t-online.de)
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AKTUELLE INFORMATION ! Allerdings bin ich der Auffassung, dass auf Grund der Größe des Rückstandes keine Veralgemeinerung gemacht werden sollte. Wobei die Abschaltung wohl im Gegensatz zur höchstrichtlerlicher Rechtsprechung steht ?
Bitte keine kompletten Artikel hier einstellen
Gruß HD von Delft